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WLAN-Koppelung


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Habe es schon mal mit einem Proxy versucht, es funktionierte alles bis auf dem Exchangeserver.

 

Es gibt keine Möglichkeit meines wissens den Exchange beizubringen das er über einen Proxy gehen soll.

 

Der SBS konnte ohne weiteres über den JANA laufen aber der Exchange der bei SBS Integriert ist nicht.

 

Hatte dieses Theme schon im Board und keine wusste eine Möglichkeit die bezüglich.

 

Glaube das ich es fast habe.

 

Habe nun den Router im Wohnzimmer und den MIMO-Router auf dem Dach, beide sind mit einem Kabel verbunden und der MIMO läuft als AP.

 

Wenn ich im Wohnzimmer die WLAN funktion des Routers abschalte und mich mit dem WLAN auf dem Dach verbinde, habe ich im ganzen Haus und beim Nachbarn super Empfang, ist schon Toll das Gerät.

 

Bei Ihm drüben habe ich nun eine Linksys WET54G WLAN-Bridge und eine externe Antenne.

 

Habe Gestern die Bridge eingerichtet.

 

Benutze das gleiche Netz 192.168.2.x / 24.

 

Wenn ich die Bridge nun ein Netz suchen lasse findet er die halbe Ortschaft, nehme mein Netz und gebe mein PSK ein danach hat er die Verbindung.

 

Aber wie konfigurere ich die Rechner drüben.

 

Zur Übersicht:

 

Router Wohnzimmer : 192.168.2.2

 

Router Dach : 192.168.2.254

 

WLAN-Bridge Firma : 192.168.2.250

 

Router Firma : 192.168.2.253

 

SBS Firma : 192.168.2.1

 

Ich muss z.B bei der Bridge eine SG eingeben, ist es dann der Router auf dem Dach ??

 

Da die Bridge nun die Verbindung hat, welche SG gebe ich auf den rechnern in der Firma nun ein.

 

Da die Bridge am Router in der Firma hängt, in welcher Modus muss dieser laufen, oder kann ich die Bridge an den Switch hängen und sonst nichts tun.

 

Währen eigentlich 2 Router, auf jeder Seite eine und dieser über WDS laufen Sinnvoll oder machbar?

 

Muss nachschauen ob der Router WDS macht.

 

Wie müsste die richtige Konfiguration aussehen.

 

Die MIMO-Router sind wirklich TOP, habe den Belkin Wireless MIMO-Router bei Media Markt für 66 € gekauft.

 

Dieser ist ein reiner WLAN-Router, kein DSL-Router, aber so wollte ich es auch.

 

Im ganzen Haus Super Empfang, obwohl 2 Decken dazwischen liegen, im Garten , beim Nachbar überall habe ich Verbindung.

 

mfg Jicko

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Habe mit Tobis Link auch schon gute Erfahrung gemacht, wirf einen Blick auf das Visio-Bild... sehr erkenntnisfördernd ;)

 

Aber zu Deinen Fragen:

Es gibt keine Möglichkeit meines wissens den Exchange beizubringen das er über einen Proxy gehen soll.

Klar gibt es die, nennt sich bei Mailservern Relay oder Smarthost. Aber wozu der Mehraufwand, wenn Du die Verbindung auch über IP-Routing lösen kannst.

 

Aber wie konfigurere ich die Rechner drüben.

Alle Rechner -gleich ob diesseits oder jenseits der bridge- erhalten IP-Adressen aus demselben Adreßraum und das gleiche Standardgateway 192.168.2.2.

 

Ich muss z.B bei der Bridge eine SG eingeben, ist es dann der Router auf dem Dach ??

Hm, gute Frage. Ich erinnere mich nicht mehr genau und die Doku meiner letzten Aktion liegt auf einem anderen PC...

 

Da die Bridge am Router in der Firma hängt, in welcher Modus muss dieser laufen, oder kann ich die Bridge an den Switch hängen und sonst nichts tun.

Nur an den Switch, geroutet wird erst am Gateway im Wohnzimmer.

 

Währen eigentlich 2 Router, auf jeder Seite eine und dieser über WDS laufen Sinnvoll oder machbar?

Router und WDS? Weder sinnvoll noch machbar, vgl. ISO/OSI-Referenzmodell ;)

So wie Du es machst ist es richtig, nur passen irgendwelche Einstellungen nicht.

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Es funktioniert Astrein jetzt.

 

Es hätte die ganze Zeit funktionieren können.

 

Sitze im Wohnzimmer am Laptop mit angeschlossener WLAN-Bridge und bin mit dem Router am Dach verbunden der wiederum als Reapeater für den Router neben mir fungiert.

 

DER GRUND :::::::

 

LINKSYS WET54G AKZEPTIERT KEINE ZAHLEN ODER SONDERZEICHEN IN DEM PSK...........

 

Habe immer Passwörter mit Zahlen und Sonderzeichen, habe diese für PSK immer benutzt,

dies ist der erste Router bei dem es nicht geht.

 

Habe aus verzweiflung ein anderer Schlüssel probiert und war sehr überrascht.

 

Dafür ist der Sonntag hin, ich aber Glücklich.

 

Vielen Dank für das Interesse und Hilfe .

 

mfg Jicko

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Hallo,

 

da das bei mir demnächst auch ins Haus steht, wollte ich dennoch nochmal die rechtliche Sache beleuchten...

 

Wir müssten von einen Gebäude zum anderen eine öffentliche Straße überqueren. Ist das überhaupt dann noch rechtlich ok ?

