Zitat von lizenzdoc
50% und mehr wäre toll
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Das mus sich korrigieren!
50% sind nicht ausreichend es müssen mehr als 50% sein.
Hier der dafür relevante Auszug aus einem OPEN Vertrag:
“Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören (Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%);
Mit "Sie" oder "Ihnen" ist der Lizenznehmer gemeint welcher den Vertrag unterzeichnet hat.
Hintergrund der Regelung ist dass der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen durchsetzen können muss. Das wäre bei lediglich 50% Beteiligung nicht der Fall da dann beide exakt gleich viel Macht hätten. Erst wenn der Lizenznehmen mehr Macht (größer 50%) besitzt ist der dazu in der Lage.