Microsoft MVPs inside





 MCSEboard.de – IT Pro Forum zu Windows Server 2008 R2 / 2008 / 2003 & Windows 7 / Vista / XP
Registrieren Hilfe Regeln Benutzerliste Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren

Off Topic


Die MCSEboard.de Member Lounge: Small Talk Forum — Bitte keine technischen Fragen


Antwort
     
Themen-Optionen
Alt 20.10.2003, 09:45   #1
Newbie
 
Offline
Registriert seit: 09-2003
Ort: Augsburg
Beiträge: 63
Beschlagnahme von PC´s vs Tauschbörsen

Habt Ihr Erfahrungen das PC´s von der Polizei in Beschlag genommen wurden? Ich habe jetzt wieder von einem Fall gehört, dass bei jemanden ein PC abgeholt wurde, nachdem er Lieder aus dem Internet über Tauschbörsen heruntergeladen hat.
Ich kann aber nicht sagen, was er alles heruntergeladen hat.
Wenn Kinderpornographie oder verfassungswidrige Inhalte dabei waren kann ich es eher verstehen.
Wie ist das Strafmaß ihn Deutschland?
Wie hoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden?

Signatur
Grüße

Malinero

    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 10:59   #2
Member
 
Benutzerbild von jause
 
Offline
Registriert seit: 01-2003
Beiträge: 193
weisst du ich glaub das jeder dem sein pc beschlagnahmt wurde jetzt ein problem damit hat ins internet zu kommen geschweige denn dein posting zu lesen/beantworten

und dieses: ich hab von einem fall gehört, da wird erzählt jemand hätte was gehört über einen der erzählt hat das einer was gehört hätte........
naja ........... eine imho überflüssige diskussion!!!

Signatur
viele grüße
jause

Versuchs nicht!
Tu es! oder tu es nicht!!
Versuche gibts nicht!

    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 11:11   #3
Expert Member
 
Offline
Registriert seit: 11-2002
Beiträge: 2.846
wie hoch die gefahr des erwischen werdens ist kannst du dir ja mal ausrechnen wenn du´n bissl fit in stochastik bist
und bitte dein ergebnis posten, würde mich auch mal interessieren ob ich lieber lotto spielen soll oder doch eher auf anderen wegen zu geld (besser: waren ) komen versuchen soll!

nimm das hier nicht alles zu ernst aber deine frage ist rigendwie daneben!
du kannst eine beschlagnahmung aufgrund von kinderpornographien verstehen aber wenn du die anwendungs/musik/filmindustrie um ihre einnahmen bringst nicht???

jeder der illegalen unfug triebt sollte sich im hinterkopf behalten das er erwischt werden kann.. egal ob mit ihm 1000millionen menschen zusammen selbiges treiben. einen erwischts immer

gruss saracs
    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 11:58   #4
Board Veteran
 
Offline
Registriert seit: 06-2003
Ort: Gießen
Beiträge: 595
Re: Beschlagnahme von PC´s vs Tauschbörsen

Original geschrieben von Malinero
Habt Ihr Erfahrungen das PC´s von der Polizei in Beschlag genommen wurden? Ich habe jetzt wieder von einem Fall gehört, dass bei jemanden ein PC abgeholt wurde, nachdem er Lieder aus dem Internet über Tauschbörsen heruntergeladen hat.
Ich kann aber nicht sagen, was er alles heruntergeladen hat.
Wenn Kinderpornographie oder verfassungswidrige Inhalte dabei waren kann ich es eher verstehen.
Wie ist das Strafmaß ihn Deutschland?
Wie hoch ist die Gefahr "erwischt" zu werden?
Halte ich persoenlich fuer Unfug.
Zum einen ist die Rechtslage bei Downloads immernoch nicht wirklich klar (im neuen UrhG steht das Downloads nur aus "offensichtlich illegalen" Quellen strafbar sind)
Wie das nun vor Gericht ausgelegt wird, ist abzuwarten.
Geh mal eher davon aus, dass, wenn es tatsaechlich so war, der PC abgeholt wurde weil er zig Tausende Sachen im Share hatte und somit Anbieter war.
Mir ist weltweit kein einziger Fall bekannt wo wegen Downloads ein Rechner beschlagnahmt wurde (Jedenfalls nicht im Zusammenhang mit dem UrhG).
KiPo ist da schon wieder was anderes, das kann man so nicht vergleichen.

