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Lizenzierung von Rack-PC's ändern


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Hallo zusammen,

 

Mal wieder eine kleine Lizenz-Frage...

 

Folgendes Szenario

- Im Rack ist eine Workstation mit Windows 7

- Darauf soll Office 2010 installiert werden.

- Auf diese Workstation wird entweder per KVMoverIP / IPMI oder PCoIP zugegriffen

- Es kann genau von einem Arbeitsplatz mit mehreren User auf diese Workstation zugegriffen werden, ein Zugriff von einem anderen Arbeitsplatz ist nicht möglich (direkte Kabelverbindung).

 

Gilt das nun im Sinne von MS als Remote-Arbeitsplatz und muss

1. Sowohl Windows als auch Office mit Volumenlizenzen/SA lizenziert werden?

2. Eine Remote-Desktop-Lizenz dazugekauft werden (also die gleiche wie für Server mit RemoteDesktopDiensten)

 

Oder darf man hier auf OEM/Systembuilder Lizenzen zurückgreifen? Das aktuellste Dokument welches ich bei MS für Blades gefunden habe ist schon ziemlich alt, da gibts für die OEM-Hersteller sogar ne XP-Blade Lizenz?!? Allerdings steht da nix von Office 2010 und Windows 7

 

Oder sieht das völlig anders aus?

 

Vielen Dank

 

EDIT: Titel etwas verwirrlich, ging erst davon aus das eh Remote notwendig. Könnte jemand in "Lizenzierung von Rack-PC's ändern" ?

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So exotisch ist das nicht oder nicht weniger exotisch als auch zbsp. VDI.

 

- teure Hardware (zbsp. für CAD) ins Rack und nicht in Produktionsräume --> Feuchtigkeit, Öl usw., USV schon da

- Keine Maschinen im Büro --> Trockene Luft, Lärm usw.

- Sicherheitsaspekte --> Wird im Aussenbereich (Waage) ein ThinClient geklaut interessiert das niemand grossartig, USB Sticks per Design verbietbar usw.

- Zentrales Management für Wartungsaufgaben

 

Fällt mir da spontan ein... Um ersteres gehts grad bei nem Kumpel und um zweiteres und drittes bei mir

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Nein, ein TS kommt da nicht in Frage weil:

- Nicht alle Software sauber auf dem TS läuft

- Einiges an Software ziemlich spezialisiert für eine Anwendung sind irgend ne DB drauf läuft und nicht die Performance aller in den Keller ziehen soll, teilweise Com-Port Inputs brauchen usw. Ist einfacher stressfreier zu handlen wenn das separate Maschinen sind.

- Es soll und darf zbsp. nur einer die Waage steuern

- CAD Maschinen von einem eh komplett in beschlag genommen werden

 

Und ja richtig, ein Thin bzw. ZeroClient soll sich immer zur gleichen Rack-Workstation verbinden, der User soll darauf keinen Einfluss haben. ZeroEin = Verbunden mit Karte der Workstation (PCoIP). Oder wos keine USB-Weiterleitung für zbsp. BarcodeScanner (Nicht als Eingabe sondern OPOS) braucht via simplen RDP.

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Verstehe...

 

Zur Nutzung der Windows7 Installation eines Geräts per Remotezugriff findet sich in den produktnutzungsrechten folgendes:

 

REMOTEZUGRIFFSTECHNOLOGIEN

 

Sie sind wie folgt berechtigt, mithilfe von Remotezugriffstechnologien auf die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen:

 

Remotedesktop:

 

Der einzige Hauptnutzer des lizenzierten Geräts ist berechtigt, mithilfe von Remotedesktop oder ähnlichen Technologien von einem anderen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen. Eine „Sitzung“ ist das Erlebnis der direkten oder indirekten Interaktion mit der Software über eine beliebige Kombination von Eingabe-, Ausgabe- und Anzeigeperipheriegeräten.

Andere Nutzer sind berechtigt, mithilfe dieser Technologien von einem beliebigen Gerät aus auf eine Sitzung zuzugreifen, wenn das Remotegerät gesondert für die Ausführung der Software lizenziert ist oder der Nutzer oder das Remotegerät über die entsprechende Remotedesktop-Lizenz (RDL) oder eine aktive Virtual Desktop Access-Abonnementlizenz verfügt.

 

Das heißt auf gut deutsch:

 

Wenn jeder deiner PCs im Rack einem Mitarbeiter zugeordnet ist der diesen PC hauptsächlich benutzt (das wäre der "Hauptbenutzer"), darf der mit einen beliebigen anderen Gerät, ohne weitere Lizenzen, darauf zugreifen und ihn nutzen.

 

Jeder andere, oder wenn mehrere Nutzer sich einen PC teilen, darf nur entweder von einem Gerät zugreifen auf dem auch die gleiche Windows 7 Edition lizenziert ist oder von einem Gerät aus das über eine RDL verfügt.

 

Für das Office 2010 (und alle anderen MS Applikationen) gilt laut den Produktnutzungsrechten folgendes:

 

REMOTEZUGRIFF

 

Sie sind wie nachfolgend beschrieben berechtigt, auf die Software von einem anderen Gerät aus zuzugreifen und sie von einem anderen Gerät aus zu nutzen.

