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Microsoft Lizenzen


Lizenzierungs-Forum: Alles zur Lizenzierung von Microsoft Software — Q & A zum Thema Lizenzierung aller Microsoft Produkte


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Alt 14.03.2010, 18:10   #11
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@Dr. Melzer,

das war damals eher eine Testfrage

@Lizenzdoc,

Es besteht leider auch die gefahr, dass man sich bei diesen Dingen auch "Überlizensiert". Man braucht, wenn ich mich richtig erinnere, z.B. nicht i jedem Fall eine External Connector-Lizenz.

Eine konkrete Frage hätte ich dann doch noch:

Wir haben einen EA-Vertrag bzw. sind neuerdings einem anderen Vertrag beigetreten (ein paar Euro günstiger).
Als Basis für jeden PC dient eine Windows-OEM Lizenz. Soweit ist das klar.
Wenn wir alte PC's durch neue PC's ersetzen, benötigen wir nach einhelliger Meinung vom MS-Vertieb und unserem LAR keine neuen OEM-Lizenzen.

Was mir noch keiner sagen konnte: Wie weisen wir den Besitz der OEM-Version nach, wenn die alten PC's verschrottet sind ? Den Aufkleber darf man ja offiziell nicht ablösen.

-Zahni

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Alt 14.03.2010, 18:19   #12
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Hi,
@substyle > hatte ich doch gemacht, hier erneut, das ist die offizielle MS-Seite, ich habe mich nicht getraut unser URL alleinig aufzuzeigen
hier erneut:
http://www.microsoft.com/germany/sam...trainings.mspx
diese Trainings sind offen für Kunden und Partner (Link auf Funktion getestet)

@NorbertFe > der Autovergleich paßt aber bestens, weil es so gut wie allen vertrauter ist: z.B. mein Autonavi kann techn. mit meinem iPhone sich verbinden, als "CAL" benötige ich aber entweder Bluetooth oder ein Zusatzkabel beide "CALs" bezahle ich also durch den Handypreise oder durch den Preis des Kabels.

Und mal positiv über MS gesprochen:
Vor der Virtualisierung mussten Kunden für jede Installations-Nutzung eine Lizenz kaufen, heute darf man beim PC-OS(bei SA) und WIN-SVR-EE 4x , bei DATAcenter sogar unlimitiert im virtuellen Umfeld die Lizenzen nutzen eigentlich wird MS immer preiswerter, wenn man richtig beraten wurde/wird

Mein Motto: "Nutzt das Lizenz- u. Vertragsrecht, aber nutzt es nicht aus"
Manche meiner Kunden fragen mich ungläubig aber grinsend: ist diese Beratung noch "legal" und dann zeige ich denen das "Geschriebene" in den Verträgen, PURs oder/und Product-List (was Ihnen ja sowieso vorliegen muss, bzw. als Link-Verweis im Vertrag steht).
Ich brems mich mal wieder ein. Unglaublich, aber mir macht es nach 10 Jahren immer mehr Spaß!

Vorsprung durch Lesen!
Grüße aus Oberhaching/Norwegen

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LizenzDoc, "LAR-unabhängige" Beratung
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Alt 14.03.2010, 19:08   #13
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Zitat von lizenzdoc Beitrag anzeigen
@NorbertFe > der Autovergleich paßt aber bestens, weil es so gut wie allen vertrauter ist: z.B. mein Autonavi kann techn. mit meinem iPhone sich verbinden, als "CAL" benötige ich aber entweder Bluetooth oder ein Zusatzkabel beide "CALs" bezahle ich also durch den Handypreise oder durch den Preis des Kabels.
Naja lassen wir das, das humpelt nicht weniger. Dein Navi kostet so oder so Geld, ob du dein iPhone da ranknotest oder nicht ist dem Hersteller egal. MS ist es nicht ganz egal, ob du mit einem PC auf den Fileserver zugreifst, oder mit 10.000. Technisch ginge beides, aber es unterscheidet sich deutlich im Preis. Und zwar nicht nur, weil du einen oder 10.000 PCs kaufen müßtest.