Original geschrieben von saracs
nimm das hier nicht alles zu ernst aber deine frage ist rigendwie daneben!
du kannst eine beschlagnahmung aufgrund von kinderpornographien verstehen aber wenn du die anwendungs/musik/filmindustrie um ihre einnahmen bringst nicht???
Natuerlich ist das ein Riesenunterschied. Da MUSS differenziert werden. Wo kommen wir denn hin wenn Urheberrechtsverletzer (Raubkopierer issn dummes Wort, es wird ja nix geraubt) genauso bestraft werden wie Konsumenten/Anbieter von KiPo.
Zwar entsteht in beiden Faellen kein materieller Schaden, aber das ist auch das einzige was die beiden Sachen gemeinsam haben.
Insofern versteh ich absolut das Malinero da einen Unterschied macht und das ist auch gut so


Gruss
c0sMiC
    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 12:11   #5
Expert Member
 
Offline
Registriert seit: 11-2002
Beiträge: 2.846
Re: Beschlagnahme von PC´s vs Tauschbörsen

Original geschrieben von Malinero

Ich kann aber nicht sagen, was er alles heruntergeladen hat.
Wenn Kinderpornographie oder verfassungswidrige Inhalte dabei waren kann ich es eher verstehen.
ich meinte damit das ichs bissl flach finde das er ne beschlagnahmung wegen pornographischer bzw verfassungswidriger inhalte nachvollziehen kann aber es scheinbar nicht versteht das "nur illegales downloaden" schlicht weg verboten ist!

klar ist KiPo höher zu bestrafen aber beides ist verboten und das meinte ich. oder passt es euch in den kragen wenn ihr eure ganze kraft / geld in ein projekt steckt und ein anderer erntet die lohrbeeren? sicher nicht!
daher: wenn er etwas verbotenes macht hat er mit konsequenzen zu rechnen. ich sag ja nicht das etwas passiert, aber wenn dann ist das geheule am ende gross

ps: ich will niemandem auf die füße treten!

gruss saracs
    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 12:25   #6
Andi67
Guest
 
Beiträge: n/a
Ich weiss nur vor kurzen hat unsere Regierung neue gesetzl. Regel. für Brennen, Kop. usw erlassen.
Die gelt.Regel. wurden ziemlich verschärft.
Details weiss ich nicht mehr.




A.
    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 12:42   #7
Expert Member
 
Benutzerbild von edv-olaf
 
Offline
Registriert seit: 04-2003
Ort: Hannover
Beiträge: 4.610
Da es hier in den Postings so zwischen Wahrheit und Mystik schwankt, ein Erfahrungsbericht, der nicht von jemandem ist, der gehört hat, dass der Enkel der Oma eines Freundes ... blabla:

Einem privaten Kunden von mir wurde der PC polizeilich beschlagnahmt, da er in größerem Maße in P2P-Börsen unterwegs war. Dies geschah *VOR* der Gesetzesnovellierung zum Urheberrecht.

Nach einer Woche bekam er den PC zurück und musste Lizenzgebühren zahlen. Jedoch nicht für die MP3s sondern für zwei "kleine" nicht rechtmäßig betriebene Softwareinstallationen (100 €).

Wie gesagt, es handelt sich um einen nachgewiesenen Vorfall, der *vor* dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes stattfand. Wie solch eine Beschlagnahmung heute ablaufen würde...???

Wer wissen möchte, was nun alles möglich ist aufgrund des neuen Gesetzes, der möge sich die folgende Seite aufmerksam durchlesen: http://www.mp3-streit.de/

Es geht dort um einen vermeintlichen/angeblichen Betreiber (Rainer König) des inzwischen geschlossenen "mp3Network". Wie auch immer das Gericht zu seinem "fachkundigen" Urteil gekommen ist, Fakt ist, dass R. König zur Zahlung von 300.000 € Schadensersatz verurteilt wurde!!! (Er ist Familienvater und "normaler EDV-Fuzzi" mit einem nicht übermäßigen Einkommen. Genau: dreihunderttausend Euro, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten.)
(Was nicht heisst, dass er schuldig sein muss, wenn man sich die Urteilsbegründung genau durchließt.)

Der Hinweis auf die o. g. Seite soll informativ sein, sie stellt keinerlei Meinungsäußerung oder Aufforderung zu irgendwelchen Unterstützungsaktionen oder Nachahmungen dar.)

Grüße
Olaf

Signatur
Du musst schon alle Infos zum Problem posten, wir sind keine Hellseher und Glaskugeln sind gerade ausverkauft.
Zertifiziert für NetWare, Linux und Microsoft
NetWare hieße nicht NetWare, wenn es nicht nett wär'.

