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Reimaging-Recht mit Volumenlizenz und OEM-Lizenz


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Hallo Leute,

 

so jetzt ist mein erstes Posting endlich fertig. Ist leider mehr geworden als ich eigentlich wollte, aber vielleicht liest es ja doch der eine oder andere (oder vielleicht sind ja außer mir noch andere Frischlinge hier unterwegs denen es vielleicht hilft).

 

Ich habe mit einige Postings zum Thema Microsoft Lizenzierung reingezogen und hoffe, dass ich das Meiste richtig verstanden habe. Ich habe deshalb alles nochmal aufgeschrieben und hoffe das ihr einige Kommentare dazu abgebt, ob man das so stehen lassen kann. Außerdem stehen am Ende noch einige Fragen.

 

Ich danke allen von denen ich gelernt habe. Das Forum ist echt smart :).

 

Bei Interesse sind diese URL zu empfehlen:

1) http://www.mcseboard.de/search.php hier nach dem Schlüsselwörtern "oem volumenlizenz" und "Reimaging" im Forum "Microsoft Lizenzen".

2) Microsoft-Dokument http://download.microsoft.com/download/0/6/7/067ff52c-a552-4f6e-852c-03d086b41f68/reimaging.doc - "reimaging.doc"

3) Lizenzen - Überblick - Lizenzangebot in den unterschiedlichen Microsoft-Vertriebskanälen

4) OPEN License 6.1

5) Link von Dr.Melzer gelöscht da der Inhalt der Siete irreführend ist.

 

Kurzer Überblick:

1) Reimaging ist das Recht einen Datenträger + zugehörige Lizenz auf mehreren Rechnern für die Installation zu verwenden - das was wir für die OSD-Installation benötigen. Das Reimaging-Recht ist nur in den Volumenlizenz-Verträgen von Microsoft, also OPEN, SELECT und ENTERPRISE AGREEMENT, enthalten.

2) OEM bzw. System Builder (SB)-Lizenzen bekommt man nur gebundelt mit einem Rechner beim Rechnerneukauf. Dabei muss das COA (Lizenz-Aufkleber) vom Händler von aussen sichtbar am Gehäuse angebracht werden. Bei diesen Lizenzen darf für jede Rechner-Installation nur mitgelieferte Datentäger und der dazugehörige Lizenzkey verwendet werden. Nach der Installation muss die Lizenz über Telefon bei Microsoft aktiviert werden (was später durch eine Hardwareveränderung oder ohne erkennbaren Grund nochmals nötig sein kann - Problemalarm!). Diese Lizenzen sind immer Vollversionen mit eingeschränkten Rechte (die Rechte sind im Lizenzvertrag des Produktes - der EULA - definiert), z.B. darf kein Backup bzw. Image vom Betriebssystem gemacht werden, da dies als weitere Installation angesehen wird und somit das Reimaging-Recht benötigt wird (gibt es aber nicht bei OEM/SB-Lizenzen). Eine OEM bzw. SB-Lizenz ist nur gültig, wenn der orginal COA-Aufkleber, die orginal Recovery-CD und das orginal Heftchen passend zum jeweiligen Rechner vorhanden sind. D.h. es muss bei jedem Rechner das COA aufgeklebt sein und dokumentiert werden, welche Recovery-CD und welches Heftchen mit diesem Rechner geliefert wurde. Bei Lizenzen, welche man mit dem Rechner z.B. von HP oder DELL kauft, handelt es sich um solche OEM bzw. SB-Lizenzen.

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3) Microsoft untersagt in der EULA den Verkauf von OEM-Lizenzen ohne den zugehörigen Rechner (OEM-Lizenzen sind sehr günstig). In Deutschland wurde 2000 dagegen geklagt und das BHG hat diese Einschränkung für unzulässig erklärt. D.h. HP dürfte OEM-Lizenzen auch ohne Rechner verkaufen. Microsoft lässt seither die Händler einfach einen Vertrag unterschreiben, in welchem sich die Händler verpflichten die OEM-Lizenzen nicht ohne Rechner zu verkaufen. Wer diesen Vertrag nicht unterschreibt oder dagegen verstößt, bekommt keine günstigen OEM-Lizenzen (siehe Original Equipment Manufacturer - Wikipedia) - Resultat: Das Urteil und die daraus resultierende Sonderstellung von Deutschland in der Welt nutzt auch nichts. Außerdem untersagt Microsoft den Weiterverkauf von gebrauchten Lizenzen. Darüber wird momentan vor Gericht gestritten. In jedem Fall ist es so, dass die Bestimmungen in der EULA Gültigkeit haben, solange der BGH nicht das Gegenteil entschieden hat. Somit geht man bei Nichteinhaltung der EULA das Risiko ein, dass das Gericht bei strittigen Bestimmungen zu Gunsten von Microsoft entscheidet - wer kann die Urteile schon nachvollziehen.

