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VISTA Ultimate Lizenzierung


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letzte Verwarnung nehme ich zu kenntniss.

Aber Möchte mal anfragen(wenn sie es zulassen) wiso es nur diese eine gibt mmm.

Ich habe meiner ansicht nach nichts also hoffe ich jedenfalls schlimmes getarn ?.

Aber danke für den Hinweis sie hätten es mir Höflicherweise per Nachricht ausrichten können dafür währe ich ihnen sehr verbunden gewesen.

Mit Freundlichen Grüßen.

 

Das können wir gerne per PN klären.

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

Also in meine Vista 64bit Ultimate SB habe ich dieselbe Textpassage, bezüglich Virtualisierung. Wie schaut es aus mit der Installation der 32bit Version in eine VM bei einer 64bit Systembuilder Version ?

 

Danke für die Info.

Bei einer SB-Version kannst du keine Medien nachfordern, daher ist ein solcher Mix mit einer Lizenz gar nicht möglich.

 

mfg, Shrek

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Also in meine Vista 64bit Ultimate SB habe ich dieselbe Textpassage, bezüglich Virtualisierung. Das dürfte dann doch wohl heißen, das jenes grundsätzlich erlaubt ist oder ?

 

Grundsätzlich ist virtualisieren immer erlaubt, aber bei SB/OEM Lizenzen eben nur entweder oder. Das heisst je Lizenz entweder eine physikalische, oder eine virtuelle Installation.

 

Wie schaut es aus mit der Installation der 32bit Version in eine VM bei einer 64bit Systembuilder Version ?

 

Wenn du zwei Lizenzen hast ist das kein Problem. Für dei 64Bit Installation musst du dir aber eine 64Bit Lizenz kaufen.

 

Nur Volumenlizenzen sind Plattformunabhängig. OEM/SB müssen exakt so eingesetzt werden wie gekauft. Dafür sind sie aber schön billig ....

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Grundsätzlich ist virtualisieren immer erlaubt, aber bei SB/OEM Lizenzen eben nur entweder oder. Das heisst je Lizenz entweder eine physikalische, oder eine virtuelle Installation.

 

.... snip

 

 

 

Hmm, das verstehe ich jetzt nun nicht mehr, die Eula der SB lautet ja offenbar im Punkt "Verwendung mit Virtualisierungstechniken" exakt so, wie die des FPP.

 

VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind berechtigt, die auf

dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig

emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden.

 

Da lese ich doch, dass ich die auf der physikalischen Hardware verwendete Lizenz auch auf dem gleichen Gerät in einer virtuellen Maschine nutzen darf, oder nicht?

 

Auch die c't schreibt, fast in jedem Beitrag über Vista Ultimate, von keinerlei Unterschieden zwischen FPP und OEM/SB im Punkt Virtualisierung, dabei weisen die ja üblicherweise so ziemliech auf alle Unterschiede zwischen FPP und OEM/SB hin.

 

Grüsse

 

Gulp

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VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind berechtigt, die auf

dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig

emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden.

 

Da lese ich doch, dass ich die auf der physikalischen Hardware verwendete Lizenz auch auf dem gleichen Gerät in einer virtuellen Maschine nutzen darf, oder nicht?

 

Da steht nicht dass du die Lizenz ZUSÄTZLICH zu der physikalischen Installation uch virtuell nutzen drafst, nur dass du es grundsätzlich darfst.

 

Weiter oben in dem EULA steht ganz klar dass du je Lizenz nur einmal installieren darfst:

 

Licensed Device. You may install one copy of the software on the licensed device.

 

Das heisst wenn du sowohl lokal, als auch virtuell installieren willst brauchst du zwei Lizenzen.

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"Licensed Device. You may install one copy of the software on the licensed device."

 

Die Passage könnte man aber auch andersrum auslegen, wenn man es drauf anlegt.: Sie dürfen eine Kopie der Software (zusätzlich zum Original ?) auf dem lizenzierten Gerät installieren. ;)

Konkret geht aus der Eula ja auch nicht hervor in welcher Anzahl die virtuellen Instanzen vorhanden sein dürfen.

Wie schaut es mit dem Verbot der Virtualisierung der anderen Versionen außer Enterprise und Ultimate aus, was ja angeblich mit dem Deutschen Recht kollidieren soll. Gibt es dazu offizielle Angaben von Microsoft was nun für Deutschland gilt ?

Ich finde das alles sehr undurchsichtig und schwammig formuliert.

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Och jetzt reicht es, wieso klärt man das nicht mal direkt mit Microsoft Deutschland.

 

So ein hin und her, was ist das hier ein Spiel mit nem Ball und zwei Schläger? Einer der die EULA zitiert und interpretiert und der andere der z.B. so wie ich genau das gleiche gelesen hat, dass man mit Ultimate eine Lizenz für das Gerät und einen für VM hat. Her je, ich bitte euch.