    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 12:47   #8
Board Veteran
 
Offline
Registriert seit: 06-2003
Ort: Gießen
Beiträge: 595
Re: Re: Beschlagnahme von PC´s vs Tauschbörsen

Original geschrieben von saracs
ich meinte damit das ichs bissl flach finde das er ne beschlagnahmung wegen pornographischer bzw verfassungswidriger inhalte nachvollziehen kann aber es scheinbar nicht versteht das "nur illegales downloaden" schlicht weg verboten ist!

klar ist KiPo höher zu bestrafen aber beides ist verboten und das meinte ich. oder passt es euch in den kragen wenn ihr eure ganze kraft / geld in ein projekt steckt und ein anderer erntet die lohrbeeren? sicher nicht!
daher: wenn er etwas verbotenes macht hat er mit konsequenzen zu rechnen. ich sag ja nicht das etwas passiert, aber wenn dann ist das geheule am ende gross

ps: ich will niemandem auf die füße treten!

gruss saracs
Damit hast du natuerlich voellig recht.
Sorry das ich das falsch verstanden hab

Natuerlich trittst du mit deiner Meinung niemandem auf die Fuesse. Wir sind ein freies Land (mehr oder weniger...) und da darf jeder sagen was er will

Gruss
c0sMiC
    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 14:03   #9
Newbie
 
Offline
Registriert seit: 09-2003
Ort: Augsburg
Beiträge: 63
Zunächst mal eines vorneweg: Ich bin kein ängstliches Kiddy, welches jetzt Angst hat sich das neueste Lied von DJ BOBO herunterzuladen. Aus diesem Alter bin ich (leider) heraus.

Genau wegen "...habe gehört... von...dass da einer..." habe ich diesen Beitrag gestartet um mal von dem "mystischen Erzählungen" wegzukommen und "Tacheles" zu reden.

EDV-Olaf hat bisher als einziger einen glaubhaften Erfahrungsbericht geliefert. Solche Berichte mit den entsprechenden Konsequenzen für den User wollte ich.

Ich habe schon ein ausgeprägtes Rechtsempfinden und achte das Urheberrecht.

Ich differenziere aber trotzdem zwischen KiPo, Verfassungswidrig und dem neuesten Lied von Robbie Williams. Illegal ist alles, aber es darf nicht alles mit gleichem Maß bestraft werden. Aber das ist eine andere Diskussion.

Hat noch jemand wirkliche Erfahrungsberichte?

Signatur
Grüße

Malinero

    Mit Zitat antworten
Alt 20.10.2003, 14:25   #10
Super Moderator
 
Benutzerbild von grizzly999
 
Offline
Registriert seit: 02-2003
Ort: MS-KB 001
Beiträge: 17.691
Ich differenziere aber trotzdem zwischen KiPo, Verfassungswidrig und dem neuesten Lied von Robbie Williams. Illegal ist alles, aber es darf nicht alles mit gleichem Maß bestraft werden. Aber das ist eine andere Diskussion.
Die Aussage oben völlig richtig. Illegal ist beides. Und die Strafe muss und wird unterschiedlich sein. Die Beschlagnahme des PCs ist auch nicht die Strafe, sondern eine Beweissicherung. Ebenso ein legales Mittel, das mit Sicherheit nicht in großem Stil durchgeführt werden wird. Es wurde aber von der Musikindustrie bereits angekündigt, vor allem Leute, die aktiv Downlaods (in größrerem Umfang) zur Verfügung stellen, herauszufischen und notfalls auch vor den Kadi zu zerren. Es geht ihnen dabei nicht um die Kids im Schulhof, die ein MP3 austauschen. Aber ich denke sie werden jetzt am Anfang vielleicht das eine oder andere Exempel statuieren wollen.

Übrigens hat die Zeitschrift c't das Ganze von Anfang an mitverfolgt und auch Berichte und Interviews gebracht, als das neue UrHG verabschiedet wurde. ICh weiß blos die Nummer der Ausgabe nicht mehr.

Erfahrungsberichte kann ich nicht beisteuern

grizzly999

Signatur
MVP [Windows Server - Directory Services]

www.ServerHowTo.de -Das MCSEboard.de HowTo Projekt ist online!

    Mit Zitat antworten
Antwort


Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Tauschbörsen DaniFilth Off Topic 2 13.09.2003 09:01


Alle Zeitangaben in MEZ/CET. Es ist jetzt 17:29 Uhr. Seite generiert in 0,045 Sekunden.

- Unsere Partner -

Copyright © 2000 – 2012 MCSEboard.de

Sprung zum Seitenanfang