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Neues Action Pack -> XP benötigt


Hildi
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Ich hab schon öfter erklärt warum das Downgraderecht bei OEM/SB Lizenzen nur eine theorethische Größe ist, praktisch aber nicht wirklich realisierbar ist.

 

Benutze mal unsere Suche dazu.

 

P.S.

 

Die Aktivierungehotline, auf welche du dich da berufst ist ein Callcenter mit angelernten Mitarbeitern die nicht berechtigt sind irgendwelche verbindlichen Aussagen zu treffen. Alles was sie dürfen ist aktivieren ...

 

Die Aussage auf die du dich da berufst ist ungefähr so viel wert, wie die eines Friseurs zu dem Thema...

 

Hoppla, was würden deine Kollegen wohl dazu sagen, wenn du sie mit Friseuren vergleichst? :shock:

 

Folgendermaßen lief das ab:

 

- der Kunde besitzt bereits mehrere PCs mit XP-OEM- bzw. SB-Lizenzen

- ein neuer Rechner wird angeschafft, mit einer Vista-SB-Lizenz

- Vista ist nicht kompatibel mit der eingesetzten Software -> Downgrade auf XP notwendig

- ich rufe bei der Aktivierungshotline an, schildere den Sachverhalt und frage, woher ich den XP-Productkey bekomme

- der Aktivator verbindet mich mit einem Support-Mitarbeiter

- der Support-Mitarbeiter erklärt mir, ich solle einen der vorhandenen XP-Productkeys für die Installation verwenden und den PC damit aktivieren

- ich äußere Bedenken, weil der Productkey ja bereits auf einem anderen PC aktiviert wurde und ich unbedingt sauber lizenzieren möchte

- die Support-Mitarbeiter versichert mir, das dies völlig legal ist und keine Probleme bereiten wird

- ich glaube dem Support-Mitarbeiter und mache es so

- ich rufe wieder die Aktivierungshotline an, weise erneut auf das Downgrade hin und bekomme die PCs anstandslos aktiviert

 

Also lagen deine Kollegen beide falsch und haben aktiv einem Lizenzverstoß Vorschub geleistet :confused:

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was würden deine Kollegen wohl dazu sagen' date=' wenn du sie mit Friseuren vergleichst? :shock:

[/quote']

 

Nochmal, die Activation hotline, ist ein externes Callcenter. Keiner davon ist ein Kollege von mir!

 

Du verwechselst hier gerade Firmenkunden, mit mehreren Rechnern und Privatkunden.

Unabhängig davon was zulässig ist wird es immer ein weites Feld der Kullanz geben, denn Firmenkunden haben andere Bedürfnisse als privatkunden.

 

OEM/SB Lizenzen adressieren Privatkunden als Zielgruppe und für die ist ein Downgrade eher wenig wichtig. Da wird in der Regel dass System eingesetzt das mit dem Rechner gekauft wurde.

Die wenigsten können wir sagen was sie da überhaupt drauf haben. Wenn sie wissen dass es Windows heisst ist das oft schon viel...

 

Die andere Zielgruppe sind Firmenkunden bei denen es ein durchaus relevanter Kostenfaktor sein kann auf allen Geräten die gleiche Softwareversion installiert zu haben. Aus diesem Grund gibt es überhaupt ein Downgraderecht. Da die in der Regel (wenn sie halbwegst rechnen könne) Volumenlizenzen einsetzen, erübrigt sich für die das Problem auch, denn mit einem Volumenlizenzkey und -datenträger ist Downgrade auch kein Problem.

 

Jetzt gibt es aber eine ganze Menge kleinstfirmen die trotzdem OEM Lizenzen einsetzen. Dass für diese durchaus Ausnahmen gemacht werden ist nur SInnvoll aus Sicht eines Softwareherstellers, denn diese haben in der Regel bereits Datenträger und Keys. Hier ist die von dir beschriebene Vorgehensweise realisierbar, ein Rechtsanspruch ist von solchen Ausnahmen aber nicht abzuleiten.

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Unabhängig davon was zulässig ist wird es immer ein weites Feld der Kullanz geben, denn Firmenkunden haben andere Bedürfnisse als privatkunden.

 

naja, das diese art von Kulanz sich als Bumerang für den Kunden erweisen kann, ist dabei allerdings nicht wirklich positiv. Denn wenn Microsoft zur Fröhlichen Lizenzprüfung vorbeischaut, glaub ich kaum das dann die Antwort zählt "hat mir die nette dame am telefon aber so gesagt".

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Es gibt einen guten Grund warum ich immer sag lasst euch solche Aussagen schriftlich geben. Callcentermitarbeiter sind (wenn du überhaupt erfragst wie der Mitarbeiter denn überhaupt heisst) eher schwach was das Gedächtnis bei solchen Aussagen angeht.

 

Wenns die AUssage dann nicht schriftlich gibt erübrigt sich auch die Frage nach dem Wert der Aussage...

