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TVÖD: IT-Admin / Fragen zur Stellenbeschreibung & Eingruppierung


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Hallo zusammen !

 

Ich bin Netzwerkadministrator in Entgeltgruppe 9 und habe auf Grund einer Änderung meines Sachgebietes kurzfristig die Möglichkeit einer Neubewertung der Stelle (via Stellenbewertung) erhalten.

Für mich besteht nun die Chance, in die Entgeltgruppe 10 hochzurutschen, sofern die Leistungsmerkmale das hergeben.

 

Und genau hier sind wir schon beim Thema.

 

Um eine qualifizierte Stellenbewertung durchführen zu können, suche ich hier in diesem Foren-Bereich andere IT-Admins im öffentlichen Dienst, die bereits die Hürde in die Entgeltgruppe 10 oder gar 11 geschafft haben.

 

Was ich im Moment auch nicht einschätzen kann, ist, ob eine Bewertung meiner Stelle in Entgeltgruppe 10 überhaupt realistisch erscheint.

 

Vielleicht an dieser Stelle ein paar Rahmenparamenter zu meiner Person / Stelle:

 

a.) Ich bin 38 Jahre und administriere die komplette gemeindliche IT/TK-Infrastruktur seit 9 Jahren; zwischenzeitlich in Vollzeit (also keine anderen Sachgebiete) und mit dem Angestelltenlehrgang II und ohne Fachinformatiker-Ausbildung.

Für meinen Bereich gibt es zwar eine Stellvertretung, aber keine weiteren Mitarbeiter, die mir unterstellt sind (ist hier ziemlich `ne „One-Man-Show“).

 

b.) Der Aufgabenbereich umfasst die komplette Administration und Verwaltung jeglicher Systemtechnik (14 Server und ca. 120 Clients, Telefonanlagen, Faxgeräte, Kopiersysteme und zahlreiche Router/Switche) in Verwaltungs- und 2 Schulnetzwerken.

In den vergangenen Jahren konnte ich fundierte Kenntnisse in den Bereichen Systemkonfiguration und –integration, Netzwerktechnik, Storage und Backup aufbauen.

Seit letztem Jahr administriere ich 2 ESX-Server und befasse mich intensiv mit dem Thema Servervirtualisierung.

 

c.) Summa-Summarum kann man sagen, dass ich ca. 75% meiner Arbeitszeit für die Systemtechik aufwende (Serverinstallationen, Administration, AD, DNS, DHCP, Reparatur und Betrieb der Client-Systeme, Anwenderunterstützung).

25 % entfällt auf originäre Verwaltungsaufgaben für Systemmanagement, Doku, Budgetierung und Bewirtschaftung des IT-Etats.

 

Wenn Aufgaben meine zeitlichen Kapazitäten sprengen, steuere ich die Unterstützung von externen Dienstleister.

 

Abschließend vielleicht eine Anmerkung: die Kommune hat nicht ganz 10.000 Einwohner.

 

Wie sieht das denn so bei Euch Anderen aus ?

Wer hat Erfahrungen der Bewertung seiner Stelle gesammelt ?

 

Für einen Dialog sage ich jetzt schon mal Danke :)

 

Herzliche Grüsse,

Tapio

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:)

 

Neben meiner klassischen Verwaltungsausbildung habe ich in den vergangenen Jahren viele Fortbildungskurse belegt; für diese Kurse habe ich Teilnahmebestätigungen. Das letzte war z.Bsp. eine 2-Tägige VMware Schulung zur Administration einer ESX VI3-Infrastruktur.

 

 

Nochwas im Nachgang:

 

Nach aktuellem Stand soll die neue Entgeltordnung mit den angepassten Leistungsmerkmalen erst noch kommen.

 

Solange gilt der BAT bei der Bewertung.

 

Bei meinen Recherchen im Internet bin ich über die Vergütungsordnung zum BAT gestolpert (Angestellte in der Datenverarbeitung);

 

http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b.htm

 

Entgeltgruppe 10 entspräche BAT IVa; Voraussetzung:

 

a.) Angestellte mit abgeschlossener einschlägiger Fachhochschulausbildung (z.B. Informatiker) und entsprechender Tätigkeit sowie

b.) sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

 

Ich sehe mich als "Sonstiger Angestellter" ;)

(http://www.uni-leipzig.de/~prhsb/bat_o/vergo/teil2b/t2b4_4a.htm)

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Punkt b) ist so ein Gummiparagraf, mit dem der AG machen kann, was er will (oder auch nicht). Bei uns wurden in den Notzeiten (um 2000) sogar die UHD-Leute mit BAT IVa/III eingestellt, relativ unabhängig von Studium o.ä. Mittlerweile gibt es hier auch Stellen mit TVL 10, aber darunter eigentlich nichts, auch nicht für Leute mit Fachinformatiker oder sonstiger Ausbildung. Wenn der AG das will, dann geben die "gleichwertigen Erfahrungen" das her.

