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Alt 31.10.2006, 09:07   #1
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Stellenbewertung Öffentlicher Dienst

Hallo,
ich bin Administrator in einer Verwaltung und bin zur Zeit in ehemals BAT VII eingestuft.
Ich habe jetzt mal angefragt, ob ich nicht irgendwie höher gestuft werden könnte?! Die Antwort war: Tja, wir wissen selber nicht wie deine Stelle bewertet ist. Aber ich rede mal mit dem Chef...

Die Aussage kommt mir doch recht komisch vor, aber ich kenne mich mit den ganzen TVÖD etc. überhaupt nicht aus. Bevor ich hier angefangen bin gab es eine Stellenbewertung für alle Mitarbeiter. Kann ich so etwas auch für meine Stelle beantragen, oder kann ich sonst irgendwas machen, damit ich Höhergruppiert werde? Vielleicht gibt es ja on Board ein paar pfiffige Öffentliche-Dienstler !

Vielen Dank im voraus. Droja
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Alt 31.10.2006, 09:24   #2
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Hallo,

wen hast du denn gefragt, den Putzer?

Warum sprichst du nicht mit den Leuten vom Personalrat?

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Das Messbare messen, das Nichtmessbare messbar machen. Galilei.

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Alt 31.10.2006, 09:27   #3
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Ne, kein Putzer: Personalamtsleiter. Sind eine sehr kleine Verwaltung und deswegen kann man hier leider nicht mit jedem reden, weil das denn gleich weitererzählt wird. Der kann mit dem gut und der mit dem usw.
Deswegen habe ich auf die Erfahrungen des Forums gehofft. Hier ist mehr sparen angesagt, als jemanden angemessen zu bezahlen.
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Alt 31.10.2006, 09:32   #4
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Und wer ist der Chef mit dem der Personalamtsleiter sprechen will, der Bürgermeister oder Landrat, der GF des Zweckverbandes?

Geändert von lefg (31.10.2006 um 10:14 Uhr).

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Das Messbare messen, das Nichtmessbare messbar machen. Galilei.

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Alt 31.10.2006, 09:34   #5
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Bürgermeister. Sagen sie haben keine Ahnung aber freuen sich, wenn alles läuft und wir seit ewigkeiten keine Probleme hatten...
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Alt 07.11.2006, 07:55   #6
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Hi,

BAT VII ist hart, da bekommt unser Hausmeister mehr.

Ich weiß nicht, wie es bei Kommunen ist und vermutlich gibts auch föderale Unterschiede. Bin aber selber aktuell auch im ÖD "gelandet", allerdings in der Landesverwaltung. Hier ist es so, dasses praktisch KEINE Adminstelle unter IVb gibt. Allerdings hänt das bei uns auh stark mit dem Ausbildungsstand zusammen. Sprich für VIa/III, was bei uns so der Standard ist, wird im Normalfall ein FH-Studium (gleich welcher Fachrichtung) vorausgesetzt.

Was betreust du denn genau und in welchem Umfang? Vielleicht kannst du ja auch die Situation in soweit ausnutzen, dass du eine (höhere) Neubewertung der Stelle verlangst, wenn sich keiner mehr an die Originalbewertung erinnert.

Der TVÖD ist ein zweischneidiges Schwert. Wenn jemand älter ist, war er mit dem BAT eindeutig besser dran, weil der nach Lebensalter geht. Der TVÖD richtet sich nach den jahren, die du schon in dieser Verwaltung angestellt bist. Das ist für Jüngere, wie mich deutlich besser. Bin jetzt ca. 4 Jahre da, 29 alt und jeder 50-jährige, der neu eingestellt wird, bekommt fast das Doppelte. Das hört jetzt auf.


Gruß

woiza
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Alt 07.11.2006, 08:27   #7
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Beiträge: 14.543
Schau dir dieses mal an!

Hansestadt LÜBECK: Stellenangebote

http://www.luebeck.de/stadt_politik/...es/K031_06.pdf

Die wahrzunehmenden Aufgaben sind bewertet nach Entgeltgruppe 9 TVöD bzw.
Besoldungsgruppe A 10 BBesO.

Signatur
Das Messbare messen, das Nichtmessbare messbar machen. Galilei.

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Alt 07.11.2006, 08:45   #8
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Registriert seit: 05-2006
Beiträge: 2.054
Hmm,

A10 ist BAT IVb, bzw. jetzt TVÖD 9. Da wird zumindest in BW eigentlich ein FH-Studium vorausgesetzt. Als FiSi o.ä. hat man da leider nur ne Chance, wenn es keine anderen geeigneten Kandidaten gibt. Und geeignet kann durchaus heißen: Doktor der Agrarökonomie mit 3Wochen IT-Schulung von der AA.
Scheint bei dieser Anzeige anders zu sein, was ich sehr begrüße.


Gruß

woiza
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Alt 07.11.2006, 09:29   #9
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Beiträge: 2.035
Das mit dem öffentlichen Dienst ist leider so eine Sache für sich...

Die Einstufung in eine BAT-Klasse richtet sich zunächst einmal erst nach der Ausbildung. Mit Uni-Diplom fängt man oftmals mit BAT III an, nach oben sind dann (fast) keine Grenzen gesetzt. Mit BA/FH-Abschluss beginnt man oft mit BAT V (ca. 6-12 Monate) und endet maximal in BAT III. Mehr ist nicht drin. BAT V ist dann die Technikerebene, alles "obendran" dann eine Einstufung mit Ausbildung. So können die Level verteilt werden.

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit eine BAT IV-Stelle an einen nicht-Studierten zu vergeben, z.B. wenn es keine geeigneten Bewerber mit FH/BA-Niveau gibt. Das passiert heute jedoch äußerst selten, im IT-Bereich kann man das eigentlich vergessen.

TÖDV ist wie bereits gesagt wurde ein sehr zweischneidiges Schwert. Im Mittel dürfte man da wohl Verlust machen.

Deine Stelle wurde damals ja entsprechend einer BAT Klasse ausgeschrieben. D.h. für diese Stelle wurde ein bestimmtes Budget eingeplant. Deine einzige Chance Dich auf BAT V zu bekommen sehe ich darin, dass diese Stelle neu bewertet wird, sprich ein höheres Budget erhält und dies muss dann so weit ich weiß auch noch von der Personalabteilung abgesegnet werden. Kein einfacher Weg.
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Alt 07.11.2006, 09:33   #10
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Beiträge: 2.054
Nö,

mit TVÖD macht keiner Verlust, zwecks Bestandsschutz. Und ich mache dadurch ein zumindest kleines Plus, weil es nach den Jahren und nicht nach dem Alter geht.
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