4) Nur über einen Volumenlizenz-Vertrag (VLV) kann Software Assurance (SA), d.h. Wartung und Support für Lizenzen, erworben werden. Wenn auf einer Lizenz SA ist, dann darf man u.a. innerhalb der Laufzeit der SA erschienene neuere Versionen der jeweiligen Produkte einsetzen. Für OEM bzw. SB-Lizenzen kann nur innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf SA über einen VLV gekauft werden. D.h. wenn ich im Oktober 120 DELL-Rechner mit OEM Windows XP Prof. Lizenzen kaufe und innerhalb von 90 Tagen ein Jahr SA für diese 120 Lizenzen hinzukaufe, dann darf ich das im November erscheinende Windows Vista ebenfalls (kostenlos) auf diesen Rechnern einstetzen.

5) Bei Lizenzen, welche über einen VLV gekauft wurden, hat man wesentlich mehr Rechte. D.h. die in 2) genannten Einschränkungen gelten hier nicht. Beispielsweise müssen keine Aufkleber auf den Rechnern sein und die CD/das Heftchen muss nicht aufbewahrt werden. Außerdem bekommt man einen Datenträger und einen Lizenzkey, welche man für beliebige Rechner verwenden kann. Das Problem an der Sache ist allerdings, dass man über VLV nur Upgrade-Lizenzen kaufen kann. D.h., wenn ich aktuell 120 Windows XP Upgrade Lizenzen kaufe, dann muss ich schon 120 Vollversion Lizenzen von Win98, WinNT, Win2k oder WinXP als Basis haben oder zusätzlich kaufen. Dies könnten z.B. auch die Windows XP OEM-Lizenzen sein, welche beim Kauf des Rechners dabei sind. Allerdings fällt dann der Verwaltungsaufwand (COA, Recovery-CD und Heftchen) wieder an.

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6) Durch die Kombination von einer Upgrade Lizenz aus einem VLV mit beliebig vielen OEM-Lizenzen aus dem Rechnerkauf kann eine besondere Situation geschaffen werden. Microsoft erlaubt es dann, dass man anstatt der Recovery-CD und dem aktivierungspflichtigen Lizenzkey der einzelnen Rechner, für alle Rechner den Datenträger und den nicht aktivierungsplichtigen Lizenzkey von der einen Upgrade Lizenz aus dem VLV zur Installation verwendet. Im Klartext: Ich kann als Firma/Behörde z.B. den SELECT-VLV beitreten und eine Upgrade Lizenz von Windows XP Pro Deutsch über einen Reseller kaufen. Diesem muss ich explizit mitteilen, dass ich einen Datenträger mit einer Vollversion benötige, da ich sonst nur einen Datenträger mit einer Upgrade Version erhalte. Außerdem kaufe ich 120 neue DELL-Rechner inkl. OEM Windows XP Pro Deutsch Vollversion Lizenz. Nun darf ich durch das Reimaging-Recht der einen Upgrade Lizenz, welches durch den VLV gewährt wird, den Datenträger und Lizenzkey der VLV Lizenz für die Installation aller 120 Rechner über RIS oder Softwareverteilung nutzen und profitiere damit von dem Umstand, dass keine Aktivierung nötig ist und ein einzelner Lizenzkey verwendet werden darf. Grundsätzlich gilt dies für alle Microsoft Produkte, welche gleichzeitig als VLV- und OEM-Lizenz verfügbar sind. Das Reimaging-Recht darf aber nur unter folgenden Bedingungen auf die OEM bzw. SB-Lizenzen angewendet werden:

 

# Man besitzt mindestens eine Lizenz des Produkts, von dem ein mehrfache Installation erstellt werden soll, unter einem VLV.

