Zitat von Dr.Melzer
Die Mitarbeiter der fremden Unternehmen dürfen aber auch keine "Erfüllungsgehilfen" von eurem Unternehmen sein.
Ein Beispiel für solche "Erfüllungsgehilfen" wären Versicherungsvertreter die zwar selbstständig sind, aber im Auftrag einer Gesellshcaft unterwegs, so dass die Versicherungsgesellschaft einfach ihre Mitarbeiter so ausgelagert hat.
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Nein, ist ein Kunde, der meine Software ausführt. Er bezahlt nur Geld an mich, dass er das darf.
Zitat von Dr.Melzer
Das kommt darauf an was du genau vor hast.
Erzähl doch bitte mal wie dein komplettes Konzept aussieht und was damit geplant ist.
Nur wenn wir alle Informationen haben können wir kompetent helfen.
Ein nur kleiner Blick auf ein Detail ist für eine vernünftige Aussage zu wenig.
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Ich will nur drauf wenn der Kunde ein Problem mit meiner Software hat.
Ja das Konzept ist relativ einfach. Der Server läuft bei mir in einem Rechenzentrum und führt meine Software aus. Diese stelle ich dem Kunden per RDS zur Verfügung. Er führt sie aus und wenns Probleme gibt helfe ich ihm per Remote und Telefon. Mehr passiert nicht auf dem Server.
Die Software von mir ist eine einfache Verwaltungssoftware mit angeschlossener MySQL Datenbank.
Achso, was vielleicht doch noch Interessant ist: Es sollen auf einem Server "nur" 100 Kunden arbeiten und es soll auch mehrere Server irgendwann geben.