Bei der Bundesnetzagentur find ich nichts was dagegen spricht, aber deswegen muss es ja nicht gleich erlaubt sein (typisch deutsch :rolleyes: )

 

Gruß

Michael

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Moin,

hier habe ich eine recht gute Quelle gefunden: Internetrecht - wlan-rechtslage

 

2. Lizenzpflicht

 

Wenig bekannt ist, dass grundstücksüberschreitende WLAN-Übertragungen lizenzpflichtig sind. § 6 TKG besagt diesbezüglich:

 

 

 

§ 6 lizenzpflichtiger Bereich

 

 

 

I

 

Einer Lizenz bedarf, wer

 

 

 

1. Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden.

 

 

 

Verantwortlich für die Lizenzierung ist derjenige, der das WLAN betreibt und die Funktionsherschaft ausübt.

 

 

 

Im Regelfall wird dies der Eigentümer bzw. Mieter des Grundstückes sein, jedenfalls derjenige, der die tatsächliche und rechtliche Kontrolle ausübt und über Betrieb und Zugang des WLAN-Netzes entscheiden kann.

 

 

 

Denkbar ist jedoch auch, dass ein Grundstückseigentümer lediglich eine Fläche zur Installation des WLAN vermietet hat und die Funktionsherschaft somit beim Betreiber des Hotspots liegt.

 

 

 

Nicht jedes WLAN ist jedoch lizenzpflichtig. Voraussetzung ist zum Einen, dass "Angebot eines Dienstes für die Öffentlichkeit" und "Überschreiten von Grundstücksgrenzen".

 

und wichtig ist dann wohl diese Aussage:

§ 3 Nr. 19 TKG regelt die Frage der Dienste für die Öffentlichkeit. Dies ist immer dann gegeben, wenn nicht nur eine geschlossene Benutzergruppe angesprochen wird.
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Einer Lizenz bedarf, wer

 

1. Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit genutzt werden.

 

Hi!

 

Vielen Dank für die schnelle Info, allerdings würde in meinen Sinn die WLAN Strecke nicht für die Öffentlichkeit genutzt, sondern für einen eingegrenzten Personenkreis.

 

Gilt dann das auch noch ? bzw. weiter unten steht ja:

Nicht jedes WLAN ist jedoch lizenzpflichtig. Voraussetzung ist zum Einen, dass "Angebot eines Dienstes für die Öffentlichkeit" und "Überschreiten von Grundstücksgrenzen".

 

Also dann doch ??? sri aber die Gesetze in unseren Land sind schon atemberaubend :-)

 

Gruß

Michael

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Danke für die Auskünfte.

 

In diesem Fall geht es ja darum, das er keine Möglichkeit hat einen DSL Anschluss für seine Firma zu bekommen, die einzige Möglichkeit währe ISDN, aber das ist zu langsam da er Daten an Kunden verschicken muss die schon größer sein können.

 

Rechtlich haben wir keinen Bammel, da wir es reine Notlösung sehen.

 

Als er das neue Büro anmieten wollte, hat er sich vorher bei der Telekom versichern lassen das ein DSL-Anschluss technisch machbar währe.

 

Hinterher hieß es, Es geht doch nicht. Ich wollte Ihm meinen Anschluss zur Verfügung stellen, aber auch dies ging nicht.

 

Bin froh das alles läuft und ärgere mich etwas das es so lange gedauert hat.

 

mfg Jicko

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Rechtlich haben wir keinen Bammel, da wir es reine Notlösung sehen.

Genau hier könnte aber evtl. das Problem sein! Stell Dir nur mal folgendes Szenario vor: Ein Konkurent bekommt Kenntnis von dieser "Installation", forscht ein wenig nach (z.B hier...) und stellt fest, dass es u.U. nicht rechtens ist, was ihr da macht. Er meldet dies den entsprechenden Behörden und ihr bekommt eine saftige Strafe... Ich würde sowas dann nicht riskieren.

OK, als temporäre Testkonfiguration geht das bestimmt in Ordnung, aber es sollte keine Dauerlösung sein.

 

Zitat:

Hotspots und öffentliche WLANs – die Rechtslage

Anmeldepflichten, Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitskonzepte

Unter diesem Aspekt ist das auch betrachtet.

Inwiefern das jetzt ausschliesslich auf Hotspots zutrifft, müsste mal noch irgendwie geklärt werden. Vielleicht hilft ja mal ein Anruf bei der Bundesnetzagentur... ?

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Wenn ihr auf Gesetze verlinkt, dann achtet bitte auch auf deren Alter. Der Link von Tobi stellt die Rechtslage nach dem alten TKG von 25.Juli 1996 dar, was zum einen an dem veränderten § 6 TKG und zum anderen an dem "Stand: 12/03" unten auf der Seite zu erkennen ist.

 

In dem Text heißt es weiter unten auch:

Obwohl die Lizenzpflicht in aktuell geltenden TKG noch verankert ist, ist sie durch die seit dem 25.07.2003 geltende Richtlinie Nr. 2002/20/WG über die Genehmigung elektronischer Kommunikationsnetze und- Dienste (Genehmigungsrichtlinie) aufgehoben worden.

Die Umsetzung der Richtlinie ist durch eine Neufassung des TKG, dem sogenannten TKG-E beabsichtigt.

 

Was in dem Text noch als TKG-E (E=Entwurf) bezeichnet wird ist seit dem 22. Juni 2004 das neue TKG. Was davor war spielt für uns keine Rolle mehr ;)

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