 

Wenn also die Stelle als TVL 10 eingestuft wird, kann der AG dir auch 10 bezahlen, muss es aber nicht.

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Hallo woiza,

 

ich sehe das genauso wie Du. Aber die Qualifikation ist nur die eine Sache.

Wenn die Leistungsmerkmale eine Entgeltgruppe 10 oder gar höher hergeben, entsteht daraus schon ein Anspruch.

 

11er-Stellen sehe ich nur in größeren Umgebungen mit Leitungs-/Führungsfunktion (Amtsleiter / Fachbereichsleiter).

Ich könnte mir auch vorstellen, dass komplexe Programmierarbeiten ebenfalls so bewertet werden.

 

 

Aber welche Tätigkeiten machen eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 10 aus ?

 

Hat von Euch jemand Erfahrungen ?

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Hallo woiza,

 

ich sehe das genauso wie Du. Aber die Qualifikation ist nur die eine Sache.

Wenn die Leistungsmerkmale eine Entgeltgruppe 10 oder gar höher hergeben, entsteht daraus schon ein Anspruch.

 

Jein, es müssen ja immer zwei Dinge zusammenkommen. Die Stelle muss entsprechend dotiert sein, bzw. die entsprechenden Leistungsmerkmale haben und du musst die vorausgesetzte Qualifikation erfüllen. Bei beidem gibt es aber Spielraum.

 

Ich mache bei uns zentrale Administration AD/Exchange für 40000 User und bekomme TVL 11. Mein Kollege macht genau das Gleiche und bekam ursprünglich nur TVL 9 (BAT Va). Jetzt bekommt er TVL 10.

 

Und warum? Ich bin Dipl. Ing. und er ist Fachinformatiker. Also soviel Spielraum gibt die Leistungseinstufung der Stelle immer her. Wir haben hier andere Mitarbeiter, die sich um die hausinterne IT kümmern. 200 PCs, Druckerverwaltung, Monitore verteieln und so Zeugs. Die bekommen größtenteils TVL 11, weil sie ein Studium haben, obwohl die Wertigkeit der Tätigkeit doch eine etwas andere ist.

 

Von daher hätte deine Stelle bei uns die Wertigkeit 11, du würdest aber vermutlich eher TVL 10 bekommen.

 

Ist aber bei einer Landesverwaltung, kann sein, dass Kommunen das Ganze anders handhaben.

 

Gruß

 

woiza

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Vielen Dank für Deine / Eure wertvolle(n) Informationen !

 

Ich werde in meiner Stellenbeschreibung versuchen, die Selbstständigkeit meiner Arbeit hervorzuheben. Bleibt zu hoffen, dass die GPA die Eigenständigkeit in der Systemadministration auch würdigt und nicht nur auf die Bewirtschaftungsbefugnis reduziert. Größere Sachentscheidungen habe ich nämlich immer noch mit meinem Amtsleiter abzustimmen (neue PC's / Server).

Die komplette Systemintegration erfolgt hingegen völlig Eigenständig.

 

Tipps zur Stellenbewertung sind auch noch herzlich willkommen :)

 

Vielen Dank !

Tapio

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  • 3 Wochen später...

Hallo,

 

ich würde deine Chancen eher als schlecht einstufen. Viel ist von der Bewertung und Stellungnahme deiner Vorgesetzten abhängig und von der Stelle die endgültig die Bewertung ggf. überprüft (Arbeitsplatzüberprüfung).

 

Ich habe jetzt gerade meine Höhergruppierung nach 12 durch (Habe ungefähr 30 Seiten geschrieben). Allerdings auch unter anderen Umständen, da der IT-Bereich bei uns eine selbststeuernde Arbeitsgruppe ist und ich ausschließlich alleine Entscheidungen treffe die u.a. Einrichtungen des ganzen Bundeslandes treffen.

 

Eine 10 sollte allerdings möglich sein !!!!

 

Trotzdem viel GLÜCK !!!

