1. darf ich diese Lizenz auf EINEM ESX-Server in 4 verschiedenen viertuellen Maschinen verwenden
2. darf ich diesen downgraden auf W2K3 Enterprise Server und diesen dann (die obere Version nutze ich dann natürlich NICHT!) auch auf 4 verschiedenen viertuellen Maschinen verwenden?
1. darf ich diese Lizenz auf EINEM ESX-Server in 4 verschiedenen viertuellen Maschinen verwenden
Ja darfst du, in den Regelsn steht nicht das Windows Server als Host vorhanden sein muss.
Zitat von TruckerTom
2. darf ich diesen downgraden auf W2K3 Enterprise Server und diesen dann (die obere Version nutze ich dann natürlich NICHT!) auch auf 4 verschiedenen viertuellen Maschinen verwenden?
Da musst du mir mal genauer erklären was du vor hast, ich verstehe es nicht.
Wenn du downgrades gelten die Rechte, welche für die Version gültig waren, auf welche du downgradest.
Das bedeutet in deinem Fall dass du, bei einem Downgrade auf W2K3 EE, KEINE vier virtuellen Maschinen nutzen darfst, da es für diese Version dieses Recht noch nicht gab.
Wenn du auf W2K3 EE R" downgradest darfst du vier virtuelle Systeme nutzen, denn mit dieser Version wurde das eingeführt.
Das bedeutet in deinem Fall dass du, bei einem Downgrade auf W2K3 EE, KEINE vier virtuellen Maschinen nutzen darfst, da es für diese Version dieses Recht noch nicht gab.
Ich habe dazu auch mal eine kurze Frage.
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es durchaus zulässig ist, ein Downgrade der einzelnen virtuellen Instanzen durchzuführen. Also 2008 als Host und die virtuellen Instanzen mit z. B. 1 x NT, 1 x 2000, 1 x 2003 und 1 x 2008. Leider finde ich die Quelle gerade nicht.
Das wäre meines Erachtens natürlich besser.
Aber es scheint ja dann doch nicht so zu sein, oder?
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es durchaus zulässig ist, ein Downgrade der einzelnen virtuellen Instanzen durchzuführen. Also 2008 als Host und die virtuellen Instanzen mit z. B. 1 x NT, 1 x 2000, 1 x 2003 und 1 x 2008. Leider finde ich die Quelle gerade nicht.
In den Produktnutzungsrechten steht hierzu folgendes:
Ausführen von Instanzen der Serversoftware. Für jede Lizenz, die Sie zuweisen, gilt Folgendes:
• Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server jeweils Folgendes auszuführen:
o eine Instanz der Serversoftware in einer physikalischen Betriebssystemumgebung und
o bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen (nur eine Instanz pro virtueller Betriebssystemumgebung).
• Sie sind berechtigt, auf dem lizenzierten Server eine Instanz der Standard anstelle der Enterprise Edition in den Betriebssystemumgebungen auszuführen.
• Falls Sie alle fünf zulässigen Instanzen gleichzeitig ausführen, darf die in der physikalischen Betriebssystemumgebung ausgeführte Instanz der Serversoftware ausschließlich zu Folgendem genutzt werden:
o Ausführung der Hardware-Virtualisierungssoftware
o Bereitstellung von Hardware-Virtualisierungsdiensten
o Ausführung der Software zum Verwalten und Warten von Betriebssystemumgebungen auf dem lizenzierten Server.
Ich würde sagen ein Downgrade der virtuellen Maschinen ist nicht zulässig, weil da explizit steht "bis zu vier Instanzen der Serversoftware in virtuellen Betriebssystemumgebungen ".
Die (lizenzierte) Serversoftware auf die hier bezug genommen wird ist aber Server 2008. Folglich darf auch nur Server 2008 virtuell laufen.
Wenn du ein downgrade machst gradest du ja doie komplette Lizenz herunter, was zur Folge hat dass dann auch die Lizenzregeln der Version gelten, auf welche du downgegradet hast.
Wenn du downgrades gelten die Rechte, welche für die Version gültig waren, auf welche du downgradest.
Ausserdem müßte erstmal geklärt werden, ob die vom OP zu beschaffende Version überhaupt Downgrade Rechte beinhaltet. Denn die sind nicht in jeder Lizenz enthalten soweit ich mich erinnere.
Ausserdem müßte erstmal geklärt werden, ob die vom OP zu beschaffende Version überhaupt Downgrade Rechte beinhaltet. Denn die sind nicht in jeder Lizenz enthalten soweit ich mich erinnere.
Da hast du Recht, aber davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen. Die genannten Rechte gelten natürlich nur wenn die Lizenz ein Downgraderecht beinhaltet.
Da hast du Recht, aber davon bin ich jetzt einfach mal ausgegangen. Die genannten Rechte gelten natürlich nur wenn die Lizenz ein Downgraderecht beinhaltet.