Zitat von g1n
Die genaue Fallnummer aufzuführen hielt ich für überflüssig, schließlich ist dieser Urteil zum damaligen Zeitpunkt groß durch die Presse gegangen, und jeder der irgendwas mit diesem Thema zu schaffen hat, kennt auch das Ergebnis dieses Urteils....ein Fallnummer aufzurufen ist Haarspalterei, es ging schließlich nur um den Sachverhalt dass OEM-Lizenzen nicht an Hardware gebunden sind.
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Was du für überflüssig hältst ist in dem Fall irrelevant weil wir hier keine Behauptungen wollen die nicht durch entsprechende Belege gestützt sind.
Wenn du hier Fragen beantwortet haben willst musst du dich an unsere Regeln halten.
Nicht jeder der hier liest und Fragen stellt hat alle Informationen (wie an deinem Beispiel sehr gut ersichtlich ist) also erwarten wir das immer die verbindlichen Quellen angegeben werden wenn etwas behauptet wird. Wenn ich für jede unbelegte (und falsche) Behauptung hier einen Euro bekommen hätte könnte ich inzwischen in Rente gehen…
Wenn du hier Antworten haben willst musst du dich an unsere Regeln halten.
Zitat von g1n
Und zu erwähnen das es ein BGH-Urteil zu einem Thema gibt (auch wenn man die Fallnummer nicht angibt), halte ich für alles andere als wertlos wenn der Inhalt sinngemäß wiedergegeben wird. Wer alles in Beamtendeutsch nachlesen will kann schließlich selbst google bemühen.
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Wie gesagt ist nicht relevant was du als wertlos erachtest sondern wie wir das hier sehen. Du kannst deine Fragen auch gerne von Google beantworten lassen wenn du denkst googlen ist ausreichend.
Zitat von g1n
Und danke für die Links 
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Gerne auch wenn sie (wie du sagen würdest) irrelevant waren denn du hättest sie ja auch googlen können...
Zitat von g1n
ich habe mir gerade die EULA zur OEM-Version von windows 7 professional durchgelesen, darin findet sich kein Generalausschluss und kein Hinweis darauf, das ich ein bestimmtes Medium für die Installation zu verwenden habe. Alle Inhalte die in diese Richtung schlagen, betreffen ausschließlich die erworbene Lizenz (Punkte: Überlizenzsierung, Übetragung etc.). Kannst ja gern mal rüberschauen, wenn du dort etwas in der Art findest, kannst du den Abschnitt ja mal posten.
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den Passus gebe ich dir gerne, denn wir geben (fast) immer Quelle und original Wortlaut der relevanten Passage wieder.
Bitte schön:
Der Hersteller oder das Installationsunternehmen und Microsoft behalten sich alle anderen Rechte vor. Sie dürfen die Software nur wie in diesem Vertrag ausdrücklich gestattet verwenden
Da das verwenden eines fremden Datenträgers nicht ausdrücklich gestattet ist (hast du ja selbst herausgefunden dass dem so ist) ist dieses Recht wohl vorbehalten...
Zitat von Innuendo
BGH
Urteil vom 06.07.2000
I ZR 244/97
OEM-Version
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Interessant und was genau sagt dieses Urteil jetzt diese Frage hier (Nutzung eines fremden Datenträgers zur Installation) betreffend?