 

Wenn es wirklich so wichtig ist, hätte ich MS Deutschland angerufen und das ganze drei mal. Einer von den dreien hat recht und wenn zwei mal einer sagt "Ja Sie dürfen blabla" dann habe ich die Antwort die ich haben will und umgekehrt natürlich auch.

 

heise online - Microsofts Virtual PC 2007 ist fertig [update]

 

Virtual PC 2007 Beta - Virtualisierungssoftware unterstützt Vista - Internet Professionell

 

CeBIT - Newsanzeige

 

@ Dr. Melzer

 

Lizenziertes Gerät steht in der EULA und in der EULA steht auch, dass die Lizenz auf dem Lizenzierten Gerät ebenfalls unter VM genutzt werden darf. Wo ist die Verständnis Hürde?

 

Produkt Lizenz von Ultimate auf das Geräte wofür es gedacht ist. Aktiviert und damit ist es das Lizenzierte Gerät.

 

Laut Eula darf man dann, auf dem Lizenzierten Gerät noch die Software in VM reinbringen. Das erklärt auch den Punkt den Sie erwähnen mit der Geräte installation.

 

Och schön und MS erklärt auch noch was es mit dem Lizenzierten Gerät auf sich hat. Punkt 2 der Eula unter:

 

"ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN. Die folgenden zusätzlichen Lizenzbedingungen gelten

für Microsoft Windows Vista Ultimate."

 

Laden sie sich die EULA in Deutsch, dass macht es einfacher für alle beteildigten, verstehe eh nicht wieso die hier in Englisch so oft präsentiert wird.

 

PS: Werten Sie dies nicht als angriff auf ihre Meinung, wer oder wie es letzlich gemeint ist, kann nur MS entscheiden. Irgendwie glaube ich, dass es Zeit wird mal etwas konkretes von MS zu hören.

 

@MKIIMK

 

eigentlich ist es das nicht, die Formulierung ist sogar recht Deutlich und wenn man so wie ich jetzt fast 1 Stunden lang nach Referenzen gesucht hat, passt es ins Bild.

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Ich habe mir die EULA's der Retail und der SB/OEM jetzt mal genauer zu Gemüte geführt und bin, auch wenn ich damit Dr.Melzer widersprechen muss, davon überzeugt, dass man auch die Vista Ultimate OEM/SB Version zusätzlich in einer virtuellen Maschine auf dem gleichen Gerät nutzen kann.

 

In der FPP und OEM EULA finden sich folgende identische Passagen: (Die fett markierten Teile halte ich hier für massgeblich interessant.)

 

1. ÜBERBLICK.

 

c. Editionsspezifische Rechte. Lizenzbedingungen, die für bestimmte Editionen der Software gelten, finden Sie im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzbedingungen“ am Ende dieses Vertrags.

 

Vorab wird hier also schon mal auf die Editionsspezifischen Zusatzrechte hingewiesen, anschliessend folgt dann:

 

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Die Softwarelizenz wird dauerhaft dem Gerät zugewiesen, mit dem Sie die Software erworben haben. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition wird als separates Gerät betrachtet.

 

a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.

 

Unter den Editionsspezifischen Rechten finden sich dann zB für die Versionen Home Basic und Home Premium die folgenden Einschränkungen für Virtualisierungstechniken:

 

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN. Die folgenden zusätzlichen Lizenzbedingungen gelten für Microsoft Windows Vista Home Basic.

 

4. VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind nicht berechtigt, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu verwenden.

 

(Bei Home Premium steht das Gleiche auch unter Punkt 4.)

 

Bei Vista Ultimate jedoch bereits zitierte Passus:

 

6. VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind berechtigt, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden. Dabei sind Sie nicht berechtigt, Inhalt abzuspielen oder auf Inhalt zuzugreifen oder Anwendungen zu verwenden, der bzw. die durch Microsoft-Technologie zur Verwaltung digitaler, Informations- oder Enterprise-Rechte oder andere Rights Management Services von Microsoft geschützt ist bzw. sind, oder BitLocker zu verwenden. Wir raten davon ab, Inhalt abzuspielen oder auf Inhalt zuzugreifen oder Anwendungen zu verwenden, der bzw. die durch andere Technologie zur Verwaltung digitaler, Informations- oder Enterprise-Rechte oder andere Rights Management Services geschützt ist bzw. sind, oder die Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken zu verwenden.

 

 

Die Passagen stammen aus der RTM license.rtf die folgende ID aufweist: EULAID:VISTA_RM.3_CONSUMER_RTL_de-DE und wurden mit der OEM EULA verglichen und identisch vorgefunden, die ID der OEM EULA lautet: EULAID:VISTA_RM.1_CONSUMER_OEM_de-DE

 

Folge ich jetzt der Argumentation vom Doc, ist also auch in der FPP Version lediglich eine Kopie auf dem lizensierten Gerät erlaubt, die Verwendung der gleichen Lizenz in einer VM also nicht gestattet.

