Weil wir als Hoster auftreten und Kunden Zugriff auf unsere Terminalserver geben, damit sie unsere Programme dort ausführen können. Derjenige, der hier war, war auch MLP, den wir eingeladen hatten, weil unser Modell über Forum wohl doch eher schlecht bzw. schlecht verständlich zu beschreiben ist.
Da wir inzwischen auch von 3 Anbietern, die das SPLA-Modell anbieten, jetzt nochmal jemanden hier hatten, die sich das bei uns genauer angeschaut haben und alle dasselbe sagten, sollte das passen.
Wenn eure Kunden auf den TS zugreifen um eure eigenen, von euch entwickelten, Programme auszuführen benötigt ihr kein SPLA!
Das fällt dann unter selbst gehostete Applikationen.
Hier der dafür relevante Auszug aus den Produktnutzungsrechten:
Selbst Gehostete Anwendungen.
Die folgenden zusätzlichen Lizenzanforderungen und/oder Nutzungsrechte gelten für Selbst Gehostete Anwendungen. Selbst Gehostete Anwendungen umfassen die Produkte, die in den Produktlisten in den Lizenzmodellabschnitten dieser Produktbenutzungsrechte mit „SH“ neben dem Namen gekennzeichnet sind.
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden. Eine Vereinheitlichte Lösung umfasst auch alle Selbst Gehosteten Anwendungen, die mit Ihrer Software, die Bestandteil Ihrer Vereinheitlichten Lösung ist, interagieren.
Anforderungen:
Sie müssen über die erforderlichen Microsoft-Softwarelizenzen verfügen und Software Assurance beibehalten für:
• die Selbst Gehosteten Anwendungen, die als Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung ausgeführt werden, und
• alle Zugriffslizenzen, die verwendet werden, um die Vereinheitlichte Lösung externen Nutzern zur Verfügung zu stellen.
Ihre Software muss folgende Anforderungen erfüllen:
• Sie muss den Selbst Gehosteten Anwendungen, die Bestandteil der Vereinheitlichten Lösung sind, wesentliche und primäre Funktionalität hinzufügen (Dashboards,
HTML-Editoren, Dienstprogramme und ähnliche Technologien sind kein primärer Dienst und/oder keine primäre Anwendung einer Vereinheitlichten Lösung).
• Sie muss der Hauptdienst und/oder die Hauptanwendung und der alleinige Zugriffspunkt auf die Vereinheitlichte Lösung sein.
• Sie muss über das Internet oder ein privates Netzwerk bereitgestellt werden. Die Komponente der Selbst Gehosteten Anwendungen darf nicht auf das Gerät des Endbenutzers geladen werden.
• Sie muss in Ihrem Eigentum stehen und darf nicht von Ihnen lizenziert sein, mit der Ausnahme, dass Ihre Software Software Dritter enthalten darf, die in Ihre Software eingebettet ist und diese durch ihren Betrieb unterstützt.
Jegliche Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen wird weiterhin durch die Lizenzbestimmungen für diese Produkte geregelt. Sie dürfen Lizenzen, die unter Ihrem Volumenlizenzvertrag erworben wurden, nur wie in diesem Vertrag zulässig übertragen.
Änderungen an Nutzungsrechten.
Ungeachtet der Bestimmungen Ihres Volumenlizenzvertrages sind wir berechtigt, die obigen Nutzungsrechte jederzeit zu ändern oder einzustellen. In diesem Fall gelten jedoch diese Nutzungsrechte weiterhin für Ihre Verwendung der Selbst Gehosteten Anwendungen unter Lizenzen, die vor dem Wirksamkeitsdatum dieser Änderung erworben wurden.
Der Windows Server ist in den Produktnutzungsrechten mit "sh" gekennzeichnet. Wenn ihr also eine selbst entwickelte Software darauf hostet und euren Kunden anbietet braucht ihr KEINEN SPLA Vertrag!
Hier der ausschnitt des oben zitierten Textes der das verdeutlicht:
Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in Ihrem Volumenlizenzvertrag einschließlich dieser Produktbenutzungsrechte sind Sie vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen berechtigt, lizenzierte Kopien von Selbst Gehosteten Anwendungen mit Ihrer eigenen Software zu verwenden, um eine vereinheitlichte Lösung („Vereinheitlichte Lösung“) zu erstellen und Dritten zu erlauben, sie zu verwenden.
Kaum einer der so genannten "Berater" kennt den Passus.
Hat einer eurer "Berater" euch auf diese Möglichkeit hingewiesen?