 

Hauptnutzerin oder Hauptnutzer:

 

Die einzige Hauptnutzerin oder der einzige Hauptnutzer des Geräts, das die

Remotedesktop-Sitzung hostet, ist berechtigt, von einem beliebigen anderen Gerät aus auf die Software zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu verwenden. Außer zur Bereitstellung von Supportservices ist keine andere Person berechtigt, die Software zur gleichen Zeit unter derselben Lizenz zu verwenden.

 

Nicht-Hauptnutzer:

 

Jeder Nutzer ist berechtigt, auf die Software von einem separat lizenzierten Gerät aus zuzugreifen und sie von diesem Gerät aus zu nutzen.

 

Auf Deutsch:

 

Wenn jeder deiner PCs im Rack einem Mitarbeiter zugeordnet ist der diesen PC hauptsächlich benutzt (das wäre der "Hauptbenutzer"), darf der mit einen beliebigen anderen Gerät, ohne weitere Lizenzen, darauf zugreifen und das darauf installierte Office nutzen.

 

Jeder andere, oder wenn mehrere Nutzer sich einen PC teilen, darf nur entweder von einem gerät zugreifen auf dem auch die gleiche Office 2010 Edition (identische Produktversion, identische Produktsuite, identische Sprachversion, identische Produktbestandteile) lizenziert ist.

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Jeder andere, oder wenn mehrere Nutzer sich einen PC teilen, darf nur entweder von einem Gerät zugreifen auf dem auch die gleiche Windows 7 Edition lizenziert ist oder von einem Gerät aus das über eine RDL verfügt.

Hallo Doc Melzer,

 

dürfte denn der TO einem Thin bzw. ZeroClient eine Windows 7 Lizenz zuweisen?

Ist sowas Lizenztechnisch erlaubt?

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dürfte denn der TO einem Thin bzw. ZeroClient eine Windows 7 Lizenz zuweisen?

Ist sowas Lizenztechnisch erlaubt?

 

Ja dürfte er.

 

Die Lizenz muss zuert einmal einem Gerät zugewiesen werden. Damit darf sie dann auch nur mit diesem Gerät genutzt werden.

 

In den Produktnutzungsrechten findet sich dazu folgendes:

 

ZUWEISEN DER LIZENZ ZU EINEM GERÄT

 

Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“ (siehe Universelle Lizenzbestimmungen, Definitionen).

 

Die Software muss nicht installiert sein damit das Gerät das "lizenzierte" Gerät ist mit dem auf das Gerät im Rack zugegriffen werden darf.

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Also das heisst, es müsste sowohl den ZeroClient als auch den Rack-PC mit jeweils der gleichen Office sowie Windows-Lizenz ausgestattet werden?

 

Windows normal kann aber nicht einem Zero zugeteilt werden. Denke ich zumindest:

 

Auszug Eula:

b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

 

Heisst das nicht, ein ZeroClient welches nur über eine Firmware verfügt, ist dazu nicht geeignet?

 

Heisst demzufolge, dass OEM/SB Produkte nicht verwendet werden können oder? Also pro Arbeitsmaschine zwei Volume-Lizenzen sowie zwei Office-Lizenzen obwohl es technisch nicht möglich ist, beide gleichzeitig zu verwenden. --> Bildschirmsignale werden bei PCoIP direkt von der Graka abgegriffen.

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Also das heisst, es müsste sowohl den ZeroClient als auch den Rack-PC mit jeweils der gleichen Office sowie Windows-Lizenz ausgestattet werden?

 

Nicht wenn das zugreifende Gerät ausschliesslich von dem einzigen Hauptbenutzer des Geräts im Rack genutzt wird.

 

Wenn mehrere Leute das zugreifende Gerät nutzen um auf das Gerät im Rack zuzugreifen ist deine Annahme korrekt.

 

Windows normal kann aber nicht einem Zero zugeteilt werden. Denke ich zumindest:

 

Auszug Eula:

b. Lizenzmodell. Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

 

Heisst das nicht, ein ZeroClient welches nur über eine Firmware verfügt, ist dazu nicht geeignet?

 

Das Gerät von dem aus zugegriffen wird muss selbstverständlich den von MS gestellten Anforderungen entsprechen (zum Beispiel Windows auszuführen).

 

Heisst demzufolge, dass OEM/SB Produkte nicht verwendet werden können oder? Also pro Arbeitsmaschine zwei Volume-Lizenzen sowie zwei Office-Lizenzen obwohl es technisch nicht möglich ist, beide gleichzeitig zu verwenden. --> Bildschirmsignale werden bei PCoIP direkt von der Graka abgegriffen.

 

 

Wenn die OEM/SB Lizenzen die Anforderungen aus den Lizenzbedigungen erfüllen können sie verwendet werden. Anderenfalls nicht.

 

Ob das was der TO da vor hat sinnvoll oder nicht ist muss er selbst beurteilen. Die Regeln sind klar und der TO muss schon einen deutlichen Vorteil in seiner Lösung sehen um sie zu realisieren.

