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Einschränkung OEM Lizenz


g1n
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Hallo Leute,

 

das Thema finde ich sehr interessant und steige gleich mal mit ein ;) Gibt es tatsächlich Einschränkungen die es einem untersagen eine saubere Windows-Installation mit dem vorhanden (und erworbenen Lizenzschlüssel) Lizenzschlüssel zu installieren? Voraussetzung ist natürlich ein entsprechender Datenträger. Eine Installation mit einem Datenträger aus dem Handel (SB / Retail) lässt sich ja schließlich problemlos mit den OEM-Schlüsseln aktivieren, deshalb blicke ich jetzt bei der Problematik nicht ganz durch.

 

@Dr. Melzer,

 

Mir war so als wären die Nutzungsbedingungen von MS teilweise, rechtlich betrachtet, ungültig. U.a. fällt mir da die Bindung der Lizenz an die Hardware ein.

 

Gruß g1n

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Es bringt nichts fremde Beiträge zu kapern!

 

Deswegen habe ich deine Frage von dem gekaperten Thread abgetrennt!

 

das Thema finde ich sehr interessant und steige gleich mal mit ein ;) Gibt es tatsächlich Einschränkungen die es einem untersagen eine saubere Windows-Installation mit dem vorhanden (und erworbenen Lizenzschlüssel) Lizenzschlüssel zu installieren?

 

Was genau meinst du damit? Eine Installation mit dem Original Installations datenträger oder dem Original Recovery Datenträger, der mit dem Gerät geliefert wurde, ist immer sauber...

 

Mir war so als wären die Nutzungsbedingungen von MS teilweise, rechtlich betrachtet, ungültig.

 

Wie kommst du zu der Meinung?

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Sorry fürs "kapern"!

 

Um meinen Beitrag nochmal zu komplettieren:

 

Wenn ich einen Rechner erwerbe der eine OEM-Lizenz (Windows 7 Professional 32-bit) beinhaltet (mit Lizenzaufkleber inkl. Lizenzschlüssel) und überlicherweise über eine Vorinstallation verfügt die "zugemüllt" ist, erhält man im Normalfall nur eine Recovery-CD/DVD dazu, die bei Verwendung quasi das ganze "zugemüllte" wieder installiert, müsste mir doch die Möglichkeit gegeben sein, einen Datenträger aus dem Handel zu verwenden um eine saubere Neuinstallation zu bewerkstelligen. Schließlich läßt sich solch eine Neuinstalltion mit dem Lizenzschlüssel der unter dem Rechner klebt, aktivieren. Aus diesem Grund sehe ich dort keine Probleme, schließlich wurde die Lizenz korrekt erworben.

 

Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 200x, wurde bestätigt, das die OEM-Nutzungsbedingungen seiten MS in Deutschland keine Wirkung zeigen, mit Bezug auf den Teil in dem MS die Nutzung der OEM-Lizenz auf einem anderen Rechner untersagt, und damit auch den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen ohne HardwareBundle unterbinden wollte. Demzufolge sind OEM-Lizenzen als komplett eigenständige Lizenzen zu werten die auch weiterverkauft werden dürfen. Sind die Harwarebündelung und der fehlende Support seitens MS, nicht die einzigsten Unterschiede zur normal erhältlichen Retail-Version, oder gibt es dort noch mehr Regeln? Meines Wissens nach nicht, daraus schlußfolgere ich, dass sich eine Installation mittels Retailmedium (ohne dafür eine weitere Lizenz erworben zu haben) mit einer OEM-Lizenz betreiben lassen, schließlich hat man eine Lizenz die sich auch aktivieren lässt.

 

p.s. ich bin natürlich jeder Zeit offen für neue Informationen :)

bearbeitet von g1n
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Wenn ich einen Rechner erwerbe der eine OEM-Lizenz (Windows 7 Professional 32-bit) beinhaltet (mit Lizenzaufkleber inkl. Lizenzschlüssel) und überlicherweise über eine Vorinstallation verfügt die "zugemüllt" ist, erhält man im Normalfall nur eine Recovery-CD/DVD dazu, die bei Verwendung quasi das ganze "zugemüllte" wieder installiert, müsste mir doch die Möglichkeit gegeben sein, einen Datenträger aus dem Handel zu verwenden um eine saubere Neuinstallation zu bewerkstelligen.

 

Klar kannst du dir im Handel eine FPP- oder System Builder Lizenz mit Original Installationsdatenträger kaufen und damit den Rechner installieren.