Und mal positiv über MS gesprochen:
Vor der Virtualisierung mussten Kunden für jede Installations-Nutzung eine Lizenz kaufen, heute darf man beim PC-OS(bei SA) und WIN-SVR-EE 4x , bei DATAcenter sogar unlimitiert im virtuellen Umfeld die Lizenzen nutzen eigentlich wird MS immer preiswerter, wenn man richtig beraten wurde/wird
Sehe ich auch so, trotzdem sieht man bei Kunden vielfach einiges, was du oben im ersten Posting angesprochen hast.

Bye
Norbert

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Frank, I never thought I'd say this again. I'm getting the pig!

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Alt 14.03.2010, 19:09   #14
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Hallo,

danke für die Darlegung und Link(s).

Zitat von lizenzdoc Beitrag anzeigen
......In der Lizenz-Ecke auf dem Microsoft-Stand ......
,

Manchmal hänge ich mich an sowas wie .......Ecken, enpfunden wie Schmuddelecke; etwas vernachlässigt(es Thema), dem Anschein nach?

Neulich gab es im TV einen Bericht über die Schwarzarbeitskontrollen des Zolls, es gibt dafür insgesamt nur 6000 Beamte. In der Sendung wurde den in Interviews dem zuständigen Bundesministerium klar unterstellt, die Kontrollen auf niedrigem Niveau zu betreiben, das verdiente Schwarzgeld werde ausgegeben und stütze die Konjunktur.

Neulich in unserem Hause, eine Mail erhielt ich als Kopie, mein Supervisor hatte einer Kollegin einer anderen Abteilung wohl zugesagt, auf einem ihrer Rechner zusätzlich Office 2007 zu instllieren, so zum Üben. Ich nahm das erstmal so zur Kenntnis, bohrte ein wenig, erfuhr, die Sache sei bei einer zufälligen Begegnung auf dem Flur abgemacht worden. Der SV fragte bei Tisch um Rat, ob man zwei Officeversionen problemlos auf einem Rechner betreiben könne, ich stellte ihm die Frage nach der Lizenz für die Installation. Er werde das mit jemanden in der Zentrale klären, so lautete die Antwort, da müssten doch Lizenzen übrig sein, da seinen doch so viele Rechner gekommen, rot war er trotzdem geworden. Die Kollegin befragte ich als nächstes, ob sie das mit ihrer Fachbereichsleitung abgestimmt habe, die müsse nämlich die Anforderung für Software bei den zentralen Diensten tätigen und natürlich werde das Budget belastet des Fachbereiches. Die Kollegin schaute mich aus grossen Kulleraugen ziemlich verständnislos an, sie habe gehört, wir hätten doch den SELECT-Vertrag. Der SV ist Mitglied des Betriebsrates, Wahlen stehen an, da wird plötzlich in die Niederungen gegangen.

Nun, jedenfalls scheint die Sache mit der zusätzlichen Installation von Office 2007 vom Tisch, schweigen im Walde, installiert wurde nicht.

SELECT-Vertrag war schon mal so ein Zauberwort bei uns, zum erstenmal hörten wir das bei der Übernahme vom Leiter der IT. Ein Kollege erzählte mir dann mal, er melde die Menge der Installationen in seiner Niederlassung per Mail an die Zentrale. Reichlich undurchsichtig erschien mir die ganze Angelegenheit, mysteriös bis unglaubhaft. Als ich vor 10 Jahren der IT-Berater des Niederlassungsleiters war, da habe ich dem mal eine lange Mail zu dem Thema geschrieben, über Unklarheiten, meine Zweifel.

Mit meiner Warnerei und penetranten (Hinter)Fragerei gewinne ich natürlich keinen Beliebtheitswettbewerb

Mir ist in unserem Unternehmen von niemand bekannt, dass er eine Schulung über Lizensierung, speziell MS erfolgreich genossen und anwendet. Meiner Kenntnis macht das jemamd so nebenbei, wahrscheinlich der/die auch Mobiltelefone und DSL-Anschlüsse macht, nebenbei so in der Schmuddelecke.