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Jetzt gibt es aber eine ganze Menge kleinstfirmen die trotzdem OEM Lizenzen einsetzen. Dass für diese durchaus Ausnahmen gemacht werden ist nur SInnvoll aus Sicht eines Softwareherstellers, denn diese haben in der Regel bereits Datenträger und Keys. Hier ist die von dir beschriebene Vorgehensweise realisierbar, ein Rechtsanspruch ist von solchen Ausnahmen aber nicht abzuleiten.

 

Na also, jetzt nähern wir uns endlich dem Kern. Die Verfahrensweise bei OEM/SB-Lizenzen wird gewissermaßen geduldet, ist aber nicht ganz offiziell. Dann sollte man aber sinnvollerweise die Downgrade-Klausel gleich ganz aus der (SB/OEM)- EULA rausnehmen, da sie nur Verwirrung stiftet. Ich verkaufe wegen der rechtlichen Unsicherheit sowieso nur noch XP-Lizenzen, wenn XP drauf muß und verzichte auf Downgrades.

Es wäre sicher beiden Seiten geholfen, wenn Microsoft die Lizenzierung etwas durchsichtiger gestalten würde. Für den kleinen Dienstleister oder gar den Endkunden ist es äußerst schwierig, im Lizenzdschungel die Übersicht zu behalten. Das beweisen ja auch die zahlreichen Anfragen in diesem Forum, selbst gestandene Spezialisten sind sich nicht immer sicher. Und auf die Aussagen der Hotline sollte man sich schon verlassen können, ich rufe ja nicht in einem Friseur-Salon an, sondern beim Hersteller des Betriebssystems. Die Kompetenz des Mitarbeiters kann ich nicht beurteilen, sondern vertraue im guten Glauben auf die Richtigkeit seiner Angaben.

In diesem Sinne.. *Peace*

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Die Verfahrensweise bei OEM/SB-Lizenzen wird gewissermaßen geduldet' date=' ist aber nicht ganz offiziell.

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Das musst du Microsoft fragen, was sie dulden und was nicht.

 

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Dann sollte man aber sinnvollerweise die Downgrade-Klausel gleich ganz aus der (SB/OEM)- EULA rausnehmen' date=' da sie nur Verwirrung stiftet.

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Mein Tipp:

 

Mach einen Vorschlag an MS deswegen, ich bin mir sicher sie werden das sofort einsehen und ändern.

 

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Ich verkaufe wegen der rechtlichen Unsicherheit sowieso nur noch XP-Lizenzen' date=' wenn XP drauf muß und verzichte auf Downgrades.

[/quote']

 

Wenn du an Firmenkunden, professionellerweise Volumenlizenzen verkaufen würdest hättest du auch keien Probleme und Rechtssicherheit dazu.

 

Ich mache das seit vielen Jaheren und meine Kunden sind mir dankbar dass sie gut beraten sind und keine Probleme haben.

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Die Aussage dass "irgendeine Lizenz" genommen werden darf ist so auch falsch (und wahrscheinlich einfach falsch verstanden worden).

 

QUOTE]

 

Wiederspruch. Die Aussage ist richtig, mit dem Zusatz sie muss im Besitz sein.

In den Lizenzverträgen vieler Microsoft Produkte steht folgender Satz:

 

"Sie sind berechtigt, eine Kopie des Software-Produktes oder eine frühere Version für dasselbe Betriebssystem auf einem einzelnen Computer zu installieren und zu verwenden."

 

Wenn dieser Satz (auch sinngemäß) in Ihrem Lizenzvertrag enthalten ist, dürfen Sie eine frühere Version, die für dasselbe Betriebssystem (z. B. Windows) entwickelt wurde, anstelle des erworbenen Produktes einsetzen. Sie dürfen jedoch nicht beide Versionen gleichzeitig installieren. Um die frühere Version anstelle der neuen Version einsetzen zu können, muß der Lizenznehmer über ein rechtmäßig erworbenes Exemplar der früheren Version verfügen.

 

Du kannst also jede Lizenz nehmen die rechtmässig erworben wurde. Sogar Lizenzen aus dem Action Pack aus MSDN oder sonst was.

 

Und die Aussage über die Mitarbeiter in Callcentern ist echt schwach. Auf Nachfrage schicken die einem diese Aussagen auch schriftlich. Im Zweifel nicht anrufen sondern Fragen mailen.

 

Und :

http://www.microsoft.com/austria/oem/1-4-3-downgrade.mspx

 

1000%ig!

Ashanti

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Du kannst also jede Lizenz nehmen die rechtmässig erworben wurde. Sogar Lizenzen aus dem Action Pack aus MSDN oder sonst was.

 

Nichts anderes hab ich immer gesagt.

 

Du verwechselst da wieder "Lizenz" und "Datenträger".

 

Das zitierte (und von dir fett markierte) Passus steht dort deswegen, weil nur wenn der Kunde nur dann über einen Installationsdatenträger verfügtt, wenn er bereits eine Vorversion gekauft hat.