# Für jeden Rechner auf den das Reimaging-Recht angewendet werden soll, muss eine eigene OEM bzw. SB-Lizenz vorhanden sein.

# Es darf kein Up- oder Downgrade angewendet.

# Es wird die identische Sprach- und Produktversion eingesetzt und die Komponeten der VLV- und OEM-Lizenz müssen identisch sein.

 

Für mich ist es nicht logisch, dass das Reimaging-Recht von einer VLV-Lizenz auf beliebig viele OEM bzw. SB-Lizenzen angewendet werden kann, aber Microsoft wird schon einen guten Grund dafür haben.

 

 

Was heißt das für uns?

 

Rahmenbedingungen:

# Wir sind dem SELECT-VLV beigetreten und haben jeweils mindestens eine Lizenz von Microsft Windows 2000 Pro Deutsch und Microsoft Windows XP Pro Deutsch gekauft. Der jeweilige Vollversion-Datenträger und Volumenlizenz-Key ist vorhanden.

# Wir haben bisher Rechner von HP mit OEM-Lizenzen von Windows XP Pro Deutsch gekauft (keine SA) und stehen jetzt vor dem Kauf von 120 Rechnern von DELL mit OEM-Lizenzen von Windows XP Pro Deutsch.

# Wir benötigen einheitlich nur die deutsche Spachversion für die verschiedenen Versionen von Windows.

 

Was wir bisher falsch gemacht haben:

# Bei den HP-Rechner ist von den Dokumenten, welche bei der Lieferung dabei waren, nur noch der auf dem Rechner aufgeklebte COA-Aufkleber (Lizenz-Key) und die Rechnung vom Reseller vorhanden. Die Recovery-CD und das Begleitheftchen wurde entsorgt. Wenn man nun zugrunde legt, was laut Microsoft zu einer vollständigen und damit gültigen Lizenz gehört (COA, Recovery-CD und Heftchen), dann haben wir keine gültigen Lizenzen für diese Rechner. Wobei ich denke, dass die Bestimmung und Argumentation von Microsoft einem deutschen Gericht nicht standhalten würde (es besteht natürlich die Gefahr, dass ich mich irre). Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand von solchen Verfahren oder das Verhalten von Microsoft in einem solchen Fall?

# Bei einigen Rechner wurde aus verschiedenen Gründen (z.B. Software-Inkompatibilität) nicht Windows XP Pro Deutsch, sondern Windows 2000 Pro Deutsch mit dem VLV-Lizenzkey von Windows 2000 Pro Deutsch installiert. Das bedeutet, dass wir keine gültige Lizenz für diese Rechner haben (obwohl ja eine OEM Windows XP Pro Deutsch Lizenz für diese Rechner vorhanden ist), weil das Downgrade-Recht der VLV-Lizenz beim Reimaging nicht auf die OEM-Lizenzen angewendet werden darf. Ist das so korrekt?

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Was wir zukünftig machen sollten:

# Zur Sicherheit sollte alles, was Microsoft für eine gültige Lizenz fordert dokumentiert und gelagert werden.

# Wenn eine Windows 2000 Installation auf einem OEM Windows XP lizenzierten Rechner notwendig wird, dann muss für diesen eine zusätzliche VLV Windows XP Lizenz gekauft werden, um das Downgrade-Recht nutzen zu können. Alternativ könnte im Handel eine Retail Version von Windows 2000 oder XP für diesen Rechner gekauft werden (schlechte Idee).

# Für die 120 neuen Rechner mit OEM Windows XP Lizenz von DELL sollte innerhalb von 90 Tagen eine SA für mindestens 1 Jahr abgeschlossen werden, damit später bei Bedarf auch Windows Vista darauf eingesetzt werden kann.

 

Fragen:

1) Darf überhaut ein Downgrade-Recht bei OEM-Lizenzen angewendet werden (wenn keine einzige zusätzliche VLV-Lizenz vorhanden ist). Wenn ja, wo bekomme ich dann den richtigen Datenträger und Lizenz-Key her?

2) Spricht Eures Erachtens etwas dagegen, dass wir weiterhin das Reimaging-Recht nutzen oder gibt es noch nicht erwähnte triftige Gründe für den zusätzlichen Erwerb von VLV Upgrade Lizenzen?

