Zitat von Dr.Melzer
Ob das EULA rechtsverbindlich ist oder nicht können wir nicht entscheiden, das müssen Gerichte machen.
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Stimmt, das müssen wir nicht, das haben sie ja schon längst. Das Thema ist erledigt und was ist passiert? Es [Zitat] ... widerspricht dem grundsätzlichen Aufbau eines Vertrages. [/Zitat] Es widerspricht einfach den Vertragsrecht, nachdem beide Seiten zustimmen müssen und selbst, wenn sie vor dem Kauf veröffentlicht sind, sind sie gerade für einen Privatmann nur als AGB zu verstehen, aber auf keinen Fall "in Stein gemeisselte Weisheiten".
/Ihr/ wollt immer gerne vergessen, daß es in Deutschland ein Lizenzrecht wie es die Amerikaner vielleicht kennen garnicht gibt.
Du kaufst das Produkt und darfst damit machen was du willst, solange du es technisch nicht in den Quellen manipulierst und veränderst.
Erkundige dich bitte noch mal nach den Themen: Besitz, Eigentum und Urheberrecht.
Aber was soll ich mit Leuten diskutieren, die wikipedia Links löschen, weil sie Angst haben, es könnte noch in anderen Quellen "Wahrheit stehen" ausser der eigenen?
Aus reiner Boshafitgkeit noch mal:
Lizenz ? Wikipedia
Endbenutzer-Lizenzvertrag ? Wikipedia
[Zitat]In Deutschland sind EULA zu Standardsoftware nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie zwischen Verkäufer und Erwerber der Software bereits beim Kauf vereinbart wurden. Dem Käufer erst nach dem Kauf zugänglich gemachte Lizenzbestimmungen (zum Beispiel während der Installation oder als gedruckte Beilage in der Verpackung) sind für den Käufer wirkungslos. [/Zitat]
Ach Mist, jetzt wird der Beitrag sicherlich komplett gelöscht.
Es gibt halt keine Streitkultur im Board, ich geh mich zurück in die NG kuscheln.
Hier geht es aber nicht um das EULA,
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/Hier/ vieleicht nicht, aber /dort/ im Forum, wo ich geantwortet habe und wo nur die Frage nach dem Inhalt des EULA kam.
[QUOTE] wir besprechen hier Volumenlizenzen und die Rechtsverbindlichkeit der Volumenlizenzverträge wird wohl niemand in Frage stellen? [QUOTE]
Das ist ja ein Vertrag und keine EULA. Ganz andere Baustelle.
Aber genausowenig brauchst du auf die Richtigkeit des EULA pochen, denn der ist nicht verbindlich.
Es kommt einfach kein rechtskräftiger Vertrag zustande.
Fazit: EULA > devnull
Tschö
Mark