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Win2008 - Terminalserver - User CAL - Frage zu Lizenzierung


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Guude,

 

wir sind hier gerade dabei eine neue Terminalserver-Farm unter Windows 2008 aufzusetzen.

Darauf sollen dann unsere Kunden über VPN-Verbindungen und Standleitungen zugreifen um unsere Anwendung zu nutzen.

Bisher hatten wir Device-CALs, wollen aber nun, da die Steuerung über die Lizenzvergabe im Prinzip nicht wirklich möglich ist (bei Win2k war es lizenztechnisch günstiger wegen der "eingebauten" Lizenzen bei XP und Win2k), User-CALs einsetzen.

 

Von Kundenseite sollen insgesamt ca. 150 User zugreifen.

Zeitgleiche Zugriffe beschränken sich aber auf 40 User.

 

Nun meine Frage zur Lizenzierung, da ich weder bei Microsoft noch hier im Forum etwas finden konnte, was mir die Frage wirklich beantwortet hat.

 

Benötigen wir nun

- 150 Lizenzen, weil 150 User zugreifen KÖNNTEN

- 40 Lizenzen, weil nur 40 zeitgleich zugreifen

- Lizenzen abhängig der im AD eingerichteten User (wovon ich aber nicht ausgehe, weil ich zumindest finden konnte, daß die Lizenzen wohl personenbezogen sind)

 

Bei Microsoft habe ich nur das hier gefunden:

LicensingMode

Auszug:

Values

2 CALs are configured Per Device:

Configures Terminal Server to require that each connected client computer has a valid Terminal Server Client Access License (CAL). If the client computer has a Terminal Server CAL, it can access more than one Terminal Server.

4 CALs are configured Per Session:

Configures Terminal Server to provide one Terminal Server CAL for each active client session.

5 LicensingMode is not configured

 

Wichtig hierbei finde ich bei Wert 4 die Bemerkung „for each ACTIVE client session“. Für mich heißt das, daß eine User CAL nur solange benötigt wird, solange die Sitzung auch aktiv ist, also concurrent users und nicht fest zugeordnet.

Wobei ich da aber auch wieder die Formulierung Per Session nicht so richtig zuordnen kann, aber auf der Seite geht es ja um die Lizenzierung von Terminalservern und daher gehe ich davon aus, daß hier die Lizenzierung pro Benutzer gemeint ist (denn nur die finde ich in der Aktivierung des Terminalservers). Oder liege ich da falsch?

 

Ich bin da im Moment etwas ratlos, zumal wir von diversen "Microsoft Partnern" auch unterschiedliche Aussagen bekommen haben.

 

Danke und Gruß

Timo

bearbeitet von LLZwerg
Halbe Sätze sind doof.
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Moin,

grundsätzlich gibt es bei MS keine "concurrent Use Lizensierung".

Bei CALs kann man sich an ein einfaches Beispiel immer halten:

Egal über wie viele "Dreifachsteckdosen-Verlängerungskabel" eine Lampe am Strom hängt, oder wie groß das Kabelgewirr sein wird, drücke ich den Schalter und das Licht brennt = CAL fällig ... Licht an/aus ...read/write ... hoffe, dass war jetzt verständlich :)

 

Lizenzbedarf=

1x WIN-SVR 2008

150x WIN-SVR-CAL

150x WIN-RDL-CAL

Lizensiert man das Device (ip-, mac-, Adresse) dürfen ja unbegrenzt viele User diese 150 devices nutzen (z.B. Call-Center, Krankenhausbetrieb -Stations-PC))

Lizensiert man die User (den Personen zugeordnet) dürfen 150 user unbegrenzt viele divices nutzen (DeskTop, Notebooks, Handys, iPhones, etc. )

 

Ich habe 1x Desktop, 1x Netbook, 1x iPhone, 1x PC zu Hause (OWA) ...das wären 4x Device-CAL, kostengünstiger ist 1x User-CAL

 

Eigentlich alles einfach :)

 

Ein angenehmes WE !

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  • 2 Wochen später...

Danke für die Infos erst mal. Die LV von Microsoft mochte ich irgendwie noch nie so wirklich, weil man so gar keine Kontrolle über die Vergabe der Lizenzen hat. :)

 

Erzähl mir bitte zuerst was genau das für eine Anwendung ist die eure Kunden nutzen.

 

Das muss ich zuerst verstehen um dir eine vernünftige Information geben zu können.

 

Die Anwendungen sind unsere eigenen Programme (also von unseren Entwicklern programmiert), nichts von Microsoft oder ähnliches. Was von Drittanbietern eingesetzt wird, ist mit den entsprechenden Anbietern entsprechend geklärt, daß wir entweder eine General-Lizenz haben, die Lizenz pro Server vergeben ist oder aber eine Concurrent-Lizenz ist.