3) Dürfen OEM-Lizenzen von einem Rechner auf den anderen übertragen werden (mal abgesehen davon, dass man irgendwie den COA-Aufkleber runterkriegen muss)? Ich denke ja. Dies wird durch das BGH-Urteil von 2000 gedeckt, was Microsoft untersagt eine OEM-Lizenz von einem bestimmten Rechner abhängig zu machen - oder?

 

Na, die Länge ist doch rekordverdächtig - oder? :D

 

Tschau WinIT

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Ich danke allen von denen ich gelernt habe. Das Forum ist echt smart :).

 

Danke für die Blumen.

 

Den Link wegen dem Handel mit gebrauchter Software hab ich entfernt, weil dort nur die Sicht von Usedsoft beschrieben wird. De facto ist das noch nicht entschieden weil der Kläger (nein es war nicht MS) in Revision gegangen ist.

 

1) Reimaging ist das Recht einen Datenträger + zugehörige Lizenz auf mehreren Rechnern für die Installation zu verwenden - das was wir für die OSD-Installation benötigen. Das Reimaging-Recht ist nur in den Volumenlizenz-Verträgen von Microsoft, also OPEN, SELECT und ENTERPRISE AGREEMENT, enthalten.

 

Richtig

 

z.B. darf kein Backup bzw. Image vom Betriebssystem gemacht werden, da dies als weitere Installation angesehen wird und somit das Reimaging-Recht benötigt wird (gibt es aber nicht bei OEM/SB-Lizenzen).

 

Das Recht mehr als eine Kopie/Installation zu machen hat nichts mit Reimagimg zu tun! Das ist etwas vollkommen anderes!

 

 

3) Microsoft untersagt in der EULA den Verkauf von OEM-Lizenzen ohne den zugehörigen Rechner (OEM-Lizenzen sind sehr günstig). In Deutschland wurde 2000 dagegen geklagt und das BHG hat diese Einschränkung für unzulässig erklärt. D.h. HP dürfte OEM-Lizenzen auch ohne Rechner verkaufen.

 

Das ist ****sinn, das Urteil bezog sich ausschließlich auf System Builder Lizenzen, nicht auf OEM! Kein OEM darf und wird OEM Lizenzen verkaufen, ohne sie vorher auf einem Rechner vorinstalliert zu haben!

 

Beispielsweise müssen keine Aufkleber auf den Rechnern sein und die CD/das Heftchen muss nicht aufbewahrt werden.

 

Ist so auch nicht richtig. Wenn du ein Windows Upgrade über einen Volumenlizenzvertrag kaufst muss du das OEM/SB Windows, welches als Upgradegrundlage dient, mit allen Lizenznachweisen, aufbewahren und darfst es nicht anderweitig verwenden.

 

Das Problem an der Sache ist allerdings, dass man über VLV nur Upgrade-Lizenzen kaufen kann.

 

Das gilt nur Für Windows Clientbetriebssysteme. Alle anderen sind in Lizenzverträgen Vollversionen.

 

Wenn man nun zugrunde legt, was laut Microsoft zu einer vollständigen und damit gültigen Lizenz gehört (COA, Recovery-CD und Heftchen), dann haben wir keine gültigen Lizenzen für diese Rechner. Wobei ich denke, dass die Bestimmung und Argumentation von Microsoft einem deutschen Gericht nicht standhalten würde (es besteht natürlich die Gefahr, dass ich mich irre).

 

Klage dagegen und finde es heraus...

 

Hat jemand Erfahrung oder kennt jemand von solchen Verfahren oder das Verhalten von Microsoft in einem solchen Fall?

 

Ja ich und glaube mir du hast keine Lizenz mehr wenn ihr das Zeug weggeworfen habt.

 

# Bei einigen Rechner wurde aus verschiedenen Gründen (z.B. Software-Inkompatibilität) nicht Windows XP Pro Deutsch, sondern Windows 2000 Pro Deutsch mit dem VLV-Lizenzkey von Windows 2000 Pro Deutsch installiert. Das bedeutet, dass wir keine gültige Lizenz für diese Rechner haben (obwohl ja eine OEM Windows XP Pro Deutsch Lizenz für diese Rechner vorhanden ist), weil das Downgrade-Recht der VLV-Lizenz beim Reimaging nicht auf die OEM-Lizenzen angewendet werden darf. Ist das so korrekt?