 

Erheblich schlauer wäre es aber schon beim Kauf des Gerätes darauf zu achten dass die vorinstallierte Windows Version deinen Ansprüchen genügt dann müsstest du nicht hinterher mit dubiosen Ideen rummachen. ;)

 

 

Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahre 200x, wurde bestätigt, das die OEM-Nutzungsbedingungen seiten MS in Deutschland keine Wirkung zeigen, mit Bezug auf den Teil in dem MS die Nutzung der OEM-Lizenz auf einem anderen Rechner untersagt, und damit auch den Weiterverkauf von OEM-Lizenzen ohne HardwareBundle unterbinden wollte.

 

Welches Gerichtsurteil meinst du genau? Welches Jahr genau meinst du mit "200x"? Im hier üblicherweise genutzten Gregorianischen Kalender kann ich kein Jahr 200x finden. Auf welchen Passus aus welchem Urteil beziehst du dich?

 

Demzufolge sind OEM-Lizenzen als komplett eigenständige Lizenzen zu werten die auch weiterverkauft werden dürfen.

 

Wem zufolge? Was hat der Weiterverkauf von Lizenzen mit deiner Frage zu tun?

 

Klar sind OEM Lizenzen neben Volumenlizenzen, FPP Lizenzen und Systembuilder Lizenzen eigenständig. Ich verstehe nur nicht was du uns damit sagen willst…

 

Sind die Harwarebündelung und der fehlende Support seitens MS, nicht die einzigsten Unterschiede zur normal erhältlichen Retail-Version, oder gibt es dort noch mehr Regeln?

 

Nein sind sie nicht. Da gibt es noch einige andere Einschränkungen. Regeln gibt es jede Menge sie stehen bei OEM Lizenzen in dem dazugehörigen EULA.

 

Hättest du den anderen Thread nicht einfach nur gekapert sondern auch gelesen wüsstest du das aber schon ;)

 

Meines Wissens nach nicht, daraus schlußfolgere ich, dass sich eine Installation mittels Retailmedium (ohne dafür eine weitere Lizenz erworben zu haben) mit einer OEM-Lizenz betreiben lassen, schließlich hat man eine Lizenz die sich auch aktivieren lässt.

 

Interessant was du so alles schlussfolgerst nur erschließt sich mir das nicht wirklich....

 

Nochmal damit ich es auch verstehe: Aus was genau schlussfolgerst du was genau?

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Hallo Dr. Melzer,

 

ich hab das Urteil des BGH mal fix gegoogled (BGH Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 OEM-Version). Das Urteil bezieht sich auf den Verkauf von OEM-Lizenzen, womit quasi die Bindung an Hardware als nichtig erklärt wurde.

 

Worauf ich hinaus will ist, das ich quasi die Möglichkeit sehe, die OEM-Lizenz auch mit einer Installation von einer Retail-CD (die nicht mit einer Lizenz erworben wurde) zu betreiben. Denn unter dem Strich steht die OEM-Lizenz für mich genauso da wie die Retail, nur ohne Support, denn die Schlüssel die auf den Retailaufklebern sind quasi zu den Schlüsseln der OEM-Lizenz identisch. Und Microsoft lässt schließlich auch die Aktivierung zu (Installation vom Retail-Medium mit OEM-Schlüssel). Davon mal ganz abgesehen, sind die zu erwerbenden OEM-Lizenzen, mit einem Medium ausgestattet das vom Inhalt her absolut identisch mit dem der Retail-DVD ist. Würde Microsoft für OEM-Software andere Schlüssel verwenden damit sich Retailmedien mit diesen Schlüsseln nicht installieren lässt (ähnlich ist es ja auch mit Retail-Schlüsseln und Installtionsmedien die für Volumenlizenzen gedacht sind), dann könnte ich das ganze nachvollziehen.

 

Steht denn in den EULAs explizit drin, dass man für die Installation kein Retailmedium verwenden darf?

 

Gibt's eine kurz gehalten Auflistung von Facts in denen die Unterschiede der EULAs zu finden sind? Sowas würde mich brennenend interessieren :)

 

Gruß g1n

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ich hab das Urteil des BGH mal fix gegoogled (BGH Urteil vom 06.07.2000 I ZR 244/97 OEM-Version). Das Urteil bezieht sich auf den Verkauf von OEM-Lizenzen, womit quasi die Bindung an Hardware als nichtig erklärt wurde.

 

Es wäre einfacher gewesen wenn du es VOR deinem Post hier gefunden und gelesen hättest. Dann hättest du hier nicht über etwas schreiben müssen was du gar nicht kennst...

