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Lizenzierungs-Forum: Alles zur Lizenzierung von Microsoft Software — Q & A zum Thema Lizenzierung aller Microsoft Produkte


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Alt 09.02.2011, 02:00   #1
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Lizenzierung von CALs

Hallo!

Auch zum Thema CALs habe ich hier schon einiges gefunden das ich aber gerne nochmal auf meinen konkreten Fall beziehen möchte.
Wir arbeiten mit WIN 2008 Standard als File bzw. AD-Server und (getrennt) als AP-Server. Insgesamt haben wir 5 Server am Laufen.
Der Unterschied zwischen User und Device-CAL ist mir klar. Dürfen wir damit auf eine unbegrenzte Zahl an Servern (in unserem Fall zumindest schon mal 5) zugreifen?

Habe ich richtig verstanden, dass es CALs in unterschiedlichen Varianten gibt (Server-OS abhängig, Exchange)?

Wer ist für die Lizenzierung zuständig falls Hoster und Nutzer nicht identisch sind?
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Alt 09.02.2011, 04:37   #2
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Zitat von strops Beitrag anzeigen
Dürfen wir damit auf eine unbegrenzte Zahl an Servern (in unserem Fall zumindest schon mal 5) zugreifen?
Dürft ihr mit was zugreifen?

Zitat von strops Beitrag anzeigen
Habe ich richtig verstanden, dass es CALs in unterschiedlichen Varianten gibt (Server-OS abhängig, Exchange)?
Das hast du grundsätzlich richtig verstanden, aber lies dir bitte mal dieses dokumnet dazu durch: Windows Server How-To Guides: Grundlagen der Lizenzierung von Microsoft Produkten, in Volumenlizenzverträgen - ServerHowTo.de

Windows Server How-To Guides: Grundlagen der Lizenzierung von Microsoft Produkten, in Volumenlizenzverträgen - ServerHowTo.de

Zitat von strops Beitrag anzeigen
Wer ist für die Lizenzierung zuständig falls Hoster und Nutzer nicht identisch sind?
Was genau meinst du damit?

Erzähl doch mal wie euer Szenario im Detail aussieht.

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Alt 09.02.2011, 10:13   #3
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Präziser gefragt:
Können wir mit einer Windows Server 2008 Standard Client CAL von dem lizensierten Rechner aus auf alle Windows Server 2008 Standard in der Domäne zugreifen?

Wir nutzen ein Exchange im RZ unserer "Mutterfirma", die uns dafür monatlich Gebühren verrechnet. Können diese Gebühren bereits die entsprechenden Lizenzen enthalten (gibt es ein entsprechendes Tarifmodell von MS)?

Ich schau mir mal die Links an, danke!
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Alt 09.02.2011, 11:26   #4
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Zitat von strops Beitrag anzeigen
Können wir mit einer Windows Server 2008 Standard Client CAL von dem lizensierten Rechner aus auf alle Windows Server 2008 Standard in der Domäne zugreifen?
Die CALs berechtigen zum Zugriff auf alle entsprechenden Server des Lizenznehmers.

Zitat von strops Beitrag anzeigen
Wir nutzen ein Exchange im RZ unserer "Mutterfirma", die uns dafür monatlich Gebühren verrechnet. Können diese Gebühren bereits die entsprechenden Lizenzen enthalten (gibt es ein entsprechendes Tarifmodell von MS)?
Das ist schwierig zu sagen solange du uns nicht ganz genau erklärst wie das mit euren Mutterfirmen und Toschterfirmen genau aussieht, wer welche Lizenzen gekauft hat und wer welche Lizenzen nutzt.

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Alt 09.02.2011, 21:23   #5
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Zitat von Dr.Melzer Beitrag anzeigen
Das ist schwierig zu sagen solange du uns nicht ganz genau erklärst wie das mit euren Mutterfirmen und Toschterfirmen genau aussieht, wer welche Lizenzen gekauft hat und wer welche Lizenzen nutzt.
Ja das leuchtet ein... ich versuche mich mal kundig zu machen. Danke schonmal!
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Alt 12.02.2011, 09:05   #6
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moin

wichtig wäre, wie euer Mutter/Tochter Thema sich darstellt.
50% und mehr wäre toll, somit seid Ihr "mehrheitlich" im Besitz und dürftet bei den Volumenverträgen die Vorteile nutzen ...

VG, Franz

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Alt 12.02.2011, 09:35   #7
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Zitat von lizenzdoc Beitrag anzeigen
50% und mehr wäre toll
Das mus sich korrigieren!

50% sind nicht ausreichend es müssen mehr als 50% sein.

Hier der dafür relevante Auszug aus einem OPEN Vertrag:

“Verbundenes Unternehmen” bedeutet eine juristische Person, die Ihnen gehört (Tochtergesellschaften), der Sie gehören (Muttergesellschaften) oder die dem gleichen Eigentümer gehört wie Sie (Schwestergesellschaften), (in dieser Definition bedeutet ”gehören” eine Beteiligung von über 50%);

Mit "Sie" oder "Ihnen" ist der Lizenznehmer gemeint welcher den Vertrag unterzeichnet hat.

Hintergrund der Regelung ist dass der Lizenznehmer die Lizenzbedingungen gegenüber dem verbundenen Unternehmen durchsetzen können muss. Das wäre bei lediglich 50% Beteiligung nicht der Fall da dann beide exakt gleich viel Macht hätten. Erst wenn der Lizenznehmen mehr Macht (größer 50%) besitzt ist der dazu in der Lage.

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Alt 12.02.2011, 11:23   #8
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sorry, so meinte ich das ja...

"50% und mehr" sollte nicht bedeuten, dass auch schon genau 50% ausreicht.
"mehr als 50%" wäre die eindeutigere Aussage gewesen.

mea culpa !

VG, Franz

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