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Technisch, sicherheitsmässig + gesundheitlich sinnvoll bestimmt. Lizenztechnisch frage ich mich das ehrlich gesagt auch.

 

Aber es wird doch von einigen Hersteller zbsp. HP oder Dell genau mit diesen Argumenten ein Anzeigegerät + Rackworkstation verkauft. Bekommt man immer zwei Office + zwei Windows-Lizenzen die extra dafür 'gemacht' sind? Oder haben die eigene EULA's?

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Aber es wird doch von einigen Hersteller zbsp. HP oder Dell genau mit diesen Argumenten ein Anzeigegerät + Rackworkstation verkauft. Bekommt man immer zwei Office + zwei Windows-Lizenzen die extra dafür 'gemacht' sind? Oder haben die eigene EULA's?

 

Das kann ich dir nicht sagen ich kenne die Lizenzen nicht die die da von HP oder Dell geliefert werden. Wenn du wissen willst ob deren Nutzungsrechte sich von denen anderer unterscheiden musst du deren Nutzungsrechte vergleichen.

 

Letztendlich muss auch das was große Hersteller verkaufen nicht zwingend lizenzkonform sein. Ich habe das schon sehr "interessante" Dinge gesehen...

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Windows könnte man - soweit ich dein früheres Posting verstanden habe - via RDL auf Device-Basis für den Zero lizenzieren.

 

Bleibt also noch Office, heisst nun: Zwei mal das entsprechende Office kaufen.

 

Dankeschön für die Erklärungen. Zumindest in Sachen Office nicht gerade fair, 2x bezahlen und 1x benutzen. Die RDL ist da eher nachvollziehbar. Aber so scheinen nunmal die Bedingungen zu sein.

 

PS: Gibt es eigentlich irgend ein verbindliches Dokument wo Microsoft erklärt, was für sie Remote-Arbeitsplatz überhaupt heisst und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass es sich eben nicht um einen Remote-Arbeitsplatz handelt? Wäre ja vielleicht sogar möglich, das Direkt-Kabelverbunden sogar als Nicht-Remote gelten würde?!?

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Ich kenne mich zwar mit den MS Lizenzrichtlinien nicht aus, allerdings macht dieses Netzwerkgateway doch nichts anderes, als Bildschirm, Tastatur und Maus (ggf. Lautsprecher) über das Lan (oder andere Schnittstellen) zu verlängern. Somit ist es ja immer noch der "lokale" Arbeitsplatz (Anmeldung an der Konsole).

 

Remote ist meines erachtens nur eine Verbindung per RDP oder vergleichbarem. Durch diesen IP Adapter wird die vor Ort Bedienung ja sogar "unmöglich" gemacht.

 

-> Es handelt sich um einen abgesetzen Bildschirm/Tastatur, jedoch nicht um einen Client des Rechners. -> Nur eine Lizenz.

 

Oder will MS mir jetzt auch noch vorschreiben, dass ich den PC auf den Tisch und nicht mehr unter den Tisch stellen darf. Das Monitorkabel nicht länger als 1,5m sein darf, und beim Verwenden der Lautsprecher bitte nur so laut ist, dass man es in einem anderen Raum nicht mehr hört?

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Bleibt also noch Office, heisst nun: Zwei mal das entsprechende Office kaufen.

 

Nicht zwingend. Ich habe oben aufgezeigt in welchen Situationen keine weiteren Lizenzen notwendig sind.

 

Zumindest in Sachen Office nicht gerade fair, 2x bezahlen und 1x benutzen. Die RDL ist da eher nachvollziehbar. Aber so scheinen nun mal die Bedingungen zu sein.

 

Ob fair oder nicht so sind die Regeln (welche ich im Übrigen schon fair finde denn wenn tatsächlich nur ein und dieselbe Person den Rechner fernsteuert ist eben keine zusätzliche Lizenz notwendig) und wenn sie dir nicht gefallen ist die Lösung halt nichts für dich...

 

Gibt es eigentlich irgend ein verbindliches Dokument wo Microsoft erklärt, was für sie Remote-Arbeitsplatz überhaupt heißt und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, dass es sich eben nicht um einen Remote-Arbeitsplatz handelt?

 

Das braucht es nicht. Alle rechtsverbindlichen regeln stehen im Lizenzvertrag, der Product List und den Produktnutzungsrechten.

 

Ich habe dir alle relevanten Passagen genannt und in diesen ist auch alles relevante geregelt. Ich sehe keine offenen Frage mehr.

 

Dass die Antwort nicht die ist die du hören wolltest ändert nichts daran dass diese Regeln rechtsverbindlich sind und dein Szenario abdecken.

 

Wäre ja vielleicht sogar möglich, das Direkt-Kabelverbunden sogar als Nicht-Remote gelten würde?!?

 

Möglich ist vieles auch wenn ich nicht an alles glaube. Wenn es so wäre wie du hoffst müsste das in den rechtsverbindlichen Dokumenten so beschrieben sein. Wenn du was gefunden hast lass es mich wissen. ich kenne keine solche Regelung fände sie aber durchaus interessant.

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