Gruß

Edgar

Geändert von lefg (14.03.2010 um 19:46 Uhr).

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Alt 14.03.2010, 20:17   #15
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Zitat von zahni Beitrag anzeigen
Wir haben einen EA-Vertrag bzw. sind neuerdings einem anderen Vertrag beigetreten (ein paar Euro günstiger).
Als Basis für jeden PC dient eine Windows-OEM Lizenz. Soweit ist das klar.
Wenn wir alte PC's durch neue PC's ersetzen, benötigen wir nach einhelliger Meinung vom MS-Vertieb und unserem LAR keine neuen OEM-Lizenzen.

Was mir noch keiner sagen konnte: Wie weisen wir den Besitz der OEM-Version nach, wenn die alten PC's verschrottet sind ? Den Aufkleber darf man ja offiziell nicht ablösen.
Da bin ich anderer Meinung als euer LAR...

Um den thread hier nicht zu kapern bitte ich dich darum einen neuen zu dem Thema auf zu machen. Dann zeige ich dir warum ich anderer Meinung bin.

Du kannst dann ja mal den MS Vertriebler und den LAr fragen wie sie zu ihrer Meinung kommen (ich gehe mal davon aus dass deren Aussage nicht mit den dazugehörigen rechtsverbindlichen dokumenten untermauert war ).

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Alt 15.03.2010, 07:47   #16
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Moin

@Zahni > bei eurem EA-Beitritt wäre ich gerne dabei gewesen ...

laut aktueller Productlist, Seite 98 und 99 : beim Start eines neuen EA darf man OEM bis runter zu 98 einsetzten, bei einem laufenden oder auch renewal EA muss man mindestens XP-Pro haben, XP-Pro als Minimum gilt auch, wenn PCs ersetzt werden, bzw. als TrueUp nachgemeldet werden.
!!! somit ist die Aussage von MS und dem LAR total falsch und beim Audit dürft Ihr zahlen, sicherlich habt ihr nichts schriftliches von MS, wie sollte auch, da es "falsch" wäre. !!!
Wichtig ist nun, seid ihr in einem laufenden EA "aufgesaugt worden, dann mind. XP-Pro, oder habt Ihr einen "Neuen" Beitritt gemacht, dann gilt eigentlich 98 ! kleiner feiner Unterschied, der "die paar EURO billiger" auffressen kann.....
Um einige EUROs billiger zu werden, müsste man ja die nächste Preisstufe erreichen (PC-Anzahl ist die Basis), bzw. hat der MSler hat einen Diskount in der gleichen Preisstufe gegeben.

Da ist viel zu hinterfragen: allein bei den SA-Benefitz verliert man! Ein Staffel-A EA kann 30 Trainingstage (Gutscheine) haben, ein Staffel-B bringt ca. 6% Preisvorteil, aber hat nur max. 45 T-Gutscheine, also bleibe ich lieber bei 2 Staffel-A (zusammen 60 Gutscheine), da ja jedem Beitritt auch noch DDPS, SDPS etc. an Gutscheinen angerechnet wird.... außerdem, wenn 2 Beitritte "fusionieren" verliert einer den "Besitz" an seinen Lizenzen + alle SA-Benefits gehen an denjenigen, der nun im einzigen Beitritt steht. Außerdem muss man das steuerlich auch betrachten, wer schreibt nun ab, wer ist besitzer?? Falls man sich wieder irgendwann trennt, kann das zu bösen Streitereien führen (alles mal erlebt) bis hin zum Lizenzverlust und da kann MS nie helfen, da ja "Familienstreit"und der Verlierer darf (muss) alles nochmals mit Lic+SA neu kaufen ....
Lieber eigenen Beitritt behalten und autark bleiben und mit MS besser verhandeln.

