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Hi gordonf,
ist natürlich keine schöne Situation für Dich. Aber auch ich kann Dir nur eines raten, suche Dir ne andere Wohnung. Mit allem anderen verschwendest Du nur unnötig Energie und das wird Dich auf die Dauer fertig machen!
Juristisch wird dem kaum bis gar nicht nachzukommen sein, leider!
Zunächst einmal ist wichtig was in der Hausordnung steht, diese gibt es in jeder Wohngemeinschaft. Anhand dieser Hausordnung ist dann ersichtlich zu welchen Uhrzeiten der "Lärm" die Zimmerlautstärke übertreffen darf.
Anscheinend ist ja auch in den Ruhezeiten Lärm. Was kann man tun? Wenn die Vernunft nicht fruchtet die Polizei rufen. Das wird (kann ich Dir versprechen) dann allerdings heftige Gegenreaktionen nach sich ziehen... Die Polizei kann dann feststellen, dass der Lärm über die Zimmerlautstärke geht. Irgendwann müsste man dann eine Klage einreichen. Damit die dann erfolgreich ist braucht man als allererstes einmal Zeugen. Nach Deinen Aussagen haste die aber nicht... Und dann müsste noch ein Gutachter zur Beurteilung eine db-Messung machen usw. usw.
Sprich: wenn Du keine Mietrechtsschutzversicherung hast, dann ist der Umzug viel BILLIGER! Und selbst wenn Du eine hast und die den Fall übernimmt gibt es erst mal den "Anwalt Ping-Pong" (also Schreiben hin und her). Dann wird eventuell mal Klage erhoben, Gutachter usw. Rechne MIND. 1 Jahr, denke so ein Verfahren wird sich eher 1,5-2 Jahre hinziehen mit sehr ungewissem Ausgang.
Ich konnte solch einen Fall leider schon selbst "live" miterleben. Wenn man es mal geschafft hat die Ruhestörung gerichtlich "feststellen" zu lassen, dann kann es für den Lautstärkenverursacher seeeehr teuer werden, der Weg dort hin ist sehr steinig und TEUER.
Bitte sehe dies als einen "ERFAHRUNGSBERICHT" und NICHT als juristische Beratung!!!
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