Es geht also hier wirklich nur um die reine Anmeldung an unsere Terminalserver.

 

 

Die Frage ist dann nun, wie wir als Anbieter garantiern sollen, daß sich nur die vom Kunden gekaufte Anzahl an Usern anmeldet.

Bei Device-CALs ist es ja klar. Von einem PC kommt eine Anmeldung, Lizenz wird vergeben. Und selbst da ist es nicht wirklich zu kontrollieren, weil man ja nicht angeben kann, für welches Device eine Lizenz vergeben werden darf. Wer sich anmeldet, der bekommt auch eine Lizenz.

Bei User-CALs könnte ich es höchstens noch an der Anzahl der im AD eingerichteten Usern halbwegs kontrollieren, indem ich nur eine Anmeldung pro User zulassen. Der User kann dann aber ja auch wieder von unterschiedlichen Personen genutzt werden (dann halt nur nicht gleichzeitig).

Aber wie zum Teufel soll man kontrollieren, daß der User im AD vom Kunden nicht über verschiedene Mitarbeiter genutzt wird (Schichtdienst, Halbtagskräfte, etc.). Ist ja dann im Prinzip eine reine Vertrauenssache zum Kunden, da wir das auf den Servern nicht kontrollieren können.

 

Danke und Gruß

Timo

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Die LV von Microsoft mochte ich irgendwie noch nie so wirklich, weil man so gar keine Kontrolle über die Vergabe der Lizenzen hat. :)

 

Was meinst du mit "LV"?

 

Inwiefern hast du bei Microsoft Lizenzen keine Kontrolle über deren Vergabe?

 

Was ich immer noch nicht verstanden habe (und das muss ich verstehen um dir vernünftig Auskunft geben zu können) ist, wrum eure Kunden auf die Server zugreifen.

 

Machen sie das um dort Software zu nutzen die sie sich nicht selbst kaufen müssen sondern von euch per Nutzung quasi mieten?

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Mit LV meine ich Lizenzverwaltung.

Und eine Möglichkeit der Kontrolle hatte ich bei den Device-CALs (hatten wir bisher auf W2k) noch nicht gefunden. Wer sich anmelden konnte, der bekam auch eine Lizenz. Ich wüßte nicht, wie ich das hätte verhindern können.

Selbst eine Einschränkung der IPs bei den VPN-Verbindungen hätte da wenig gebracht, wenn die Kunden NAT einsetzen und ihr gesamtes Netz auf eine Adresse umsetzen.

Wenn das doch gehen sollte und ich da immer was übersehen habe, würde mich brennend interessieren, was ich übersehen habe. :)

 

Die Kunden greifen auf die Server zu um unsere Software zu nutzen. Die Software ist ein Frontend für den Zugriff auf unsere Datenbanken. Das läuft auf unseren Servern, damit kundenseitig nichts installiert werden muß und da die Datenbankserver bei uns im RZ stehen.

Die Software ist in dem Fall quasi von uns gemietet.

 

Gruß

Timo

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Was macht diese Software, was ist in den Datenbanken und warum greifen eure Kunden auf diese Datenbanken zu?

 

Damit ich dir hier nicht noch weiter jeden Popel aus der Nase ziehen muss erzähl mir doch bitte, so als ob ich einer deiner potentiellen Kunden wäre, warum ich eure Software nutzen soll, für was ich sie brauche und warum ich etwas dafür bezahlen soll.

 

Nochmal: Solange ich nicht verstanden habe wie das ganze funktioniert und was die Idee dahinter ist kann ich dir keine vernünftige Auskunft geben.

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  • 2 Wochen später...

Moin :)

ich habe es mehrmals gelesen und hoffe es mal richtig zu verstehen.

Der Kunde greift auf EUREN Server-Konstrukt zu:

WIN-SVR + TS-Dienste + DB ... (SQL ?)

Da IHR immer für die saubere Lizensierung verantwortlich seid ( nicht der Kunde!) und IHR nicht immer sicher sein könnt, wie viele User zugreifen, gibt es da einen sauberen Lösungsansatz:

External Connectoren bei WIN-SVR / RDL!

bzw. wenn SQL >

die Prozessor-Lizensierung bei der Std-Edition bis zu 3 Proz., danach wieder CALs günstiger

die CAL-Lizensierung bei der EE-Edition, wenn mehr als 1 Proz genutzt werden

Mal sehen, ob ich hier was reinkopieren kann, um es verständlicher zu machen...