@Lefg > im select darf man bis zu 10 Lizenzen von jeglichem produkt bis zu 60 Tage kostenfrei testen.... Schulungslizenzen nur in ausgewiesenen Schulungsräumen ...


Man sieht ...alles nicht so einfach.
Menno, muss in die Arbeit, mache später weiter...

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Alt 15.03.2010, 08:49   #17
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Zitat von lizenzdoc Beitrag anzeigen
!!! somit ist die Aussage von MS und dem LAR total falsch und beim Audit dürft Ihr zahlen, sicherlich habt ihr nichts schriftliches von MS, wie sollte auch, da es "falsch" wäre. !!!
Das sehe ich genau so, wollte aber on Topic bleiben und das in einem neuen Thread erläutern.

Das grundlegende Problem aus meiner Sicht ist dass die meisten Vertriebsleute (auch bei MS) Umsatzprovision bekommen und deswegen daran interessiert sind Umsatz zu generieren. Da werden dann auch gerne mal Konstrukte gebaut die nicht sauber sind nur um die vom Management gesetzten Ziele zu erreichen.

Da sehr viele Vertriebsleute den Job nur ein paar Jahre machen ist es ihnen ziemlich egal was später mit dem Kunden passiert denn das muss der Nachfolger ausbaden, aber die eigenen Ziele sind erreicht und die Umsatzprovision gesichert....

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Alt 15.03.2010, 09:48   #18
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nach 10 Jahren beim LAR hätte ich es nicht besser formulieren können
oft leben die "Verkäufer" aber auch zu viele Kunden nach dem Motto "legal ist egal"

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Alt 15.03.2010, 09:59   #19
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Zitat von lizenzdoc Beitrag anzeigen
oft leben die "Verkäufer" aber auch zu viele Kunden nach dem Motto "legal ist egal"
Na die meisten Kunden sind da unschuldig, da sie sich auf die Aussagen der Accountbetreuer und Vertriebsleute verlassen. Das ist legitim denn die sollten das Wissen haben.

Allerdings ist es immer vernünftig Aussagen kritisch zu hinterfragen und vor allem auch darauf zu bestehen dass die Aussagen schriftlich und verbindlich (mit klarem Verweis auf die rechtsverbindlichen Dokumente) getroffen werden.

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Alt 15.03.2010, 10:25   #20
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@Lefg: aus den PURs-01-2010 Seite 27 /Microsoft-Desktop-Anwendungen/
A. Allgemeine Lizenzbestimmungen. Für jede Lizenz, die Sie erwerben, haben Sie die folgenden Rechte.


I) Rechte zur Installation und Nutzung.
a) Lizenziertes Gerät. Bevor Sie die Software unter einer Lizenz verwenden, müssen Sie diese Lizenz einem Gerät (physischen Hardwaresystem) zuweisen. Dieses Gerät ist das „lizenzierte Gerät“. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separates Gerät betrachtet.
• Sie sind berechtigt, eine beliebige Anzahl von Kopien der Software und früherer Versionen der Software auf dem lizenzierten Gerät zu installieren und zu verwenden.
• Außer wie im Abschnitt „Remotezugriff“ weiter unten beschrieben, darf nur jeweils ein Nutzer die Kopien auf dem lizenzierten Gerät verwenden.
• Sie sind berechtigt, eine Lizenz neu zuzuweisen, jedoch nicht nur kurzzeitig (d. h. nicht innerhalb von 90 Tagen nach der letzten Zuweisung). Wenn Sie eine Lizenz neu zuweisen, wird das Gerät, dem Sie die Lizenz neu zuweisen, das neue lizenzierte Gerät für die entsprechende Lizenz.

So, das ist jetzt einfach und sauber und ihr benötigt nicht die Regeln aus dem Selectvertrag.

b) Tragbares Gerät. Sie sind berechtigt, eine Kopie auf einem tragbaren Gerät zur Verwendung durch die einzige Hauptnutzerin oder den einzigen Hauptnutzer des lizenzierten Geräts zu installieren.

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