 

Das wage ich jedoch zu bezweifeln, aber das würde bedeuten, weil sich SB/OEM und FPP in diesen Passagen nicht unterscheiden, ist es wohl anzunehmen, dass auch die Verwendung einer SB/OEM in einer VM auf dem lizensierten Gerät erlaubt ist.

 

Also was stimmt denn nun?

 

Grüsse

 

Gulp

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"Licensed Device. You may install one copy of the software on the licensed device."

 

Die Passage könnte man aber auch andersrum auslegen, wenn man es drauf anlegt.: Sie dürfen eine Kopie der Software (zusätzlich zum Original ?) auf dem lizenzierten Gerät installieren. ;)

 

Du kannst es auslegen wie du willst, nur ist jede andere Auslegung als von mir geschrieben halt falsch.

Wenn es um eine zusätzliche Kopie gehen würde, würde es (wie bei anderen Produkten wo es erlaubt ist) explizit dabeistehen. Ausserdem steht in jeder EULA dass alle nicht explizit eingeräumten Rechte nicht vorhanden sind (egal was du da vor dich hininterpretierst...).

 

Konkret geht aus der Eula ja auch nicht hervor in welcher Anzahl die virtuellen Instanzen vorhanden sein dürfen.

 

Eine Installation, je Lizenz. Was genau verstehst du an dem Satz nicht? :suspect:

Wie viele Installationen deine Hardware mitmacht kann MS nicht wissen.

 

Ich finde das alles sehr undurchsichtig und schwammig formuliert.

 

Na ja, es gibt auch Leute die finden dass die zehn Gebote unklar formuliert sind...

 

Ich sag halt wer lesen kann ist klar im Vorteil...

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Lizenziertes Gerät steht in der EULA und in der EULA steht auch, dass die Lizenz auf dem Lizenzierten Gerät ebenfalls unter VM genutzt werden darf. Wo ist die Verständnis Hürde?

 

Das frag ich mich auch. Ich hab nie behauptet dass virtuelle Installationen nicht erlaubt sind. Ich sag nur dass für jede Installation (auch die virtuellen) eine eigene Lizenz vorhanden sein muss.

 

Produkt Lizenz von Ultimate auf das Geräte wofür es gedacht ist. Aktiviert und damit ist es das Lizenzierte Gerät.

 

Laut Eula darf man dann, auf dem Lizenzierten Gerät noch die Software in VM reinbringen.

 

Wo inder EULA steht das nit dem "NOCH"? Da steht EINE installation, auf den lizenzeirten Gerät JE Lizenz.

 

NICHT: Noch eine Installation...

 

PS: Werten Sie dies nicht als angriff auf ihre Meinung, wer oder wie es letzlich gemeint ist, kann nur MS entscheiden. Irgendwie glaube ich, dass es Zeit wird mal etwas konkretes von MS zu hören.

 

Keine Sorge, ich nehme so etwas nicht persönlich, sondern sehe es als offenen und konstruktiven Austausch von Standpunkten. ;)

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Ich habe mir die EULA's der Retail und der SB/OEM jetzt mal genauer zu Gemüte geführt und bin, auch wenn ich damit Dr.Melzer widersprechen muss, davon überzeugt, dass man auch die Vista Ultimate OEM/SB Version zusätzlich in einer virtuellen Maschine auf dem gleichen Gerät nutzen kann.

 

Du kannst mir gerne widersprechen, aber ich sage nach wie vor dass nur eine Installation (egal ob physikalisch, oder virtuell) erlaubt ist.

 

In der FPP und OEM EULA finden sich folgende identische Passagen: (Die fett markierten Teile halte ich hier für massgeblich interessant.)

 

1. ÜBERBLICK.

 

c. Editionsspezifische Rechte. Lizenzbedingungen, die für bestimmte Editionen der Software gelten, finden Sie im Abschnitt „Zusätzliche Lizenzbedingungen“ am Ende dieses Vertrags.

 

Vorab wird hier also schon mal auf die Editionsspezifischen Zusatzrechte hingewiesen, anschliessend folgt dann:

 

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. Die Softwarelizenz wird dauerhaft dem Gerät zugewiesen, mit dem Sie die Software erworben haben. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition wird als separates Gerät betrachtet.

 

a. Lizenziertes Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren. Sie sind berechtigt, die Software auf bis zu zwei Prozessoren auf dem jeweiligen Gerät gleichzeitig zu verwenden. Sie sind nicht berechtigt, die Software auf einem anderen Gerät zu verwenden.

 

Ich habe nie etwas anderes gesagt als dort steht: EINE Kopie, je Lizenz!