 

Das ist so korrekt, da ihr zwar eine Lizenz für XP, habet die ihr nicht nutzt, aber kein für Windows 2000, das ihr nutzt.

 

1) Darf überhaut ein Downgrade-Recht bei OEM-Lizenzen angewendet werden (wenn keine einzige zusätzliche VLV-Lizenz vorhanden ist). Wenn ja, wo bekomme ich dann den richtigen Datenträger und Lizenz-Key her?

 

Nein, OEM/SB Lizenzen müssen so eingesetzt werden wie sie gekauft wurden. Dafür waren sie aber schön billig.

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2) Spricht Eures Erachtens etwas dagegen, dass wir weiterhin das Reimaging-Recht nutzen oder gibt es noch nicht erwähnte triftige Gründe für den zusätzlichen Erwerb von VLV Upgrade Lizenzen?

 

Wenn du reimaged, gelten auch für die gereimageden Rechner weiterhin die OEM/SB Lizenzbedingungen (EULA) und nicht die besseren Bedingungen (Downgrade, Chross Languege, etc.) für Volumenlizenzen. Daher besser immer SA innerhalb der 90 Tage nachkaufen.

 

3) Dürfen OEM-Lizenzen von einem Rechner auf den anderen übertragen werden (mal abgesehen davon, dass man irgendwie den COA-Aufkleber runterkriegen muss)? Ich denke ja. Dies wird durch das BGH-Urteil von 2000 gedeckt, was Microsoft untersagt eine OEM-Lizenz von einem bestimmten Rechner abhängig zu machen - oder?

 

Das Urteil hatte, wie bereits erwähnt nichts mit OEM, sondern nur mit Systembuilder zu tun. Somit ist die Lizenz, wenn im EULA nichts anderes steht, an den Rechner gebunden. In Volumenlizenzverträgen wird sie das eh laut Vertrag und der ist bekanntermaßen gültig.

Was willst du denn auch übertragen. Wenn du einen neuen Rechner kaufst ist doch eh eine Lizenz dabei. Rechner selbst zusammenbauen ist kaufmännischer Nonsens, da Markenrechner (HP, FSC, DELL, etc.) erheblich günstiger sind als das was an Arbeit in Eigenbausysteme gesteckt wird. Dazu kommt der fehlende Support und die Garantie.

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@Dr.Melzer

 

Das geht hier ja wie bei der Feuerwehr!

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

 

Das Recht mehr als eine Kopie/Installation zu machen hat nichts mit Reimagimg zu tun! Das ist etwas vollkommen anderes!

Ich dachte ich hätte etwas in der Art im Forum gelesen, wobei es ja tatsächlich wenig Sinn macht von Backup im Zusammenhang mit Reimaging zu sprechen. Heißt das dann, dass nichts gegen ein Backup einer OEM bzw. SB-Version spricht?

 

Das ist ****sinn, das Urteil bezog sich ausschließlich auf System Builder Lizenzen, nicht auf OEM! Kein OEM darf und wird OEM Lizenzen verkaufen, ohne sie vorher auf einem Rechner vorinstalliert zu haben!

OK, da ich bis jetzt nicht viel Ahnung habe, habe ich einfacherhalber OEM gleicht SB gesetzt, was wohl offensichtlich falsch ist. Würdest du mir den Unterschied erkären?

 

Das gilt nur Für Windows Clientbetriebssysteme. Alle anderen sind in Lizenzverträgen Vollversionen.

OK, ich habe mich leider unvollständig ausgedrückt.

 

Klage dagegen und finde es heraus...

Na ja, das mach ich wohl lieber doch nicht ;).

 

Wenn du reimaged, gelten auch für die gereimageden Rechner weiterhin die OEM/SB Lizenzbedingungen (EULA) und nicht die besseren Bedingungen (Downgrade, Chross Languege, etc.) für Volumenlizenzen. Daher besser immer SA innerhalb der 90 Tage nachkaufen.

Wenn ich SA für die OEM/SB-Lizenzen kaufe, habe ich dann noch weitere Vorteile außer den Support und das Upgraderecht? Ich denke auch dann gelten noch die Bestimmungen aus der OEM/SB-EULA - oder?