 

Deswegen gilt das Downgraderecht auch nur dann (und eben nur für die Business Versionen und nicht für die Home Varianten).

 

Wenn der Passus da so nicht stehen würde, müsste MS über Jahrzehnte Datenträger von Uraltversionen vorhalten, denn es könnte ja jemandem einfallen Vista auf NT4.0 downzugraden und von MS einen Datenträger dafür zu verlangen.

 

Der von dir zitierte Satz sagt, im Kern, dass du den Datenträger (aufgrund der rechtmässig erworbenen Vorversion) schon selbst haben musst um das Downgraderecht ausüben zu können.

 

Das ist im Prinzip nichts anderes als ich weiter oben schon geschrieben habe, dass das Downgraderecht im Prinzip nur für Firmenkunden nutzbar ist, weil die schon über Datenträger und Keys der benötigten Vorversionen verfügen. Für Privatkunden ist es, selbst wenn es eingeräumt wird, de facto nicht durchführbar, weill die datenträger und Keys fehlen.

 

Und die Aussage über die Mitarbeiter in Callcentern ist echt schwach. Auf Nachfrage schicken die einem diese Aussagen auch schriftlich. Im Zweifel nicht anrufen sondern Fragen mailen.

 

Das ist es was ich immer sage. Nur schriftliche Aussagen sind etwas wert.

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Auf die Gefahr hin das mich der Doc aus Verzweifelung öffentlich hinrichtet, ich hab das mal versucht für meine KB kurz zusammezufassen.

 

Stimmt folgende Zusammenfassung (*seufz* wenigstens teilweise)?

 

Microsoft stellt in den Lizenzbedingungen von Windows Vista (OEM/SB/FPP) den Kunden ein Downgraderecht zur Verfügung, mit dessen Hilfe es möglich ist, anstatt "Windows Vista" "Windows XP" zu nutzen.

Allerdings kann man für diese Aktion nicht einfach eine XP-Lizenz (OEM/SB/FPP), bestehend aus XP-Datenträger und XP-Lizenzkey, benutzen, sondern benötigt einen originalen XP-Datenträger mit einem Volumenlizenzschlüssel.

Grund dafür ist schlicht und ergreifend das eine XP-Lizenz nicht doppelt genutzt werden darf, auch nicht anstelle der Windows Vista Lizenz.

Das Downgrade-Recht ist also nur etwas für Kunden mit Volumenveträgen, die sich Vista-Lizenzen zulegen, um weiterhin XP auf neuen Maschinen nutzen zu können, aber gleichzeitig sich ein Update auf Windows Vista offen halten wollen (oder weil XP-Lizenzen nicht mehr verfügbar sind).

Für Privatkunden ist dieses Recht leider nur von theoretischer Natur weil bei ihnen die der Datenträger und der Schlüssel zur eigentlichen Lizenz gehört und in OEM/SB/FPP-Versionen nicht voneinander trennbar sind.

 

Wichtig dabei ist zu verstehen das bei OEM/SB/FPP-Versionen eine Lizenz aus dem Original Datenträger und dem Lizenzschlüssel (bei OEM-Versionen kommt noch das COA-Zertifikat dazu) besteht und nicht getrennt werden können. Bei Volumenlizenzen muss jede eingesetzte Kopie, die mit Hilfe eines Datenträgers und eines Volumenlizenzschlüssel erstellt wird, lizenziert werden und sind dabei unabhängig vom Datenträger oder Lizenzschlüssel.

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Also habe jetzt gerade mit der ActionPack Hotline telefoniert und die haben mir ausdrücklich gesagt ein Downgraderecht besteht nicht! Auch ich habe die Windows Vista Lizenzen bekommen und möchte vorab noch Windows XP einsetzen.

Es stimmt schon dass bei Volumenlizenzen ein Downgraderecht besteht, jedoch fällt das ActionPack nicht unter diese Bestimmungen.

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Hier noch die schriftliche Antwort von MS:

 

“While MAPS does not include downgrade rights, a partner can continue to use a previous version of a product through the remainder of their subscription year.

 

The intention of the Action Pack program is to provide the latest software technology to the partners, thus once a product is revised the previous version will no longer available."

 

So for all of you that received the Windows XP Professional licenses in your Action Pack, you still have the rights to use them throughout the term of your annual subscription. Remember that Action Pack is a subscription and you will need to renew that subscription annually. When your annual subscription ends, you no longer have the rights to run the software that you received in the expired kit. To continue to receive the software benefits included in Action Pack, you will need to renew your subscription for another year. When you do renew your subscription, you will be renewing for the current software that is included in the Action Pack (which no longer includes the previous Windows Desktop Operating Systems). At that point, you will no longer have licensing rights to Windows XP through your Action Pack subscription.

 

Thank you and have a wonderful day,

 

Eric Ligman

Microsoft US Senior Manager

Small Business Community Engagement

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