Da es hier in den Postings so zwischen Wahrheit und Mystik schwankt, ein Erfahrungsbericht, der nicht von jemandem ist, der gehört hat, dass der Enkel der Oma eines Freundes ... blabla:
Einem privaten Kunden von mir wurde der PC polizeilich beschlagnahmt, da er in größerem Maße in P2P-Börsen unterwegs war. Dies geschah *VOR* der Gesetzesnovellierung zum Urheberrecht.
Nach einer Woche bekam er den PC zurück und musste Lizenzgebühren zahlen. Jedoch nicht für die MP3s sondern für zwei "kleine" nicht rechtmäßig betriebene Softwareinstallationen (100 €).
Wie gesagt, es handelt sich um einen nachgewiesenen Vorfall, der *vor* dem Inkrafttreten des neuen Urheberrechtsgesetzes stattfand. Wie solch eine Beschlagnahmung heute ablaufen würde...???
Wer wissen möchte, was nun alles möglich ist aufgrund des neuen Gesetzes, der möge sich die folgende Seite aufmerksam durchlesen:
http://www.mp3-streit.de/
Es geht dort um einen vermeintlichen/angeblichen Betreiber (Rainer König) des inzwischen geschlossenen "mp3Network". Wie auch immer das Gericht zu seinem "fachkundigen" Urteil gekommen ist, Fakt ist, dass R. König zur Zahlung von 300.000 € Schadensersatz verurteilt wurde!!! (Er ist Familienvater und "normaler EDV-Fuzzi" mit einem nicht übermäßigen Einkommen. Genau:
dreihunderttausend Euro, zzgl. Gerichts- und Anwaltskosten.)
(Was nicht heisst, dass er schuldig sein muss, wenn man sich die Urteilsbegründung genau durchließt.)
Der Hinweis auf die o. g. Seite soll informativ sein, sie stellt keinerlei Meinungsäußerung oder Aufforderung zu irgendwelchen Unterstützungsaktionen oder Nachahmungen dar.)
Grüße
Olaf