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Alt 04.01.2006, 11:49   #1
004
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HW: ursprünglichen Preis oder Restwert bestimmen

Hallo zusammen,

ich habe ein Sammelsurium aus aufgekauften Geräten herumstehen, zu denen die Originalrechnungen fehlen und ich nun den ehemaligen VK bzw. den Restwert bestimmen muss. Es handelt sich größtenteils um Geräte von FSC, APC, NetApp und ExtremeNetworks.

Gibt es irgendwo Listen/Seiten/Kataloge, die mir da weiterhelfen können?
Ich habe mal gehört, dass z.B FSC solche Listen führt - kann aber auf der Homepage nix finden.

LG 004
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Alt 09.01.2006, 08:42   #2
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Benutzerbild von CoolAce
 
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Beiträge: 1.032
Hy,

normalerweise muss die Buchhaltung des Wissen, jeder der PC muss dort verbucht sein und dort muss der Buchhalter auch den Restbuchwert ermitteln können anhand der AfA (abschreibungstabelle des finanzamtes).

Gruß

CoolAce

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Alt 09.01.2006, 09:56   #3
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@ cool ace

Der Restwert aus der Buchhaltung ist nicht der tatsächliche Restwert. Die amtlichen Abschreibungstabellen mit den Nutzungsdauern haben nicht unbedingt was mit der tatsächlichen Nutzungsdauer zu tun. Außerdem gibt es Wahlmöglichkeiten (degressive oder lineare Abschreibung). Kleine Anschaffungen können auch in die GWG Grenze fallen und sofort abgeschrieben werden, obwohl sie noch einen Restwert haben.

Gruß

tneub

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Alt 09.01.2006, 11:53   #4
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Benutzerbild von BuzzeR
 
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Hallöchen auch 004,

gehe ich recht in der Annahme, dass es sich bei den von Dir genannten Geräten
bereits um ausgesonderte Ware handelt, die jetzt dem Wiederverkauf zugeführt
werden sollen?

AfA ist hier nicht relevant und da es sich um aufgekaufte Ware handelt, solltest
Du Dich an momentane Handelspreise orientieren - eine Recherche bei den
diversen Auktionshäusern und Anbietern gebrauchter IT wirkt da Wunder.

LG
Marco
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Alt 09.01.2006, 15:35   #5
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Benutzerbild von CoolAce
 
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Beiträge: 1.032
Hy,

klar spiegelt es nicht den realen Preis wieder trotzdem ist es eine wichtige größe damit der Buchhalter später beim ausbuchen weiß ob er einen Buchgewinn oder Buchverlust (Verkauf unterhalb des buchwertes ) durchführen muss. Deshalb muss der Preis mindestens über Buchwert sein egal bei welcher Abschreibungsart!

Gruß

CoolAce

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Alt 09.01.2006, 19:52   #6
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Beiträge: 2.657
Abgeschrieben und defekt := Buchwert 0 Eu
Abgeschrieben aber noch im Einsatz:= Buchwert 1 Eu
imho gängige Praxis?
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Alt 09.01.2006, 20:14   #7
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Beiträge: 74
falls du unterstützung beim schätzen brauchst:

http://www.pcbewertung.de/

solltest aber auch den ek-preis berücksichtigen - wer will schon draufzahlen...
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Alt 10.01.2006, 15:59   #8
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Beiträge: 172
Zitat von Das Urmel
Abgeschrieben und defekt := Buchwert 0 Eu
Abgeschrieben aber noch im Einsatz:= Buchwert 1 Eu
imho gängige Praxis?
Das ist abhängig vom Programm fürs Anlagevermögen.

Buchwert 0 €, 0,50 €(1DM->0,50 €) oder 1 € heißt abgeschrieben.
Ist das Gerät defekt/verschrottet/entnommen/verkauft, wird es aus dem Anlagevermögen komplett entfernt, da es dann nicht mehr dem Zwecke des Unternehmens dient.

Geringwertige Wirtschaftsgüter <410 € netto werden oft auch vorher schon herausgenommen, obwohl sie noch dem Unternehmen dienen. Steuerlich gesehen, müssen diese nichtmal aktiviert werden sondern nur auf einem extra Konto verbucht werden.

Gruß tneub

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Wissen ist Macht
nichts wissen macht auch nichts.

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Alt 13.01.2006, 10:36   #9
004
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Benutzerbild von 004
 
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Beiträge: 652
Nein, wir wollen nicht wiederverkaufen. Wir haben nur gebrauchte Hardware aufgekauft und wollten den Restwert bestimmen. Dies habe ich nun größtenteiles über ebay lösen können, bzw. auch anhand verschiedener Neupreise gleichwertiger Geräte.

Vielen Dank für die regen Antworten und die buchhalterischen Exkurse.

LG 004
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