 

Unter den Editionsspezifischen Rechten finden sich dann zB für die Versionen Home Basic und Home Premium die folgenden Einschränkungen für Virtualisierungstechniken:

 

ZUSÄTZLICHE LIZENZBEDINGUNGEN. Die folgenden zusätzlichen Lizenzbedingungen gelten für Microsoft Windows Vista Home Basic.

 

4. VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind nicht berechtigt, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems zu verwenden.

 

Das heißt nur dass ein Installation in einer virtuellen Maschine grundsätzlich untersaget ist (ob das sinn macht oder nicht steht auf einem anderen Blatt), aber ist nicht dass bei den anderen Versionen eine zusätzliche virtuelle Instanz frei ist.

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Bei Vista Ultimate jedoch bereits zitierte Passus:

 

6. VERWENDUNG MIT VIRTUALISIERUNGSTECHNOLOGIEN. Sie sind berechtigt, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden. Dabei sind Sie nicht berechtigt, Inhalt abzuspielen oder auf Inhalt zuzugreifen oder Anwendungen zu verwenden, der bzw. die durch Microsoft-Technologie zur Verwaltung digitaler, Informations- oder Enterprise-Rechte oder andere Rights Management Services von Microsoft geschützt ist bzw. sind, oder BitLocker zu verwenden. Wir raten davon ab, Inhalt abzuspielen oder auf Inhalt zuzugreifen oder Anwendungen zu verwenden, der bzw. die durch andere Technologie zur Verwaltung digitaler, Informations- oder Enterprise-Rechte oder andere Rights Management Services geschützt ist bzw. sind, oder die Verschlüsselung ganzer Volumes auf Festplattenlaufwerken zu verwenden.

 

Auch hier steht nur dass es grundsätzlich erlaubt ist die Lizenz auch in virtuellen Systemen zu verwenden, nicht dass dies ZUSÄTZLICH zur physikalischen Installation erlaubt ist.

 

Folge ich jetzt der Argumentation vom Doc, ist also auch in der FPP Version lediglich eine Kopie auf dem lizensierten Gerät erlaubt, die Verwendung der gleichen Lizenz in einer VM also nicht gestattet.

 

So steht es in der EULA.- EINE Kopie auf dem lizenzierten Gerät. Was ist daran so schwer zu verstehen?

 

Das wage ich jedoch zu bezweifeln, aber das würde bedeuten, weil sich SB/OEM und FPP in diesen Passagen nicht unterscheiden, ist es wohl anzunehmen, dass auch die Verwendung einer SB/OEM in einer VM auf dem lizensierten Gerät erlaubt ist.

 

Die Verwendung in einer virtuellen Maschine ist erlaubt, wenn es nicht in dem EULA explizit verboten ist. Es muss dafür aber eine eigene Lizenz vorhanden sein.

 

Also was stimmt denn nun?

 

Natürlich das was ich sag. ;)

 

Nee mal im Ernst, ich lass euch das schriftlich von MS beantworten. Ist das ein Angebot? ;)

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Jau, das ist mal ein feines Angebot .... ich bin echt gespannt was da kommt.

 

Ich denke eben immer über den ersten Satz bezüglich Virtualisierungstechniken nach, der zumindest für mich, danach ausschaut, als sei eben eine weitere Installation der gleichen Lizenz innerhalb einer VM möglich:

 

Sie sind berechtigt, die auf dem lizenzierten Gerät installierte Software innerhalb eines virtuellen (oder anderweitig emulierten) Hardwaresystems auf dem lizenzierten Gerät zu verwenden.

 

Die auf dem lizensierten Gerät installierte Software .... ist ja wohl die eine Kopie des einleitenden Textes in der EULA. Da es sich hier um bereits installierte Software handelt, wäre die weitere Verwendung also somit eine zweite Kopie eigentlich ja nicht erlaubt, dies wird, beschränkt auf das lizensierte Gerät aber meiner Meinung nach erlaubt. Anders kann meiner Meinung nach der Satz gar nicht interpretiert werden, da dieser sonst a) keinen Sinn machen würde (wenn man also Vista Ultimate auf einem PC installiert so wäre nach der bisherigen Diskussion es nicht legal diese nochmals in einer VM zu verwenden, wozu also der Passus mit "bereits installierter Software", vor allem als Erweiterung der grundsätzlichen EULA) und b) wenn man argumentiert, der Passus diene zur Freigabe einer Vista Ultimate Installation in einer VM es zur Klärung dazu lediglich gereicht hätte als lizensiertes Gerät auch eine VM zuzulassen oder explizit die Verwendung der Software in Virtualisierungssoftware zu gestatten (beim Verbot zB bei Vista Home und Premium wird's ja auch so gemacht).

 

.... aber warten wir was Microsoft dazu sagt.

 

Grüsse

 

Gulp

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