 

Jetzt müsstest du mir nur noch sagen aus genau welchem Passus des Urteils du genau welche Schlussfolgerung ziehst.

 

Steht denn in den EULAs explizit drin, dass man für die Installation kein Retailmedium verwenden darf?

 

In jedem EULA steht ein Satz welcher alle nicht explizit eingeräumten Rechte ausschließt.

Nachdem das Recht die erworbene Lizenz, mit einem nicht zu der Lizenz gehörenden Datenträger zu installieren nicht explizit eingeräumt wird ist es ausgeschlossen.

 

Gibt's eine kurz gehalten Auflistung von Facts in denen die Unterschiede der EULAs zu finden sind? Sowas würde mich brennenend interessieren :)

 

Hier findest du alle Retail und OEM EULAs:

 

License Terms

 

Hier findest du die Produktnutzungsrechte für Volumenlizenzen:

 

Microsoft-Volumenlizenzierung - Produktlizenzierung

 

Und hier die Product Lists, welche auch für Volumenlizenzen relevant sind:

 

Microsoft Volume Licensing - Product Licensing

 

Vergleichen kannst du dann ja selbst...

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Hallo,

hier sind ein paar Infos von Microsoft: OEM-System-Builder-Lizenz

 

Die Begriffe OEM, SB, Retail etc. sollten bei dem Thema nicht vermsicht werden.

OEMs sind von den Hardwareriesen und sind an BIOS Schlüssel gebunden.

SB Versionen sind identisch zur Retail, aber ohne bunten Karton und ohne Support.

Microsoft Lizenzbestimmungen stehen mit deutschem Recht in wenigen Details in Konflikt. Die Hardwarebündelung ist ein Beispiel. Der Endverbraucher darf eine Systembuilder ohne Hardware ganz legal erwerben. Der Vertragspartner von Microsoft (meist der Fachhändler) ist vom BGH Urteil nicht "betroffen" und darf aber keine SB Version (OSB) ohne Hardware verkaufen.

Nach Microsoft ist es auch nicht erlaubt, aus einer Recovery Version, eine "normale" Installation CD zu erstellen. Nach einem BGH Urteil ist dies aber erlaubt, um (sinngemäß) den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Auf heise.de findet sich eine Anleitung zum Erstellen einer Installations CD aus einem Recovery Medium. Meines Wissens nach besagt dieses Urteil aber nicht, dass irgendein anderes zufällig zum Lizenzkey passendes Installationsmedium einfach kopiert werden darf, um eine normale Installation durchführen zu können. In diesem Punkt bin ich mir aber nicht ganz sicher. Ich kann leider die Info nicht wiederfinden, bei dem es um das Thema neuer Datenträger (z.B. Windows Betriebssystem Installations CD mit aktuellem SP) für SB Lizenzen ging.

Innu

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Nach Microsoft ist es auch nicht erlaubt, aus einer Recovery Version, eine "normale" Installation CD zu erstellen. Nach einem BGH Urteil ist dies aber erlaubt, um (sinngemäß) den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

 

Kannst du bitte noch sagen welches Urteil das genau erlaubt und auch den relevanten passus aus dem Urteil posten auf den du deien Behauptung stützt.

 

Einfach zu sagen "irgendein BGH Urteil von irgendwann dazu sagt dass es geht" ist wertlos!

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@Dr. Melzer

 

Die genaue Fallnummer aufzuführen hielt ich für überflüssig, schließlich ist dieser Urteil zum damaligen Zeitpunkt groß durch die Presse gegangen, und jeder der irgendwas mit diesem Thema zu schaffen hat, kennt auch das Ergebnis dieses Urteils....ein Fallnummer aufzurufen ist Haarspalterei, es ging schließlich nur um den Sachverhalt dass OEM-Lizenzen nicht an Hardware gebunden sind.

 

Und zu erwähnen das es ein BGH-Urteil zu einem Thema gibt (auch wenn man die Fallnummer nicht angibt), halte ich für alles andere als wertlos wenn der Inhalt sinngemäß wiedergegeben wird. Wer alles in Beamtendeutsch nachlesen will kann schließlich selbst google bemühen.