Alles auf einen SELECT Staffel "A" bezogen.

6VC-01291 WinRmtDsktpSrvcsCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 77,00 €

6XC-00318 WinRmtDsktpSrvcsExtConn 2008 SNGL MVL 7.738,00 €

R18-02830 WinSvrCAL 2008 SNGL MVL DvcCAL 27,00 €

R39-00974 WinSvrExtConn 2008 SNGL MVL 1.842,00 €

Du sagst 150 User ...

ab 69 WIN-CALs wird der EC günstiger, ab 101 RDLs wird hier auch der EC günstiger.

Da die ECs per Blech(SVR) lizensiert werden, wird hier kein Unterschied gemacht bei DEVICE oder USER Lizensierung und Du bist sauber und musst Dir über wachsende User Anzahl keinen Kopf machen!

Den Lizenzmanager komplett auf "USER" um-, einstellen, dann countet er zwar nicht mehr und Du bist voll in der Lizensierungsverantwortung, aber es gibt auch keine Freigabe-Probleme mehr!

Achtung > Bei Audits wird darauf dann richtig ein Auge geworfen :)

MS gibt ja selber zu, dass die User-Lizensierung im Moment technisch noch immer nicht möglich ist und bietet diese "Vertrauensregelung" an.

 

Falls SQL genutzt wird, gibt es hier keinen EC, hier muss man rechnen, was günstiger wäre:

bei SQL-STD

ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU

günstiger, als 1x STD-SVR + CALs -- 39 -- 83 -- 126 -- 170

 

bei SQL-EE

ist die Prozessor-Lizensierung bei 1 CPU 2 CPU 3 CPU 4 CPU

günstiger, als 1x EE-SVR + CALs ---116 ---284 ---452 ---620

 

:) die ganze Matrix erscheint hoffentlich bald auch in den neuen MCP-Unterlagen :)

Dann habe ich mich auch mal verewigt :)

 

Denke, das löst nun die Fragen, oder?

VG, Franz

bearbeitet von lizenzdoc
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  • 2 Monate später...
  • 2 Wochen später...

Weil wir als Hoster auftreten und Kunden Zugriff auf unsere Terminalserver geben, damit sie unsere Programme dort ausführen können. Derjenige, der hier war, war auch MLP, den wir eingeladen hatten, weil unser Modell über Forum wohl doch eher schlecht bzw. schlecht verständlich zu beschreiben ist.

Da wir inzwischen auch von 3 Anbietern, die das SPLA-Modell anbieten, jetzt nochmal jemanden hier hatten, die sich das bei uns genauer angeschaut haben und alle dasselbe sagten, sollte das passen.

 

Gruß

Timo

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Wenn eure Kunden auf den TS zugreifen um eure eigenen, von euch entwickelten, Programme auszuführen benötigt ihr kein SPLA!

 

Das fällt dann unter selbst gehostete Applikationen.

 

Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten:

 

Selbst Gehostete Anwendungen.

 

Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben dem Namen gekennzeichnet sind.

 

Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden. Eine Vereinheitlichte Lösung umfasst auch alle Selbst Gehosteten Anwendungen, die mit Ihrer Software, die Bestandteil Ihrer Vereinheitlichten Lösung ist, interagieren.

Anforderungen:

 

Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance beibehalten für:

 

• die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung ausgeführt werden, und

 

• alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen Nutzern zur Verfügung zu stellen.

Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen:

 

• Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards,

HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung).

 

• Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt auf die Vereinheitlichte Lösung sein.

 

• Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden. Die Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des Endbenutzers geladen werden.

 

• Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt.

 

Jegliche Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen wird weiterhin durch die Lizenzbestimmungen für diese Produkte geregelt. Sie dürfen Lizenzen, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag erworben wurden, nur wie in diesem Vertrag zulässig übertragen.

Änderungen an Nutzungsrechten.

 

Ungeachtet der Bestimmungen Ihres Volumenlizenzvertrages sind wir berechtigt, die obigen Nutzungsrechte jederzeit zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall gelten jedoch diese Nutzungsrechte weiterhin für Ihre Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen unter Lizenzen, die vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung erworben wurden.

 

Der Windows Server ist in den Produktnutzungsrechten mit "sh" gekennzeichnet. Wenn ihr also eine selbst entwickelte Software darauf hostet und euren Kunden anbietet braucht ihr KEINEN SPLA Vertrag!

 

Hier der ausschnitt des oben zitierten Textes der das verdeutlicht:

 

Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden.

 

Kaum einer der so genannten "Berater" kennt den Passus.

 

Hat einer eurer "Berater" euch auf diese Möglichkeit hingewiesen?

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