 

Digfish

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Hallo,

 

nachdem ich nun insgesamt knapp sieben Jahre im öffentlichen Dienst angestellt bin, habe ich zwei Beobachtungen gemacht was die Eingruppierung anbelangt:

1. Es zählt (wenn überhaupt) nur minimal die Tätigkeit, sondern nur ob ein Hochschulabschluss vorliegt und wenn ja ob dieser an einer FH oder Uni erzielt wurde.

Ich selbst bin Fachinformatiker mit ähnlicher Tätigkeit wie Tapio (aber ohne Stellenbeschreibung!) bei gleicher Vergütung. Kollegen die den Dipl. vorn anstehen haben, gehen in der Regel mit einer 10 oder 11 nach Hause auch dann, wenn die Arbeitsaufgaben deutlich überschaubarer sind.

2. Werden Stellen neu besetzt versucht man die Eingruppierung nach unter zu prügeln.

Eine einstige BAT 2A wurde nach erstmaliger Neubesetzung nur noch mit einer 4A dotiert, damals gab’s immerhin noch den BWA nach 3. Die Leitungstätigkeit für diese Stelle wurde durch Bereichszusammenlegung geschickt gestrichen. Neuerlich wurde diese Stelle abermals neu Ausgeschrieben, mit einer TvöD 10! Dabei sind die Tätigkeiten immer die Selben geblieben!

Bei uns sind demnächst Neubewertungen der Stellen vorgesehen (dafür wird befristet eine Stelle geschaffen!), ich bin mal gespannt was dabei herauskommt, wahrscheinlich das die Stelle des Stellenbewerters zu schlecht dotiert ist :D und sonst wie immer nichts.

Mit dem letzten Tarifvertrag würde die Leistungszulage eingeführt. Die theoretisch individuelle Zulagen für einzelne Mitarbeiter ermöglicht, wobei die tatsächliche Verteilung der Leitung der einzelnen Einrichtungen obliegt. Um den "betrieblichen Frieden" zu waren hat man sich für eine Gleichverteilung auf alle Mitarbeiter verständig, was meiner unerheblichen Meinung nach völlig am Sinn einer Leistungszulage vorbei geht.

 

Nur damit ich auch mal meinen Senf dazu gegeben habe, es tröstet mich das ich nicht der einzige mit diesen Problemen bin und gebe die Hoffnung auf Besserung nicht auf.

 

Gruß

Andreas

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Hallo Niesfisch,

 

bis auf das runterstufen der Stellen kommt mir das sehr bekannt vor. Das gab es bei uns nicht. Dafür kann ich mich auch noch gut erinnern, wie mein Chef mir vor zwei Jahren erzählt hat, bald könne er etwas für mich tun, weil es jetzt Leistungszulagen gibt. Und was war? Es gab die große Gießkanne für alle.

 

Auch ein Grund, warum ich da raus bin. Jetzt steht eine Leistungszulage im Arbeitsvertrag und zusätzlich gibts ne Leistungsprämie, wenn meine Arbeit passt. Davon abgesehen bin ich in meinem Team so ziemlich der einzige Ingenieur und trotzdem nicht zwangsläufig der Spitzenverdiener. Leute, die u.U. schon länger im Team sind und daher auch mehr wissen, kriegen auch mehr. SO soll das sein.

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  • 1 Monat später...
Hallo,

 

1. Es zählt (wenn überhaupt) nur minimal die Tätigkeit, sondern nur ob ein Hochschulabschluss vorliegt und wenn ja ob dieser an einer FH oder Uni erzielt wurde.

 

Dem kann ich mich nur anschließen. Wer eine höhere Eingruppierung anstrebt, braucht sich nach meiner Erfahrung nur für min. 1 Semester an einer FH einschreiben und kann dann abbrechen. Der Studiengang ist dabei übrigens völlig egal - so wird das zumindest bei uns gehandhabt. Ziemlich unfaire Sache... aber das sind meine Erfahrungen im öffentlich Missbrauch... pardon... Dienst natürlich. :D

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Ich habe Freitag ein Vorstellungsgespräch bei einer Klinik im Öffentlichen Dienst.

Habe eine Berufausbildung als IT-Systemelektroniker und nun 2 Jahre Berufserfahrung in der frieen Wirtschaft ( festangestellt ). Werde dort für die komplette Administration der Infrastruktur tätig sein, aber nur einer von 15 Leuten. Falls man mich nach meinem Gehalt fragen sollte, was sollte ich angeben?

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