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Alt 30.09.2005, 13:34   #2 (permalink)
Sebastian82
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Hi, als erstes hoffe ich du hast ne gute Rechtschutzversicherung, falls nicht eine abschließen und in nem halben Jahr nochmal posten. Wenn die Herrschaften ihren Fernseher in der gesetzlich fetgelegten Ruhezeit (22-7 Uhr) laufen lassen, erstmal die Polizei rufen. Sollte das öfters vorkommen, deinen Vermieter darauf hinweisen. Normalerweise sollte er bei wiederholtem Verstoß den Herrschafften eine Abmahnung zukommen lassen. Sollte das Problem danach immer noch nicht geklärt sein, würde ich auf Mietminderung bestehen und klagen. Als ersten Schritt in die Richtung würde ich einen Teil der Miete zurück halten mit besagter Begründung. Eigentlich sollte es dann Ruhe geben. Wenn das Kleingeld noch reichen sollte würde ich Lautstärkenmessungen außerhalb der Ruhezeiten in deiner Wohnung vornehmen. Ich meine die Lautstärke darf zwischen 7 - 22 Uhr nicht lauter als 60 db in deiner Wohnung betragen (Bin mir aber nicht 100% sicher) Sollte das der Fall sein, direkt Mietminderung.

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Ironie ist die eine oder andere Erfahrung. Sarkasmus die andere. Zynismus die Summe all dieser.