 

Und danke für die Links :)

 

ich habe mir gerade die EULA zur OEM-Version von windows 7 professional durchgelesen, darin findet sich kein Generalausschluss und kein Hinweis darauf, das ich ein bestimmtes Medium für die Installation zu verwenden habe. Alle Inhalte die in diese Richtung schlagen, betreffen ausschließlich die erworbene Lizenz (Punkte: Überlizenzsierung, Übetragung etc.). Kannst ja gern mal rüberschauen, wenn du dort etwas in der Art findest, kannst du den Abschnitt ja mal posten.

bearbeitet von g1n
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Die genaue Fallnummer aufzuführen hielt ich für überflüssig, schließlich ist dieser Urteil zum damaligen Zeitpunkt groß durch die Presse gegangen, und jeder der irgendwas mit diesem Thema zu schaffen hat, kennt auch das Ergebnis dieses Urteils....ein Fallnummer aufzurufen ist Haarspalterei, es ging schließlich nur um den Sachverhalt dass OEM-Lizenzen nicht an Hardware gebunden sind.

 

Was du für überflüssig hältst ist in dem Fall irrelevant weil wir hier keine Behauptungen wollen die nicht durch entsprechende Belege gestützt sind.

Wenn du hier Fragen beantwortet haben willst musst du dich an unsere Regeln halten. ;)

 

Nicht jeder der hier liest und Fragen stellt hat alle Informationen (wie an deinem Beispiel sehr gut ersichtlich ist) also erwarten wir das immer die verbindlichen Quellen angegeben werden wenn etwas behauptet wird. Wenn ich für jede unbelegte (und falsche) Behauptung hier einen Euro bekommen hätte könnte ich inzwischen in Rente gehen…

 

Wenn du hier Antworten haben willst musst du dich an unsere Regeln halten.

 

Und zu erwähnen das es ein BGH-Urteil zu einem Thema gibt (auch wenn man die Fallnummer nicht angibt), halte ich für alles andere als wertlos wenn der Inhalt sinngemäß wiedergegeben wird. Wer alles in Beamtendeutsch nachlesen will kann schließlich selbst google bemühen.

 

Wie gesagt ist nicht relevant was du als wertlos erachtest sondern wie wir das hier sehen. Du kannst deine Fragen auch gerne von Google beantworten lassen wenn du denkst googlen ist ausreichend. ;)

 

Und danke für die Links :)

 

Gerne auch wenn sie (wie du sagen würdest) irrelevant waren denn du hättest sie ja auch googlen können... ;)

 

ich habe mir gerade die EULA zur OEM-Version von windows 7 professional durchgelesen, darin findet sich kein Generalausschluss und kein Hinweis darauf, das ich ein bestimmtes Medium für die Installation zu verwenden habe. Alle Inhalte die in diese Richtung schlagen, betreffen ausschließlich die erworbene Lizenz (Punkte: Überlizenzsierung, Übetragung etc.). Kannst ja gern mal rüberschauen, wenn du dort etwas in der Art findest, kannst du den Abschnitt ja mal posten.

 

den Passus gebe ich dir gerne, denn wir geben (fast) immer Quelle und original Wortlaut der relevanten Passage wieder. ;)

 

Bitte schön:

 

Der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft behalten sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden

 

Da das verwenden eines fremden Datenträgers nicht ausdrücklich gestattet ist (hast du ja selbst herausgefunden dass dem so ist) ist dieses Recht wohl vorbehalten...

 

BGH

Urteil vom 06.07.2000

I ZR 244/97

OEM-Version

 

Interessant und was genau sagt dieses Urteil jetzt diese Frage hier (Nutzung eines fremden Datenträgers zur Installation) betreffend?

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ich habe bereits auf heise.de verwiesen. Dort finden sich div. Artikel zu diesem Thema.

 

Echt? Auf Heise.de gibt es diverse Artikel dazu was das von dir in den Raum geworfene Urteil mit der Frage des TO zu tun hat?

 

Heise.de erstaunt mich immer wieder... ;)

 

P.S.

 

Ich bezweifle stark dass die leute die hier ständig dieses mysteriöse "BGH Urteil" zitieren es je gesehen oder gelesen haben.

Bin aber immer wieder erstaunt was da so alles drinn stehen soll und für was es immer herhalten muss.

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Was du bezweifelst und was du von heise hälst, soll Deine Sache sein. Du wolltest Quellen für meine Behauptung sehen - schau Sie dir an oder bleibe bei Deinen Zweifel.

 

Ich stimme Dir aber zu, dass die Regelungen sehr undurchsichtig sind und immer wieder verschiedenste Interpretationen hervorbringen. Aber selbst Anrufe beim Microsoft Licence Center bringen oftmals verschiedene Aussagen.

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