Zitat von robmai
....Bisher hat das Thema "Datenschutz" in unserem Unternehmen kaum Beachtung gefunden. Nach intensiven Gesprächen soll nun jedoch ein Datenschutzbeauftragter bestimmt und ein Datenschutzkonzept eingeführt werden. Der Geschäftsführer hat deshalb bei mir angefragt ob ich diesen Posten zusätzlich übernehmen möchte. ....
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Aus welchem Grunde die Vernachlässigung, aus welchem Grunde die Kehrtwende und aus welchem Grunde das Nebenbei? Darüber sollte man sich mal mal Gedanken machen, über die Motive der Geschäftsleitung, was will diese denn wirklich, welchen Stellewert hat die Sache und was, wieviel soll darin investiert werden?
Zusätzlichlich bedeutet Nebenbei und als Feigenblatt, kann auch mehr mehr Arbeit bedeuten, zur Verantwortung falls etwas schief läuft, bedeutet aber meist nicht mehr Geld, nebenbei bedeutet meist auch, es ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, findet sich auch nicht in einem qualifizierten Arbeitszeugnis wieder.
Aus den Formulierungen ist dóch schon erkennbar, der Chef will jemanden als Datenschutzbeauftragten vorweisen können, jedoch sollen keine oder nur geringe Kosten entstehen.
Ich habe sowas schon öfters beobachtet, immer selbe Muster.
Fall jemand solch etwas "nebenbei", in Zweitfunktion übernimmt, dann sollte seine Entlastung an anderer Stelle klar erkennbar festgelegt sein, wieviel Stunden beträgt die Entlastung und wer übernimmt die andere Arbeit! Die Geschichte sollte in einer Betriebs- und Arbeitsanweisung, in einer Vereinbarung festgelegt sein.