Zitat von Sebastian82
Hi, als erstes hoffe ich du hast ne gute Rechtschutzversicherung, falls nicht eine abschließen und in nem halben Jahr nochmal posten.
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Bin aufgrund der Probleme in den lokalen Mieterbund eingetreten, hatte vorher nie derartiges erlebt, trotz viel Kontakt mit älteren Menschen. Dadurch bin ich über den Mieterbund rechtschutzversichert.
Zitat von Sebastian82
Sollte das öfters vorkommen, deinen Vermieter darauf hinweisen. Normalerweise sollte er bei wiederholtem Verstoß den Herrschafften eine Abmahnung zukommen lassen. Sollte das Problem danach immer noch nicht geklärt sein, würde ich auf Mietminderung bestehen und klagen. Als ersten Schritt in die Richtung würde ich einen Teil der Miete zurück halten mit besagter Begründung.
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Meine Vermieterin ist scheinbar auch deren Vermieterin hat aber auch keinen Draht zu denen. Hat versucht mit denen zu reden, da kam dann nur "Da kann ich dann gar nicht mehr fernsehen!" "Nein, ich bin nicht schwerhörig!" "Die da oben machen die Kehrwoche nicht!" - Dabei sind wir die einzigsten im Haus die die Kehrwoche so machen, wie es in der Hausordnung steht, während die anderen sich kaum darum kümmern. Die Vermieterin weiss das auch, sagte von selbst dass diese Anschuldigungen gegen mich fadenscheinig sind.
Ich habe dabei v.a. ein moralisches Problem, der Vermieterin die Miete zu mindern, wo sie da nix für kann
Zitat von Sebastian82
Wenn das Kleingeld noch reichen sollte würde ich Lautstärkenmessungen außerhalb der Ruhezeiten in deiner Wohnung vornehmen. Ich meine die Lautstärke darf zwischen 7 - 22 Uhr nicht lauter als 60 db in deiner Wohnung betragen (Bin mir aber nicht 100% sicher).
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In der Hausordnung sowie im Mietrecht steht, dass die Zimmerlautstärke überschritten ist, wenn man es ausserhalb des Zimmers/der Wohnung hört. Da brauche ich keine Messung dafür.
Ich lese heraus, dass ich nur über Rufen der Polizei oder Druck erzeugen bei der Vermieterin etwas erreichen kann. Die Vermieterin tut was Sie kann, hat aber nicht den gewünschten Erfolg dabei.
Das geplante weitere Vorgehen habe ich ja oben beschrieben, dass dann auf eine Unterlassungsklage hinausläuft.
Das kann ich ja dann beweisen, wenn es danach wieder zu laut ist (mithilfe der Staatsmacht), aber was ist wenn die kein Geld haben (ggfs. e.V. leisten), und der Fernseher brüllt weiter ?