Willkommen in 2012 @all
Wenn ich alles so richtig verstanden/gelesen habe,
dann gibt es bei euch mehrere Situationen:
1.
Ein nicht mehr existierendes Systemhaus: Ging dieses insolvent? Wurde es von jemand übernommen? Leider kenne ich mich im Insolvenzrecht nicht so aus, aber wenn, gibt es hier eventuell für die Buchhaltung auch noch die 10 Jahre Aufbewahrungsfrist und wer verantwortet dies(Insolvenzverwalter)? Bei Übernahme gibt es einen Rechtsnachfolger, der diese Frist einhalten müsste …
2.
Schlimmer Beratungsfehler: Perfekt war die Idee, die PCs mit SB-Lizenzen auszustatten (man darf diese ja auf den Nachfolger-PC später übernehmen!) Aber dann wurde auf diese SB jeweils eine Volumen-Upgrade-Lizenz gekauft(um scheinbar das Re-Imaging zu legalisieren). Richtig wäre gewesen: SB-Kauf und innerhalb von 90-Tagen aus einem Volumenvertrag die SA hinzu zu kaufen! Nur alleinig die SA gewährt das Recht der Enterprise-Funktionen(inkl. Re-Imaging). Diese SA hätte man dann bei Vertragsende auch verlängern können/dürfen.
3.
Jetzt wird WIN-7(-Enterprise??) ausgerollt? Fein, aber ich lese nichts von SA und vom Kauf der WIN-7 Lizenz mit SA … (zu bedenken: Nur alleinig die SA gewährt das Recht der Enterprise-Funktionen(inkl. Re-Imaging)). Also habt ihr kein legales Rechtsgrundlage eine WIN-7-Enterprise-Lizenz auszurollen!!!
4.
Ihr habt scheinbar keinen Lizenz-Manager (oder eine Person, die dieses Thema betreut) dann sollte sich euer Geschäftsführer mit seinem Firmen-Anwalt schleunigst unterhalten, was da auf Ihn persönlich zu kommt/zu kommen könnte. Und für jedes OS schon mal ca. 200€ zurücklegen + zusätzliches Straf-Porto(Audit-Kosten) …
5.
Wenn es bei euch beim OS-Thema schon so aussieht, wie sieht es mit dem Office-Thema/Server-Thema aus?
6.
Lasst euch endlich gut beraten … es ist nie zu spät …
VG, Franz