 

Das Urteil hatte, wie bereits erwähnt nichts mit OEM, sondern nur mit Systembuilder zu tun. Somit ist die Lizenz, wenn im EULA nichts anderes steht, an den Rechner gebunden. In Volumenlizenzverträgen wird sie das eh laut Vertrag und der ist bekanntermaßen gültig.

Ich weiß nicht genau, ob die Lizenzen von DELL OEM oder SB sind. Wenn es SB-Lizenzen wären, dann dürfte ich die Lizenzen aber theoretisch übertragen - oder?

 

Rechner selbst zusammenbauen ist kaufmännischer Nonsens, da Markenrechner (HP, FSC, DELL, etc.) erheblich günstiger sind als das was an Arbeit in Eigenbausysteme gesteckt wird. Dazu kommt der fehlende Support und die Garantie.

Ich denke dabei nicht an Bastelrechner, sondern an den Kauf eines Markenrechners ohne eine OEM/SB-Lizenz. Mir wurde gesagt, dass soetwas z.B. bei DELL möglich ist?

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Heißt das dann, dass nichts gegen ein Backup einer OEM bzw. SB-Version spricht?

 

DA die OEM/SB Lizenz nur eine Kopie/installation zulässt, ist ein Sicherungsimage schon eine unzulässige Kopie...

 

OK, da ich bis jetzt nicht viel Ahnung habe, habe ich einfacherhalber OEM gleicht SB gesetzt, was wohl offensichtlich falsch ist. Würdest du mir den Unterschied erkären?

 

OEM sind Lizenzen die mit der HArdware der OEMs (Original Equippment Manufacturer), wie HP, DELL, FSC, etc. ausgeliefert werden.

SystenBuilder Lizenzen sind für HardwarePaule an der Ecke, der Rechner selbst baut und verkauft.

 

Wenn ich SA für die OEM/SB-Lizenzen kaufe, habe ich dann noch weitere Vorteile außer den Support und das Upgraderecht? Ich denke auch dann gelten noch die Bestimmungen aus der OEM/SB-EULA - oder?

 

Du hast, für die Rechner für die du SA gekauft hast, auch alle Rechte aus dem Volumenlizenzvertrag und es gelten, für diese Rechner auch die Nutzungsrechte der Volumenlizenzen.

Wenn aber nur gereimaged wurde, ohne SA für den Rechner zu kaufen, gelten weiterhin die EULAs und du hast keine Vorteile der Volumenlizenzen, weil es ja nach wie vor nur OEM/SB Lizenzen sind.

 

Ich weiß nicht genau, ob die Lizenzen von DELL OEM oder SB sind. Wenn es SB-Lizenzen wären, dann dürfte ich die Lizenzen aber theoretisch übertragen - oder?

 

Lies das dazugehörige EULA, wenn es da erlaubt ist darfst du übertragen, sonst nicht.

 

Ich denke dabei nicht an Bastelrechner, sondern an den Kauf eines Markenrechners ohne eine OEM/SB-Lizenz. Mir wurde gesagt, dass soetwas z.B. bei DELL möglich ist?

 

Ja kann sein, aber sparen wirst du dir dadurch nichts denn der Aufwand die Lizenz zu übertragen (komplettes Löschen des Originalrechners, Zerstörungsfreies übertragen des Aufklebers, etc,) wird die theoretische Ersparnis weit übersteigen.

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Genial - ich glaube bald krieg ichs auf die Reihe!

 

DA die OEM/SB Lizenz nur eine Kopie/installation zulässt, ist ein Sicherungsimage schon eine unzulässige Kopie...

D.h. ein Sicherungsimage ist weder mit der reinen OEM-Lizenz erlaubt, noch wenn wir Reimaging nutzen. Die einzige Möglichkeit für ein rechtmäßiges Sicherungsimage ist dann also eine VLV Upgrade Lizenz oder SA für jede OEM-Lizenz zu kaufen?

 

Du hast, für die Rechner für die du SA gekauft hast, auch alle Rechte aus dem Volumenlizenzvertrag und es gelten, für diese Rechner auch die Nutzungsrechte der Volumenlizenzen.

Wenn aber nur gereimaged wurde, ohne SA für den Rechner zu kaufen, gelten weiterhin die EULAs und du hast keine Vorteile der Volumenlizenzen, weil es ja nach wie vor nur OEM/SB Lizenzen sind.

