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Microsoft Lizenzen


Lizenzierungs-Forum: Alles zur Lizenzierung von Microsoft Software — Q & A zum Thema Lizenzierung aller Microsoft Produkte


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Alt 15.04.2010, 20:55   #41
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Zitat von rf900r Beitrag anzeigen
naja, wenn ich schon aus dem Zusammenhang gerissen werde gebe ich gerne noch folgendes mit auf den Weg. Ich sprach vom EULA, nichts anderem.

Den EULA kann sich MS sehr gerne an die Backe schmieren und sich an die Wand tackern. MS würde ihn gerne durchsetzen, kann es aber nicht.

Das, was nicht technisch "eingeschränkt" ist, kann nicht durch einen EULA eingeschränkt werden. Wenn es technisch möglich ist, ist es erlaubt.

Wir reden hier über den EULA, nicht über irgendwelche Verträge und andere Vereinbarungen die ich unterschrieben habe oder denen ich VOR DEM KAUF! zugestimmt habe. Den EULA allein könnt ihr gegen devnull schicken
Das finde ich jetzt mal sehr mutig, Dr. 'EULA' Melzer solch eine Aussage vor den Kopf zu knallen.
Er wird von seinem Moderatorenkollegen marka schon mal so beschrieben:
http://www.mcseboard.de/microsoft-li...ml#post1012054 (Windows 7 ultimate Zugriff)

Laut seiner Aussage sind diese EULAs das einzige gültige, rechtsverbindliche Dokument (wenn es keine Verträge gibt) für einen Benutzer von MS-Software.

Mal sehen, wie lange Mark hier noch schreiben darf?
   
Alt 15.04.2010, 21:04   #42
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Zitat von rf900r Beitrag anzeigen
Den EULA kann sich MS sehr gerne an die Backe schmieren und sich an die Wand tackern. MS würde ihn gerne durchsetzen, kann es aber nicht.
Ob das EULA rechtsverbindlich ist oder nicht können wir nicht entscheiden, das müssen Gerichte machen.

Solange kein Gericht anders entschieden hat müssen wir davon ausgehen dass es rechtsverbindlich ist.

Wer andere Meinung ist kann gerne den Musterprozess führen, ich selbst bin auf den Ausgang gespannt.

Hier geht es aber nicht um das EULA, wir besprechen hier Volumenlizenzen und die Rechtsverbindlichkeit der Volumenlizenzverträge wird wohl niemand in Frage stellen?

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Alt 15.04.2010, 21:20   #43
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Beiträge: 44
Zitat von -gb- Beitrag anzeigen
Laut seiner Aussage sind diese EULAs das einzige gültige, rechtsverbindliche Dokument (wenn es keine Verträge gibt) für einen Benutzer von MS-Software.
Echt? Wo hat er daß geschrieben? Ich hab hier nur gelernt das die rechtsverbindlichen Dokumente die Verträge die Produktnutzungsrechte und die Productlist ist.

Die Productlist hab ich aber noch nie gesehen und hab auch nicht verstanden für was die gut ist.
   
Alt 15.04.2010, 22:04   #44
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Beiträge: 9
Zitat von Dr.Melzer Beitrag anzeigen
Ob das EULA rechtsverbindlich ist oder nicht können wir nicht entscheiden, das müssen Gerichte machen.
Stimmt, das müssen wir nicht, das haben sie ja schon längst. Das Thema ist erledigt und was ist passiert? Es [Zitat] ... widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages. [/Zitat] Es widerspricht einfach den Vertragsrecht, nachdem beide Seiten zustimmen müssen und selbst, wenn sie vor dem Kauf veröffentlicht sind, sind sie gerade für einen Privatmann nur als AGB zu verstehen, aber auf keinen Fall "in Stein gemeisselte Weisheiten".

/Ihr/ wollt immer gerne vergessen, daß es in Deutschland ein Lizenzrecht wie es die Amerikaner vielleicht kennen garnicht gibt.
Du kaufst das Produkt und darfst damit machen was du willst, solange du es technisch nicht in den Quellen manipulierst und veränderst.
Erkundige dich bitte noch mal nach den Themen: Besitz, Eigentum und Urheberrecht.

Aber was soll ich mit Leuten diskutieren, die wikipedia Links löschen, weil sie Angst haben, es könnte noch in anderen Quellen "Wahrheit stehen" ausser der eigenen?

Aus reiner Boshafitgkeit noch mal:
Lizenz ? Wikipedia
Endbenutzer-Lizenzvertrag ? Wikipedia
[Zitat]In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. [/Zitat]

Ach Mist, jetzt wird der Beitrag sicherlich komplett gelöscht.
Es gibt halt keine Streitkultur im Board, ich geh mich zurück in die NG kuscheln.

Hier geht es aber nicht um das EULA,
/Hier/ vieleicht nicht, aber /dort/ im Forum, wo ich geantwortet habe und wo nur die Frage nach dem Inhalt des EULA kam.

[QUOTE] wir besprechen hier Volumenlizenzen und die Rechtsverbindlichkeit der Volumenlizenzverträge wird wohl niemand in Frage stellen? [QUOTE]

Das ist ja ein Vertrag und keine EULA. Ganz andere Baustelle.
Aber genausowenig brauchst du auf die Richtigkeit des EULA pochen, denn der ist nicht verbindlich.

Es kommt einfach kein rechtskräftiger Vertrag zustande.

Fazit: EULA > devnull

Tschö
Mark
   
Alt 15.04.2010, 22:24   #45
Moderator
 
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Ort: Engelskirchen (NRW)
Beiträge: 10.344
Da mir das Ganze in die Richtung Rechtsberatung geht beziehungsweise abdriftet, sich die Diskussion hoch schaukeln könnte und alles Relevante dazu gesagt worden ist! Schließe ich den Thread!

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Gruß
Daniel

-Daniel's Studi Blog-

   
Alt 15.04.2010, 22:25   #46
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Zitat von rf900r Beitrag anzeigen
Es kommt einfach kein rechtskräftiger Vertrag zustande.

Fazit: EULA > devnull
Weder du noch ich können das beurteilen ob das EULA rechtsverbindlich ist und Wikipedia ist jetzt auch keine wirklich belastbare Quelle.
Im Übrigen hab ich dort auch nirgend gefunden das das EULA unwirksam ist (nur die Vermutung darüber) und dass "zum Beispiel viel Klauseln" ungültig sind.

Letztendlich akzeptier ich diene persönliche Meinung dass EULA ungültig sind, bin persönlich aber der Meinung dass dies erst gerichtlich geklärt werden muss.

Soweit mein boshafter Teil dazu.

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