OK, das ist ein gutes Argument dafür SA für alle neuen OEM-Lizenzen zu kaufen. Ich denke, wenn wir die SA nach einem Jahr nicht verlängern würden, dann würde für die Lizenzen wieder die OEM-EULA gelten - oder?

Außerdem gehe ich davon aus, dass eine SA-Lizenz beim Kauf an eine bestimmte OEM-Lizenz gebunden wird, was dann wahrscheinlich wiederum bedeutet, dass eine SA-Lizenz nicht auf eine später gekaufte OEM-Lizenz übertragen werden kann, z.B. wenn ein Rechner vor dem Ablauf der SA ausgetauscht werden muss oder nicht mehr repariert werden kann (z.B. das Mainboard geht nach 3,5 Jahren kaputt und wir haben nur 3 Jahren Vor-Ort-Service) - theoretische Annahme. Ist das soweit korrekt?

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@Dr.Melzer

 

3) Microsoft untersagt in der EULA den Verkauf von OEM-Lizenzen ohne den zugehörigen Rechner (OEM-Lizenzen sind sehr günstig). In Deutschland wurde 2000 dagegen geklagt und das BHG hat diese Einschränkung für unzulässig erklärt. D.h. HP dürfte OEM-Lizenzen auch ohne Rechner verkaufen.

Das ist ****sinn, das Urteil bezog sich ausschließlich auf System Builder Lizenzen, nicht auf OEM! Kein OEM darf und wird OEM Lizenzen verkaufen, ohne sie vorher auf einem Rechner vorinstalliert zu haben!

 

3) Dürfen OEM-Lizenzen von einem Rechner auf den anderen übertragen werden (mal abgesehen davon, dass man irgendwie den COA-Aufkleber runterkriegen muss)? Ich denke ja. Dies wird durch das BGH-Urteil von 2000 gedeckt, was Microsoft untersagt eine OEM-Lizenz von einem bestimmten Rechner abhängig zu machen - oder?

Das Urteil hatte, wie bereits erwähnt nichts mit OEM, sondern nur mit Systembuilder zu tun. Somit ist die Lizenz, wenn im EULA nichts anderes steht, an den Rechner gebunden. In Volumenlizenzverträgen wird sie das eh laut Vertrag und der ist bekanntermaßen gültig.

 

Ich habe mir das BGH-Urteil gegen Microsoft mal genau angeschaut (http://www.jurpc.de/rechtspr/20000220.htm).

Soweit ich das verstehe, ging es dort um gebrauchte OEM-Lizenzen, welche ein Händler ohne Rechner verkauft hat. Microsoft hat dagegen geklagt und zuerst auch Recht bekommen. Der BGH hat aber in letzter Instanz die Klage von Microsoft abgewiesen und somit dem Händler Recht gegeben.

Ich interpretiere die Urteilsbegründung so, dass der Kauf und Verkauf von OEM-Lizenzen ohne Hardware rechtmäßig ist und ich auch OEM-Lizenzen auf einen anderen Rechner verschieben darf, da die Lizenz von Microsoft nicht an eine bestimmte Hardware gebunden werden kann.

Microsoft darf beim ersten Verkauf der Lizenzen den OEM-Herstellern zur Auflage machen, dass die OEM-Lizenz nur in Kombination mit einer Hardware vom OEM-Hersteller verkauft wird (sonst würden die OEM-Hersteller einfach keine günstigen OEM-Lizenzen von Microsoft bekommen). Was der Endkunde dann mit den OEM-Lizenzen macht (z.B. auf anderen Rechner verschieben oder ohne Rechner verkaufen), kann Mircrosoft nicht bestimmen, da der Endkunde den Rechner nicht direkt von Microsoft kauft und sich deshalb außerhalb des Einflußbereiches von Microsoft befindet (zumindest in dieser Hinsicht ;)).

Im BGH-Urteil wird dies so ausgedrückt: "... Denn das Verbreitungsrecht hat sich dadurch erschöpft, daß das fragliche Werkstück zuvor mit Zustimmung der Klägerin in Verkehr gebracht worden ist (§ 69c Nr. 3 Satz 2, § 17 Abs. 2 UrhG). ..."

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